Reisekrankenversicherung für Familien und Paare als Jahresschutz

Seien Sie als Familien ein gesamtes Jahr sicher auf Reisen mit der Reisekrankenversicherung für Familien und Paare.

Reisekrankenversicherung für Familien und Paare als Jahresschutz

Gute Gründe für die Reisekrankenversicherung mit medizinischer Nofallhilfe für Familien und Paare:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen auch innerhalb Deutschlands.
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie bekommen die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland erstattet
  • Sie bekommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Falle eines Unfalls bis zu 10.000 € zurück
  • Die ERV organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte.
  • Unsere Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr weltweit zur Verfügung u.a. für:
    - Medizinische Notfälle aller Art
    - Arzneimittelberatung
    - Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor und während der Reise
    - Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt
  • Die ERV organisiert die Rückholung von Kindern und bezahlt die hierfür entstehenden Mehrkosten.
  • Versicherungsschutz besteht grundsätzlich auch bei allein reisenden Familienmitgliedern

Die wichtigsten Fakten zur Reisekrankenversicherung für Familien und Paare:

Ideal für Sie

Als Paar, als Urlauber oder Geschäftsreisender mit Familie, der den Kostenvorteil bereits ab der zweiten Reise im Jahr nutzen möchte

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

Reisedauer

Versichert sind alle Reisen bis zu jeweils 45 Tagen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage.

Versicherungssummen

Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich.

Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

 

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandskrankenversicherung


Die Reisekrankenversicherung für Familien und Paare als Jahresschutz leistet im Detail für Sie:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

 

1. Reisekrankenversicherung

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit ädaquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:

  • erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von 50 € bei vollstationärem Krankenhausaufenthalt.
  • erstatten wir die Kosten den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport mit adäquaten Transportmitteln (auch Ambulanzflugzeugen) und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Die ERV organisiert und übernimmt die Mehrkosten für die Rückholung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren, wenn sie wegen Unfall oder akut eingetretener Krankheit der versicherten Person nicht mehr betreut werden können

Die Notrufzentrale:

  • informiert u.a. auf Anfrage vor und während der Reise über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung während der Reise.
  • berät bei Abhandenkommen von Medikamenten über mögliche Ersatzpäparate.

Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:

  • Betreuung: Übermittlung von Informationen zwischen den behandelnden Ärzten und dem Hausarzt der versicherten Person; auf Wunsch Einbeziehung der Angehörigen.
  • Krankenbesuch: Auf Wunsch organisiert die ERV die Reise für einen nahen Angehörigen und zahlt die Beförderungskosten, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert.
  • Kostenübernahmegarantie: bis zu 15.000 €. Die ERV übernimmt die Abwicklung der Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern.

Versicherungssumme: unbegrenzt

Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen auf der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

2. Selbstbeteiligung möglich

EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland


Einmal Südtirol und schnell wieder zurück.

Dass sein Urlaub so schnell ein Ende nimmt, hätte Ralf A. nicht gedacht.

Nach einer Woche Urlaub auf einem idyllischen Bauernhof fühlte sich die ganze Familie pudelwohl. Für jedes Familienmitglied war etwas geboten: die Eltern entspannten sich im Thermalbad, die Kinder durften reiten und bei der Versorgung der Tiere des Hofes helfen. Zusammen unternahmen sie Ausflüge in der schönen Südtiroler Bergregion.

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So ist´s passiert:

Aber nicht unterwegs, sondern ""zu Hause"" auf dem Hof, erwischte es Ralf A. dann ganz gemein. Er wollte gerade seiner Tochter Isabel auf das Haflinger-Pferd des Hofes helfen und da spürte er schon den Stich im Rücken. Er konnte sich nicht mehr bewegen und bekam fürchterliche Schmerzen. Kein Wunder – er hatte einen schweren Bandscheibenvorfall, der möglichst schnell operiert werden musste.

Einen längeren Aufenthalt weit weg von zu Hause wollte ihm die Notrufzentrale aber ersparen. Mit einem Krankenwagen wurde Ralf A. dann noch am gleichen Tag auf einer Spezialtrage zurück gefahren.

 

So haben wir geholfen:

Da Ralf A. für seine Familie und sich eine Jahres-Reisekranken-Versicherung der ERV abgeschlossen hatte kümmerte sich sich die ERV schnell und zuverlässig um die Familie. Auch finanziell!
Für die gesparten 2.500 Euro beim Rücktransport konnte die Familie schon die nächsten Urlaubspläne schmieden!