Eine gute Absicherung in Form einer Krankenversicherung ist für ausländische Studenten und Au-Pairs in Deutschland unerlässlich. Informieren Sie sich hier über unsere Produkte und Leistungen.
Ideal für Sie |
Als junger Mensch bis einschließlich 35 Jahre, der eine längere Zeit in Deutschland oder einem Gastland verbringt, ob im Studium, als Sprachschüler, Au-pair Praktikant, Work & Travel o.ä. Ein entsprechender Nachweis (z.B. Immatrikulationsbestätigung etc.) ist nicht notwendig. |
Geografischer Geltungsbereich |
Deutschland/Gastländer. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz. |
Maximale Aufenthaltsdauer |
365 Tage |
Versicherungssummen |
Unbegrenzt während Ihres Aufenthalts in Deutschland und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. |
Selbstbehalt |
Nur Tarife mit Selbstbehalt möglich |
Abschlussfrist |
Der Abschluss der Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ist vor Beginn des versicherten Aufenthalts möglich, spätestens jedoch am Tag der Einreise nach Deutschland. |
Schengen-Visum |
Die Incoming-Versicherungen erfüllen die Anforderungen der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 (2004/17/EG) an ein Schengen-Visum. |
Unsere Produktübersicht |
1. Sie erhalten finanzielle Entschädigung für die Kosten der während des versicherten Aufenthalts bei akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für
2. Selbstbehalt
Bei Heilbehandlungen in Deutschland 100 € je Versicherungsfall.