Auch beim Reiseabbruch können sich Gruppen (ab 10 Personen, bei Bahnreisen 6 Personen) mit der Reiseabbruchversicherung der ERV schützen. Nicht genutzte Reiseleistungen der Gruppe werden Ihnen damit ganz einfach zurückerstattet.
Wichtig: Die Reiseabbruchversicherung für Gruppen ist als Einzelprodukt nicht buchbar. Sie ist jedoch Bestandteil der Gruppenreiseversicherung.
Ideal für Sie |
Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen |
Preis |
0,7 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe |
Geografischer Geltungsbereich |
Weltweit |
Versicherungsumme |
Entspricht dem versicherten Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe). |
Selbstbeteiligung |
Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. |
Abschlussfrist |
Keine |
Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko |
Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden. |
Unsere Produktübersicht |
Versichert sind u.a.
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.
Es gibt aber auch Risiken, die durch die Reiseabbruchversicherung nicht abgedeckt werden können. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können die nicht genutzten Reiseleistungen nicht erstattet werden. In den Versicherungsbedingungen finden Sier hierzu alle Informationen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.