Frau mit Mütze im Schnee

Mit dem Auto in den Winterurlaub nach Österreich

Voller Tank bei Schnee und Kälte

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist, darauf zu achten, dass der Tank bei Fahrten in den Winterurlaub stets voll ist, damit Sie beim Stau im Winter den Motor laufen lassen und den Innenraum beheizen können. Das ist der beste Kälteschutz, für den Sie allerdings eine gute Kraftstoffreserve brauchen. Denn eine Unterkühlung droht ohne Schutz bei winterlichen Temperaturen bereits nach ca. 35 Minuten, bei Babys und Kindern sogar schneller. Für den Fall, dass der Stau länger dauert und Sie den Motor nicht endlos laufen lassen können, sollte daher unbedingt für alle Insassen warme Winterkleidung inklusive Mütze, Schal und Handschuhen griffbereit sein. Gerade für Kinder empfiehlt sich zusätzlich eine warme Decke oder ein Daunenschlafsack.

Verschneite Autobahnen im Winter

Alle Mitfahrer freuen sich in so einer Situation natürlich auch über warme Getränke, eine Brotzeit und ein Stückchen Schokolade oder andere Naschereien. Auch Hörspiele und kleine Beschäftigungsspiele können die „frostige Stimmung“ und Langeweile bis es endlich weiter geht, gut überbrücken.

Führt die Route in den Winterurlaub nach Österreich, in die Schweiz oder nach Italien, gilt es, sich über die jeweils geltenden Verkehrsregeln und die örtlichen Gepflogenheiten zu informieren. Da können schnell saftige Geldbeträge für Bußen fällig werden, die leicht zu vermeiden und beim Après-Ski sicherlich besser angelegt wären …

Verkehrsregeln in Österreich

Autobahn-Vignette

In Österreich gilt Vignetten-Pflicht auf Schnellstraßen und Autobahnen, und das sowohl für Motorräder als auch für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t. Anhänger oder Wohnmobile, die von einem PKW gezogen werden, sind nicht vignettenpflichtig – nur der PKW selbst braucht eine Vignette. Sie können wählen zwischen 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahres-Vignette.

An allen Autobahngrenzübergängen zu Österreich gibt es eine Verkaufsstelle, die an sieben Tagen der Woche 24 Stunden geöffnet hat. Insbesondere im Grenzbereich können Sie an vielen Tankstellen, an Autobahnen oder Autobahnauffahrten ein »Pickerl« kaufen. Die Verkaufsstellen sind mit dem Vignetten-Symbol gekennzeichnet. Gerade wer zu den üblichen Ferienzeiten in den Winterurlaub fährt, sollte sich die Vignette am besten vorab bei den Automobilclubs (z. B. ADAC oder ACE) besorgen. Wichtig ist aber auch die gut sichtbare Anbringung der Vignette. Denn eine vergessene, falsch gelochte oder nicht richtig angebrachte Vignette kann teuer werden. Es drohen empfindliche Geldstrafen ab einer Höhe von 120 Euro.

Tempolimits

Mit innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h bestehen die gleichen Geschwindigkeitsbegrenzungen wie in Deutschland – nur auf der Autobahn gibt es ein Tempolimit von 130 km/h einzuhalten. In Österreich wird relativ engmaschig kontrolliert – Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide mit einem Betrag von mehr als 25 Euro werden auch in Deutschland vollstreckt.

Promillegrenze

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.

Winterausrüstung

Im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April muss Ihr PKW für mögliche winterliche Straßenverhältnisse mit Winterreifen ausgerüstet sein. Halten Sie sich nicht daran, droht Ihnen eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.

Warnweste und Verbandskasten

In Österreich müssen Sie im Falle einer Panne bzw. bei einem Unfall die reflektierende Warnweste anziehen. Diese Weste muss jeder Mitfahrer anziehen, der das Auto verlassen will. Daher muss mindestens eine Warnweste direkt im Innenraum des PKW z. B. im Handschuhfach oder unter dem Sitz verfügbar sein.

Quelle: OEAMTC