RundumSorglos-Schutz für eine einzelne Reise

für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende

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Das leistet unser RundumSorglos-Schutz für Sie:

  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, z. B. aufgrund von unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft oder bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit bzw. bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes.
  • Sollten Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen, bekommen Sie z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie bekommen die anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel im Ausland erstattet.
  • Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird. Und das sowohl bei aufgegebenem als auch bei mitgeführtem Reisegepäck.
  • In nichtmedizinischen Notfällen hilft Ihnen der RundumSorglos-Service z. B. bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten.
  • Neue Ergänzungen zu Kurzarbeit und Urlaubs-Zuschuss:

    In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ein.

Die wichtigsten Fakten:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender

Geografischer Geltungsbereich

Europa / Weltweit

 

Maximale Reisedauer

45 Tage (verlängerbar bis maximal 90 Tage)

Versicherungssumme

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: Entspricht dem versicherten Reisepreis
  • Reisegepäck-Versicherung: 2.000 € pro Einzelperson
  • Reisekranken-Versicherung: unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Der RundumSorglos-Schutz leistet im Detail:

1. Reiserücktritts-Versicherung

Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen

  • Tod
  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwarteter schwerer Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit oder Verlust des Arbeitsplatzes
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Schulprüfung
  • Unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst

2. Verspätungsschutz während der Hinreise

Wir übernehmen für Sie

  • Die Mehrkosten Ihrer Hinreise, wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden verspätet und Sie Ihr Anschlussverkehrsmittel verpassen
  • Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, wenn sich Ihre Hinreise wegen Verspätung mehr als zwei Stunden verzögert

3. Reiseabbruch-Versicherung

Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei

  • Außerplanmäßiger Beendigung der Reise
  • Verlängertem Aufenthalt
  • Unterbrechung der Rundreise
  • Elementarereignissen während der Reise

4. Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für

  • Heilbehandlungen im Ausland
    • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen
    • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
    • Notwendigen Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen
  • Überführung bzw. Bestattung im Ausland
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall
  • Beistandsleistungen wie Informationsübermittlung, Organisation von Krankenbesuchen und Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus
  • Krankenrücktransport: Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei "medizinischer Notwendigkeit", sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Das bedeutet, dass Ihr Wunsch nach Hause zu kommen berücksichtigt wird.
  • Gepäckrückholung
  • Arzneimittel-Service
  • Rückholung von Kindern
  • Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar (in zahlreichen Sprachen).

5. RundumSorglos-Service

Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.

6. Reisegepäck-Versicherung

Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignisse
  • Wir erstatten die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe, wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

7. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Damit Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten entscheiden müssen.
  • Besteht die Chance, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden, können Sie beruhigt den Beginn Ihrer Reise abwarten. Das Risiko der höheren Stornokosten tragen wir.

8. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:

  • Reiserücktritts-/Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € pro Person
  • Reisekranken-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland. Beteiligt sich ein anderer Leistungsträger (z. B. Ihre Inlands-Krankenversicherung) an den Heilbehandlungskosten, erstatten wir Ihnen über die Kostenerstattung hinaus einen einmaligen Betrag von 50 €.
  • Reisegepäck-Versicherung: 100 € je Versicherungsfall
  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

MAYDAY aus Übersee!

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – für viele Urlauber ein Traum, für Frau B. wurde es binnen Sekunden zu einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf einen Schlag.

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So ist's passiert:

Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche.

So haben wir geholfen:

Heike Paul von der Notrufzentrale berichtet:
„Gleich nachdem uns der Notruf von Herrn B. erreicht hatte, kontaktierten wir den behandelnden Arzt vor Ort und faxten umgehend eine Kostenübernahmegarantie. So stellten wir sicher, dass bei Frau B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. Die Versorgung in USA ist erstklassig – wenn man es sich leisten kann. Schnell war klar, dass Frau B. schwer verletzt war. Unter anderem waren einige Wirbel gebrochen und es bestand die Gefahr einer Querschnittslähmung. An einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Wir kontaktierten die amerikanischen Ärzte und tauschten uns regelmäßig über den Gesundheitszustand von Frau B. aus. Die immer neu auftretenden Komplikationen machten einen Transport nach Hause unmöglich.

Eine schwere Zeit für die Familie. Der regelmäßige Kontakt mit dem
Ehemann und dem Sohn war uns daher sehr wichtig. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den Rücktransport stabil genug. Nun war unsere ganze Kompetenz gefragt! Nach Abwägung sämtlicher Risiken organisierten wir einen Ambulanzflieger aus Deutschland. Frau B. war erleichtert – endlich konnte sie sich in ihrer Muttersprache verständigen.
Nach 15 Stunden Flug landete dann schließlich der LearJet 35 auf dem
Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnortes verlegt.

Frau B. geht es inzwischen schon besser, wie uns ihr Ehemann in einem
Dankesbrief berichtete. Das hat uns natürlich sehr gefreut.“

 

Wie gut, dass Frau B. ihren Schutzengel im Gepäck hatte!
Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Versicherung hätte sie
3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen
Behandlungen evtl. verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles.

 

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