Auslandsreiseversicherung RundumSorglos-Jahresschutz

Mit dem Komplettpaket der Auslandsreiseversicherung sind Sie ein ganzes Jahr rundum auf Ihren Reisen geschützt. Vom Reiserücktritt über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Gepäckversicherung. Die Auslandsreiseversicherung verschafft Ihnen ein rundum sicheres Gefühl.

Auslandsreiseversicherung der ERV

Gute Gründe für die Auslandsreiseversicherung als Jahresschutz:

  • Praktisch. Ein Vertrag für alle Reisen
  • Geringer Beitrag. Die Jahresversicherung rechnet sich im Vergleich zur Einmalreiseversicherung für jeden, der mehr als einmal im Jahr verreist.
  • Sie haben weltweit einen kompetenten Helfer an Ihrer Seite. Die 24h Notrufzentrale steht an 365 Tagen mit einem internationalen Ärzeteam, das bis zu 25 Sprachen spricht, zur Verfügung. Ihr zur Seite steht auch das Service-Netzwerk mit über 1.000 Mitarbeitern.
  • In nichtmedizinischen Notfällen hilft Ihnen der RundumSorglos-Service z. B. bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Die wichtigsten Fakten der Auslandsreiseversicherung:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender, die mehrmals im Jahr verreisen und auch die Wochenendausflüge rundum absichern wollen.

Geografischer Geltungsbereich

Weltweit (inklusive USA und Kanada)

 

Maximale Reisedauer

45 Tage

Versicherungssumme

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-versicherung: Ergibt sich aus dem gebuchten Tarif L, XL oder XXL:
    L = bis 1.500 €, XL = bis 3.000 €, XXL = bis 5.000 €
    Maximale Höhe der Versicherungssumme ist der Reisepreis.
  • Reisegepäckversicherung: 2.000 € pro Einzelperson
  • Reisekrankenversicherung: Unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich

Versicherungsschutz

Besteht für alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.
Abweichend in der Reiserücktritts-versicherung. Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht werden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen.

Vertragsverlängerung
 

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht bis spätestens einen Monat vor Fälligkeit der Jahresprämie gekündigt wird.

Erreichen von Altersgrenzen
 

Sofern eine Altersgrenze erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres führen wir Ihren Vertrag in dem dann für Sie passenden Tarif weiter. Vor der Umstellung auf einen anderen Tarif werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandsreiseversicherung


Die Auslandsreiseversicherung als Jahresschutz leistet im Detail:

Versichert sind alle Reisen (inklusive Tagesreisen) weltweit bis zu jeweils 45 Tagen - innerhalb des Landes, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch nur, wenn die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und Zielort mehr als 50 km beträgt. Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 45 Tagen besteht Versicherungsschutz nur für die ersten 45 Tage. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen dem ständigen Wohnsitz und der Arbeitsstätte sind nicht versichert.

 

1. Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie die Reise stornieren, nutzen Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person der Reise, die Sie soeben buchen, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-

4. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Versicherungssumme: unbegrenzt


Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

5. Reisegepäckversicherung

Erstattung des Zeitwerts des mitgeführten Reisegepäcks bzw. der Reparaturkosten bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignissen (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben)

Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.


Erstattung der nachgewiesenen Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie erreicht.


Versicherungssummen:
EUR 2.000,- pro Einzelperson
EUR 4.000,- pro Familie/Objekttarif

6. RundumSorglos-Service

  • Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln wie z.B. Kredit-, EC- oder Handy-Karten sind wir Ihnen bei der Sperrung der Karten behilflich.
  • Bei Verlust von Reisedokumenten sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich.
  • Bei Strafverfolgung strecken wir Gerichts- Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu EUR 12.500,- vor.

7. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Reiserücktrittsversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekrankenversicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland
  • Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall

8. Versicherungsschutz

Versichert sind alle Reisen, die während der Laufzeit des Vertrages stattfinden.

Abweichend in der Reiserücktrittsversicherung: Hier sind alle Reisen versichert, die innerhalb der Laufzeit des Vertrages gebucht wurden. Reisen, die vor Beginn der Versicherung gebucht wurden, sind dann versichert, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Reisen, bei denen zwischen Buchung und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn die Laufzeit der Jahres-Versicherung am Tag der Reisebuchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, beginnt.

Grundsätzlich besteht bei allen Jahres-Versicherungen der Versicherungsschutz nach Ablauf des Versicherungsjahres nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde.

9. Vertragsverlängerung

Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Vertragsjahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.


Schiffsrundreise - Gipsbein inklusive

Endlich mal wieder abschalten, dem Alltagsstress entfliehen und Zeit für sich haben - all jene und bestimmt noch mehr Aspekte fallen wohl den meisten von uns ein, wenn sie an ihren nächsten Urlaub denken.
Mögliche Risiken und Gefahren mit denen man sich auch im Urlaub konfrontiert sehen muss, lassen viele Reisende größtenteils außer Acht.

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So ist's passiert:

Auch das Ehepaar B. wollte auf einer 14-tägigen Schiffsrundreise durch Schweden die gemeinsame Zeit geniessen und sich einen lang ersehnten Traum erfüllen. Doch bereits am dritten Tag ereignete sich ein Unfall mit dem niemand gerechnet hätte: Frau B. kam auf einem Granitstein ins Rutschen und fiel so unglücklich, dass ihr Bein gebrochen war. 

So haben wir geholfen:

Da Frau B. und ihr Ehemann mehrmals im Jahr verreisen hat Frau B. bei Ihrer letzten Reise einen RundumSorglos-JahresSchutz für sich und ihren Ehemann abgeschlossen hatte. Sie erhielt nicht nur eine gute Erstversorgung vor Ort - inklusive Gipsbein - und einen anschließenden Rücktransport, sondern auch eine Entschädigung für die verpassten elf Urlaubstage in Höhe von ca. 12.000 Euro - mehr als die Hälfte des Reisepreises.
Dank des abgeschlossenen Versicherungspaketes bei der ERV wurde die Reise des Ehepaares zu keinem Horrortrip.