Schützen Sie sich als auch Ihre gesamte Familie mit der Reiseversicherung Deutschland auf Städtereisen oder dem Wochenendetrip innerhalb Deutschlands.
Sie freuen sich auf die Städtereise, den Wochenend-Trip oder den Familienurlaub in Deutschland, doch erkranken plötzlich? Sichern Sie sich ab mit der Reiserücktrittsversicherung Deutschland der ERV. Diese ersetzt Ihnen u. a.:
Ideal für Sie |
Als Urlauber aus Deutschland mit oder ohne Familie, der in Deutschland den Urlaub verbringt. |
Geografischer Geltungsbereich |
Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise in Deutschland (inkl. Kleinwalsertal). Eingeschlossen sind auch etwaige während dieser Reise stattfindenden Ausflüge in das benachbarte Ausland mit einer Dauer von jeweils maximal 48 Stunden. |
Maximale Reisedauer |
30 Tage |
Versicherungssumme |
Entspricht in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung dem versicherten Gesamtreisepreis, max. 10.000 €; |
Selbstbeteiligung |
Nur Tarife mit Selbstbeteiligung möglich. |
Abschlussfrist |
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. |
Unsere Produktübersicht |
Die ERV leistet Entschädigung bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für die Kosten der
Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn Sie die Reise nicht antreten können wegen
Neu: Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,- und der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn das eigene Fahrzeug unmittelbar vor Reiseantritt wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.
Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung für die
Neu: Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung und Erstattung der Mietwagenkosten bis € 500,-, wenn das eigene Fahrzeug während der Reise wegen Panne oder Unfall fahruntauglich wird.
Sie erhalten finanzielle Entschädigung, wenn aufgegebenes Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch
Wir erstatten:
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
In der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Reise.
Wasser, Wind und Watt - auf ihren Nordsee-Urlaub freuten sich Petra und Michael F. aus Saarbrücken schon lange.
Die herrlichen Tage gingen schnell vorbei und Michael, der am schweren Asthma litt, erholte sich an der frischen Meeresluft. Am vorletzten Tag fuhr das Paar auf der Insel rum, als ihnen ein rasender Motorradfahrer aus der Kurve entgegen kam. Dieser überholte gerade ein Auto auf der Gegenspur. Michael verlor die Kontrolle über das Auto und raste in einen Baum. Petra kam kurz nach dem Aufprall zu sich und war nur leicht verletzt. Ihr Mann saß aber regungslos und blutend dar.
Kurze Zeit später war schon Hilfe da und Michael wurde in die Insel-Klinik Westerland gebracht. Petra setzte sich in der Zwischenzeit mit der Notrufzentrale der ERV in Verbindung.
Der Zustand von Michael war kritisch. Der schwere Asthmatiker fiel ins Koma. Nur noch eine Not-OP innerhalb der nächsten 48 Stunden konnte das Leben von Michael F. retten. Das örtliche Krankenhaus hatte nicht die Möglichkeiten, um diese komplizierte Operation durchzuführen. Daraufhin organisierte die Notrufzentrale der ERV die lebensrettende und rasche Verlegung des Verletzten. Mit dem Ambulanzflugzeug wurde Michael F. nach Saarbrücken transportiert. Zum Glück lief bei der OP alles gut!
Allein die Kosten für den Ambulanzflug von Westerland nach Saarbrücken betrugen 7.350 Euro.
Der Krankenrücktransport ist auch bei Reisen innerhalb Deutschlands bei der ERV mitversichert! Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht.