Etwas ist nicht so gelaufen, wie Sie sich das vorgestellt haben? Sagen Sie es uns, dann können wir das Problem lösen. Wenn Sie etwas besonders gut finden, teilen Sie uns auch das gerne mit. Das hilft uns, Gutes noch weiter auszubauen.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen per Kontaktformular, telefonisch oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten – am besten direkt mit Vertrags- oder Schadensnummer.
Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen unsere Antwort. Sollte uns dies einmal nicht möglich sein, geben wir Ihnen einen Zwischenbescheid.
Wir schauen uns Ihre Beschwerde oder Ihr Lob genau an, um daraus zu lernen. So können wir unsere Service-Prozesse weiterentwickeln.
Für allgemeine Fragen rund um die Stornierung Ihrer Reise beachten Sie bitte auch die Antworten auf unserer Infoseite Corona-Virus.
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Haben Sie Ihre Versicherung online abgeschlossen? Dann können Sie sich bei Beschwerden auch an die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union wenden. Ihre Beschwerde wird über die Plattform für außergerichtliche Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e. V. weitergeleitet, der kostenfreien Schlichtungsstelle für Verbraucher. Wir weisen Sie insoweit darauf hin, dass unser Unternehmen an diesen Streitbeilegungsverfahren nicht teilnimmt. Mehr Informationen zu der Plattform finden Sie hier:
Sollte die Entscheidung unseres Hauses Ihren Forderungen nicht vollständig nachkommen, richten Sie bitte eine ausreichend begründete und ggf. durch entsprechende Nachweise belegte Beschwerde an die aus dem jeweiligen Schreiben unseres Hauses ersichtliche Anschrift oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Anschrift:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Sie erhalten sodann innerhalb von 14 Tagen eine Reaktion unseres Hauses, bzw. nach Eingang Ihrer Eingabe bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geben wir innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme ab, die Ihnen von dort zugänglich gemacht wird.
Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.