Reiseversicherungspaket "RundumSorglos-Schutz" für eine einzelne Reise

Mit dem Reiseversicherungspaket sind Sie auf Ihrer Reise rundum geschützt. Gehen Sie auf Nummer sicher und genießen den Urlaub in vollen Zügen und vertrauen Sie unserem Reiseversicherungspaket.

Reiseversicherungspaket für eine oder mehrere Einzelpersonen egal ob Privat- oder Geschäftsreisender

Das leistet unser Reiseversicherungspaket für Sie:

  • Sie bekommen die Stornokosten erstattet.
  • Sie bekommen z. B. die nicht genutzten Reiseleistungen zurück.
  • Sie bekommen die anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie Arznei-, Heil- und Verbandsmittel im Ausland erstattet.
  • Sie werden finanziell entschädigt, wenn Ihr Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird.
  • Sie haben weltweit einen kompetenten Helfer an Ihrer Seite. Die 24h Notrufzentrale steht an 365 Tagen mit einem internationalen Ärzeteam, das bis zu 25 Sprachen spricht, zur Verfügung. Ihr zur Seite steht auch das Service-Netzwerk mit über 1.000 Mitarbeitern.
  • In nichtmedizinischen Notfällen hilft Ihnen der RundumSorglos-Service  z. B. bei der Sperrung abhanden gekommener Kreditkarten.
  • Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise
     

 

Die wichtigsten Fakten des Reiseversicherungspaket:

Ideal für Sie

Als Urlauber und Geschäftsreisender

Geografischer Geltungsbereich

Europa / Weltweit (USA/Kanada nur mit Zuschlag)

Maximale Reisedauer

45 Tage (verlängerbar bis maximal 90 Tage)

Versicherungssumme

  • Reiserücktritts- und Reiseabbruch-versicherung: Entspricht dem versicherten Reisepreis
  • Reisegepäckversicherung: 2.000 € pro Einzelperson
  • Reisekrankenversicherung: unbegrenzt

Selbstbeteiligung

Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich

Abschlussfrist

Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Unsere Produktübersicht

Zur Auslandsversicherung

  • Online-Buchung per Lastschrift oder Kreditkarte
  • SSL-Verschlüsselung
  • Sicher bezahlen durch SRC-Zertifizierung
jetzt buchen

Der RundumSorglos-Schutz leistet im Detail:

1. Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Versichert ist u.a.:

  • Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
  • Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.

Versicherte Gründe sind u.a.:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Unerwarteter Termin zur Organspende
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

2. Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie unsere Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

3. Reiseabbruchversicherung

Versichert sind u.a.

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.

Versicherte Gründe sind:

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung
  • Tod
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Schaden am Eigentum

Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.

4. Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe

Bei auf der Auslandsreise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen erstatten wir u.a. die Kosten für:

  • notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen, unaufschiebbare Operationen und Arzneimittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen
  • Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls), sofern sie auf der Reise erstmals notwendig werden
  • den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Versicherungssumme: unbegrenzt


Unsere Notrufzentrale ist täglich 24 Stunden für Notfälle erreichbar.

5. Reisegepäckversicherung

Erstattung des Zeitwerts des mitgeführten Reisegepäcks bzw. der Reparaturkosten bei Abhandenkommen oder Beschädigung durch

  • Straftat eines Dritten
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer oder Elementarereignissen (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben)

Erstattung des Zeitwerts bzw. der Reparaturkosten, wenn aufgegebenes Reisegepäck beschädigt wird oder abhanden kommt, während es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens befindet.


Erstattung der nachgewiesenen Ersatzkäufe zur Fortführung der Reise, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie erreicht.


Versicherungssumme:
EUR 2.000,- pro Einzelperson

6. RundumSorglos-Service

  • Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln wie z.B. Kredit-, EC- oder Handy-Karten sind wir Ihnen bei der Sperrung der Karten behilflich.
  • Bei Verlust von Reisedokumenten sind wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung behilflich.
  • Bei Strafverfolgung strecken wir Gerichts- Anwalts- und Dolmetscherkosten bis zu EUR 12.500,- vor.

7. Selbstbeteiligung möglich

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung: 

  • Reiserücktrittsversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruchversicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
  • Reisekrankenversicherung: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland
  • Reisegepäckversicherung: 100 € je Versicherungsfall

8. USA/Kanada-Zuschlag

Für Reisen in die USA bzw. nach Kanada fällt eine Zuschlags-Prämie an.

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MAYDAY aus Übersee!

Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – für viele Urlauber ein Traum, für Frau B. wurde es binnen Sekunden zu einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf einen Schlag.

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So ist's passiert:

Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche.

So haben wir geholfen:

Heike Paul von der Notrufzentrale berichtet:
„Gleich nachdem uns der Notruf von Herrn B. erreicht hatte, kontaktierten wir den behandelnden Arzt vor Ort und faxten umgehend eine Kostenübernahmegarantie. So stellten wir sicher, dass bei Frau B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. Die Versorgung in USA ist erstklassig – wenn man es sich leisten kann. Schnell war klar, dass Frau B. schwer verletzt war. Unter anderem waren einige Wirbel gebrochen und es bestand die Gefahr einer Querschnittslähmung. An einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Wir kontaktierten die amerikanischen Ärzte und tauschten uns regelmäßig über den Gesundheitszustand von Frau B. aus. Die immer neu auftretenden Komplikationen machten einen Transport nach Hause unmöglich.

Eine schwere Zeit für die Familie. Der regelmäßige Kontakt mit dem
Ehemann und dem Sohn war uns daher sehr wichtig. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den Rücktransport stabil genug. Nun war unsere ganze Kompetenz gefragt! Nach Abwägung sämtlicher Risiken organisierten wir einen Ambulanzflieger aus Deutschland. Frau B. war erleichtert – endlich konnte sie sich in ihrer Muttersprache verständigen.
Nach 15 Stunden Flug landete dann schließlich der LearJet 35 auf dem
Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnortes verlegt.

Frau B. geht es inzwischen schon besser, wie uns ihr Ehemann in einem
Dankesbrief berichtete. Das hat uns natürlich sehr gefreut.“

 

Wie gut, dass Frau B. ihren Schutzengel im Gepäck hatte!
Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Versicherung hätte sie
3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen
Behandlungen evtl. verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles.

 

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