Seien Sie als Familien ein gesamtes Jahr sicher auf Reisen mit der Reisekrankenversicherung für Familien und Paare.
Ideal für Sie |
Als Paar, als Urlauber oder Geschäftsreisender mit Familie, der den Kostenvorteil bereits ab der zweiten Reise im Jahr nutzen möchte |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit (inklusive USA und Kanada) |
Reisedauer |
Versichert sind alle Reisen bis zu jeweils 45 Tagen. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz für die ersten 45 Tage. |
Versicherungssummen |
Unbegrenzt |
Selbstbeteiligung |
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. |
Abschlussfrist |
Abschluss jederzeit vor Reiseantritt möglich. |
Versicherungsschutz |
Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.
Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. |
Vertragsverlängerung |
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. |
Erreichen von Altersgrenzen |
Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort. |
Unsere Produktübersicht |
Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a.
die Kosten für
Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:
Die ERV organisiert und übernimmt die Mehrkosten für die Rückholung von mitreisenden Kindern unter 16 Jahren, wenn sie wegen Unfall oder akut eingetretener Krankheit der versicherten Person nicht mehr betreut werden können
Die Notrufzentrale:
Die Notrufzentrale erbringt Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt in Form von:
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die eine Reisekrankenversicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, bei denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen auf der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland
Dass sein Urlaub so schnell ein Ende nimmt, hätte Ralf A. nicht gedacht.
Nach einer Woche Urlaub auf einem idyllischen Bauernhof fühlte sich die ganze Familie pudelwohl. Für jedes Familienmitglied war etwas geboten: die Eltern entspannten sich im Thermalbad, die Kinder durften reiten und bei der Versorgung der Tiere des Hofes helfen. Zusammen unternahmen sie Ausflüge in der schönen Südtiroler Bergregion.
Aber nicht unterwegs, sondern ""zu Hause"" auf dem Hof, erwischte es Ralf A. dann ganz gemein. Er wollte gerade seiner Tochter Isabel auf das Haflinger-Pferd des Hofes helfen und da spürte er schon den Stich im Rücken. Er konnte sich nicht mehr bewegen und bekam fürchterliche Schmerzen. Kein Wunder – er hatte einen schweren Bandscheibenvorfall, der möglichst schnell operiert werden musste.
Einen längeren Aufenthalt weit weg von zu Hause wollte ihm die Notrufzentrale aber ersparen. Mit einem Krankenwagen wurde Ralf A. dann noch am gleichen Tag auf einer Spezialtrage zurück gefahren.
Da Ralf A. für seine Familie und sich eine Jahres-Reisekranken-Versicherung der ERV abgeschlossen hatte kümmerte sich sich die ERV schnell und zuverlässig um die Familie. Auch finanziell!
Für die gesparten 2.500 Euro beim Rücktransport konnte die Familie schon die nächsten Urlaubspläne schmieden!