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Reiserücktrittskosten-versicherung für Gruppen

Sparen Sie als Gruppe (ab 10 Personen, bei Bahnreisen ab 6 Personen) hohe Stornokosten. Mit unserer Reiserücktrittskostenversicherung können Sie die Vorfreude auf Ihren Gruppenurlaub in vollem Umfang genießen.

Gute Gründe für die Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen:

ab 3,9 % vom Reisepreis p.P. - mind. 25 € pro Gruppe
  • Sie bekommen die Stornogebühren zurück.
  • Sie bekommen die Umbuchungsgebühren erstattet.
  • Die ERGO Reiseversicherung zahlt für Sie die nachgewiesenen Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, wenn Sie Ihren Reiseantritt verschieben müssen.
  • Sie bekommen z. B. die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Unerwartete, schwere Erkrankung (auch im Zusammenhang mit Covid-19) im Versicherungsschutz enthalten.
  • Ihr Service-Plus: Telefonische Stornoberatung vor der Reise.
Junge Frau geniesst die Brise am Meer

Warum lohnt sich unsere Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen?

Die wichtigsten Fakten der Reiserücktrittskostenversicherung für die Gruppe:

Ideal für Sie:
Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen

Tarifberechnung:
3,9 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe

Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit

Versicherungssumme:
Entspricht dem Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe).

Abschlussfrist:

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich (Werktage sind Montag bis Samstag).

Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko:
Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden.
Dazu muss der Reiseleiter - zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern - den vollen Reisepreis der Reisegruppe absichern.

Gründe, die für uns sprechen

1. Im Schadensfall für Sie da
Melden Sie ihren Schadensfall am besten online. Hier finden Sie Schadensformulare für alle Versicherungsarten inkl. Anleitung und Infos über die erforderlichen Unterlagen.
Schaden melden

2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im ServiceCenter helfen Ihnen gern weiter!

3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!

4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.

Auszeichnungen

Produktdetails - Das leistet unsere Reiserücktrittskostenversicherung für Gruppen:

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt (bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels): Wir erstatten nicht genutzte Reiseleistungen sowie die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Wir erstatten nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,- pro versicherter Person bei Panne oder Unfall des Kfz vor Reiseantritt.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Wir informieren Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.
  • Reiseleiter-Risiko: Wenn bei Ausfall des Reiseleiters die Durchführung oder Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden.
    Dazu kann der Reiseleiter - zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern - den vollen Reisepreis der Gruppe mit der Gruppen-Reiserücktrittsversicherung absichern.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!

Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Versicherte Leistungen sind u.a.:

  • Wir erstatten Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen.
  • Wir erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses (zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Wir erstatten nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,- pro versicherter Person bei Panne oder Unfall des Kfz während der Reise.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Wir organisieren Ihre außerplanmäßige Rückreise.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt nicht behandelt wurde. (Anm.: Sind beide Kriterien erfüllt, ist auch die Erkrankung an Covid-19 im Versicherungsschutz enthalten.)
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Schwangerschaft.
  • Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse.

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

Das sagen unsere Kunden über uns:

 
4.5/ 5 (Sterne) 9347 Bewertungen
Testimonial

 

"Die Bearbeitung geht stets sehr zügig und korrekt. Wir sind immer sehr zufrieden. Danke!", 18.09.2023

"Einfachen und transparenter Abschluss, der keine Fragen offen lässt.", 17.09.2023

"Gab bisher keine Reklamationen. Preisleistungsverhältnis stimmt auch.", 13.09.2023


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Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine Information der ERGO Reiseversichung AG und dient Werbezwecken. Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.

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