für (mehrere) Einzelpersonen: Privat- oder Geschäftsreisende
In diesen Fällen springt die Reiserücktritts-Versicherung der ERV ein.
Ideal für Sie |
Als Urlauber und Geschäftsreisender |
Geografischer Geltungsbereich |
Europa / Weltweit
|
Maximale Reisedauer |
45 Tage (verlängerbar bis maximal 90 Tage) |
Versicherungssumme |
|
Selbstbeteiligung |
Ein günstigerer Tarif durch Selbstbeteiligung ist möglich |
Abschlussfrist |
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich. |
Sie erhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die Reise nicht angetreten werden kann wegen
Wir übernehmen für Sie
Wenn Sie Ihre Reise aus einem der o. g. Gründe abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen, erhalten Sie finanzielle Entschädigung bei
Sie werden finanziell entschädigt bei auf der versicherten Reise akut eintretenden Krankheiten und Unfällen für
Der RundumSorglos-Service hilft und berät bei nichtmedizinischen Notfällen. Wir werden u. a. aktiv bei Verlust von Reisedokumenten, helfen bei der Sperrung von Kredit- und EC-Karten, bei Reiserufen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder beraten bei Umbuchungen.
Sie werden finanziell entschädigt, wenn aufgegebenes Reisegepäck der versicherten Person abhanden kommt oder beschädigt wird und wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden kommt oder beschädigt wird durch:
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen? Unsere Experten sind für Sie da!
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – für viele Urlauber ein Traum, für Frau B. wurde es binnen Sekunden zu einem Albtraum. Eigentlich wollte sie zusammen mit ihrem Ehemann Kalifornien entdecken und ihren dort lebenden Sohn besuchen. Ein schrecklicher Autounfall änderte jedoch alles auf einen Schlag.
Bei einem Ausflug kam Familie B. auf einer Landstraße ein Auto entgegen. Der Fahrer verlor die Kontrolle über seinen Wagen und schleuderte quer vor ihr Auto. Frau B. erlitt schwerste innere Verletzungen und Brüche.
Heike Paul von der Notrufzentrale berichtet:
„Gleich nachdem uns der Notruf von Herrn B. erreicht hatte, kontaktierten wir den behandelnden Arzt vor Ort und faxten umgehend eine Kostenübernahmegarantie. So stellten wir sicher, dass bei Frau B. sämtliche notwendigen Behandlungen ausgeführt wurden. Die Versorgung in USA ist erstklassig – wenn man es sich leisten kann. Schnell war klar, dass Frau B. schwer verletzt war. Unter anderem waren einige Wirbel gebrochen und es bestand die Gefahr einer Querschnittslähmung. An einen Rücktransport war vorerst nicht zu denken. Wir kontaktierten die amerikanischen Ärzte und tauschten uns regelmäßig über den Gesundheitszustand von Frau B. aus. Die immer neu auftretenden Komplikationen machten einen Transport nach Hause unmöglich.
Eine schwere Zeit für die Familie. Der regelmäßige Kontakt mit dem
Ehemann und dem Sohn war uns daher sehr wichtig. Erst nach zwei Monaten war Frau B. für den Rücktransport stabil genug. Nun war unsere ganze Kompetenz gefragt! Nach Abwägung sämtlicher Risiken organisierten wir einen Ambulanzflieger aus Deutschland. Frau B. war erleichtert – endlich konnte sie sich in ihrer Muttersprache verständigen.
Nach 15 Stunden Flug landete dann schließlich der LearJet 35 auf dem
Frankfurter Flughafen. Von dort aus wurde Frau B. in eine Klinik in der Nähe ihres Wohnortes verlegt.
Frau B. geht es inzwischen schon besser, wie uns ihr Ehemann in einem
Dankesbrief berichtete. Das hat uns natürlich sehr gefreut.“
Wie gut, dass Frau B. ihren Schutzengel im Gepäck hatte!
Zwei Monate lag sie in der Klinik in USA. Ohne Versicherung hätte sie
3,3 Millionen US-Dollar selbst bezahlen oder auf die notwendigen
Behandlungen evtl. verzichten müssen. Die Notrufzentrale der ERV stand der Familie tatkräftig zur Seite und kümmerte sich um alles.