Freunde lachen im Bus

Im Vorfeld gegen Stornierungskosten absichern

Eltern von schulpflichtigen Kindern kennen es: Ihre Tochter oder Ihr Sohn bringt ein Schreiben der Schulleitung nach Hause und kann es kaum erwarten, dass Sie es lesen und Ihre Zustimmung erteilen. Eine Klassenfahrt steht auf dem Programm – in die Hauptstadt, an die Küste oder ins europäische Ausland. Für Kinder ist es das Highlight des Schuljahres, sie fiebern darauf hin, gemeinsam mit den Mitschülerinnen und Mitschülern zu verreisen. Meist sind es günstige Touren in ein Hostel oder eine Jugendherberge, die auch Eltern mit schmalem Geldbeutel gerne bezahlen. Doch falls aus der Klassenfahrt nichts wird, bleibt bei einer Stornierung ohne Reiserücktrittsversicherung möglicherweise ein schmerzhafter Verlust.

Stornoschutz auch bei Reisen ohne Eltern

Es gibt verschiedene Anlässe für eine Reise, die Schülerinnen und Schüler ohne Eltern planen und unternehmen. Die Fahrt mit der Schulsportmannschaft zu einem Wettkampf zählt dazu, eine Reise mit dem Chor, die Abschlussfahrt nach Rom oder eine Expedition mit der Klasse zu einer Gedenkstätte. Und es gibt noch viel mehr Gründe, die dazu führen können, dass eine Stornierung erforderlich wird und die Eltern die Kosten tragen müssen. Gegen diese unnötigen Ausgaben können Sie sich versichern.

Risiken bei einer Klassenfahrt

In der Regel ist Ihr Kind durch die Schule abgesichert, falls beispielsweise die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer erkrankt und die Reise verschoben oder abgesagt werden muss. Das sind Gründe, die die gesamte Klasse betreffen. Aber es gibt auch individuelle Ereignisse, die dazu führen, dass Ihr Nachwuchs zu Hause bleiben muss: Das Kind liegt mit Fieber im Bett, oder wechselt die Schule und verlässt die Klasse vor Reiseantritt. Vielleicht muss es zu einer wichtigen Wiederholungsprüfung erscheinen, bricht sich ein Bein oder verträgt die vor einer Auslandsreise notwendige Schutzimpfung nicht. Dies sind Beispiele für versicherte Gründe, bei denen Ihre Reiserücktrittsversicherung für die Kosten bei einer Stornierung aufkommt.

So versichern Sie Ihr Kind vor der Klassenfahrt

Idealerweise haben Sie bereits mit einer Reiserücktrittsversicherung für den Sommerurlaub mit der ganzen Familie vorgesorgt. Ihr Kind ist damit für die Dauer eines Jahres auch bei Reisen ohne Eltern gegen Stornokosten geschützt. Ist dies bei einer bevorstehenden Klassenfahrt noch nicht der Fall, schließen Sie spätestens vierzehn Tage vor Beginn der Fahrt eine Reiserücktrittsversicherung für Familien ab und schützen sich damit automatisch auch für alle weiteren Reisen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen. Oder Sie veranlassen stellvertretend für Ihr Kind eine Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen. Damit ist der Nachwuchs für 365 Tage auf jeder Klassenfahrt abgesichert. Die Reisedauer spielt dabei übrigens keine Rolle, die Buchung der Reise sollte jedoch innerhalb des Versicherungszeitraums erfolgen.

Mit Selbstbeteiligung Prämien senken

Sie haben die Wahl, ob Sie die Reiserücktrittsversicherung für die Klassenfahrt Ihres Kindes mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Mit Selbstbeteiligung tragen Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst, zahlen aber auch eine geringere Versicherungsprämie. Ihr Eigenanteil beträgt dabei 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens aber 25 Euro pro Person

3 Gründe für die nexible Reiserücktrittsversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Reiserücktrittsversicherung für Klassenreisen

Schülerinnen und Schüler wollen etwas erleben. Eine Klassenfahrt ist eine willkommene Abwechslung vom Alltag und es stärkt den Zusammenhalt, wenn Ihr Nachwuchs gemeinsam  mit Gleichaltrigen Land und Leute entdeckt. Sollte bei der Planung etwas dazwischen kommen, steht Ihnen Ihre Reiserücktrittsversicherung zur Seite.

Ihr nexible Vorteil

Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 ist Ihr Kind auch in Zusammenhang mit Corona abgesichert.

nexible ist an Ihrer Seite, wenn
  • Sie ein schulpflichtiges Kind haben.

  • Ihr Kind ohne Eltern verreist.

  • Sie Ihr Kind gegen Stornokosten absichern.

Sie erhalten eine Kostenerstattung, wenn
  • Ihr Nachwuchs vor Reiseantritt erkrankt.

  • Ihr Kind die Klasse wegen eines Schulwechsels verlässt.

  • eine Wiederholungsprüfung die Fahrt verhindert.

Ihr nexible Vorteil

Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19 ist Ihr Kind auch in Zusammenhang mit Corona abgesichert.