Reiseabbruchversicherung für Gruppen

Auch beim Reiseabbruch können sich Gruppen (ab 10 Personen, bei Bahnreisen 6 Personen) mit der Reiseabbruchversicherung der ERV schützen. Nicht genutzte Reiseleistungen der Gruppe werden Ihnen damit ganz einfach zurückerstattet.

Reiseabbruchversicherung für Gruppen auf Reisen

Das leistet unsere Reiseabbruchversicherung für Gruppen:

  • Sie erhalten z. B. die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie bekommen die zusätzlichen Rückreisekosten erstattet.

 

 


Wichtig: Die Reiseabbruchversicherung für Gruppen ist als Einzelprodukt nicht buchbar. Sie ist jedoch Bestandteil der Gruppenreiseversicherung.

 

Zur Gruppenreiseversicherung


 

 

Die wichtigsten Fakten der Reiseabbruchversicherung für die Gruppe:

Ideal für Sie

Als Gruppe ab 10 (bei Bahnreisen ab 6 Personen) bis 150 Personen

Preis

0,7 % vom Reisepreis pro Einzelperson, mindestens jedoch 25 € pro Gruppe

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit

Versicherungsumme

Entspricht dem versicherten Reisepreis, maximal 10.000 € pro Einzelperson. Höchstversicherungssumme für das Reiseleiter-Risiko: 30.000 € (Gesamtreisepreis je Gruppe).

Selbstbeteiligung

Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger.

Abschlussfrist

Keine

Gruppen-/ Reiseleiter-Risiko

Sofern bei Ausfall des Reiseleiters die Fortsetzung der Gruppenreise unmöglich wird, kann dieses spezielle Risiko gesondert abgesichert werden.
Dazu muss der Reiseleiter – zusätzlich zu den einzelnen Teilnehmern – den vollen Reisepreis der Reisegruppe mit der Reiseabbruch-Versicherung absichern.

Unsere Produktübersicht

Zur Reiserücktrittsversicherung


Die Reiseabbruchversicherung für Gruppen leistet im Detail:

1. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • die vor Ort nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Kosten für die Rückreise, wenn Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abgebrochen werden muss.
  • die Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn es wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) zu einer Unterbrechung der Reise kommen muss.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

Es gibt aber auch Risiken, die durch die Reiseabbruchversicherung nicht abgedeckt werden können. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können die nicht genutzten Reiseleistungen nicht erstattet werden. In den Versicherungsbedingungen finden Sier hierzu alle Informationen.

2. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person.