Familie läuft am Strand entlang

Abbruch oder unfreiwillige Verlängerung des Urlaubs: nexible schützt Sie.

Auch die sorgfältigste Urlaubsplanung wird über den Haufen geworfen, wenn Unerwartetes eintritt. Es kann Sie selbst treffen, wenn Sie verunfallen oder Ihren Urlaubsort wegen eines Sturms nicht verlassen können. Aber der Grund kann mitunter auch ein Anruf von zu Hause sein, dass ein Familienmitglied ins Krankenhaus eingeliefert wurde und Sie daheim dringend gebraucht werden.

Ihre Reiseabbruchversicherung schützt Sie in diesen und vielen anderen Fällen vor entstehenden Kosten.

Kostenübernahme bei vorzeitigem Reiseabbruch

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen, übernimmt die Reiseabbruchversicherung die anfallenden Mehrkosten. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise. Wenn Sie die Heimreise mit dem Zug gebucht hatten, erstattet nexible daher die vorzeitige Bahnfahrt nach Hause - aber nicht einen Mietwagen oder einen Flug. Auf Ihren Wunsch organisiert nexible Ihre Rückreise.

Kostenübernahme bei unfreiwilliger Verlängerung der Reise

So ungern Sie eigentlich wieder in den Alltag zurückkehren möchten, kann eine verzögerte Rückreise leider trotzdem mehr Fluch als Segen sein. Sie wurden eingeschneit und sitzen in Ihrer Unterkunft fest oder Sie erkranken so schwer, dass Sie nicht wie geplant abreisen können. Dadurch entstehen Kosten für den zusätzlichen Hotelaufenthalt, für Ersatzflüge oder Ausweichtransportmittel. Doch keine Sorge, die nexible Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen genau diese Mehrkosten.

Auch in Deutschland ist nexible für Sie da

Deutschland ist mit seinen vielen Sehenswürdigkeiten und unterschiedlichsten Landschaften ein beliebtes Reiseland. Ob die Berge im Süden, die Hauptstadt im Osten, die beliebten Freizeit- und Erlebnisparks im Westen oder die Meeresbrise im Norden. Zum Beispiel ein längerer Ausflug nach Hamburg: Es ist alles gebucht, Sie sind bereits unterwegs und freuen sich auf eine Shopping-Tour an der Alster und eine Nacht auf der Reeperbahn. Auch einBesuch auf dem Fischmarkt morgens um halb vier steht auf dem Programm. Doch dann erfahren Sie, dass Ihre Firma Ihnen betriebsbedingt kündigt. Die Reisestimmung ist dahin, Sie brechen die Reise aus Sorge um Ihre berufliche und finanzielle Zukunft ab. Aber Sie bleiben nicht auf den Mehrkosten für den Abbruch sitzen, denn Ihre Reiseabbruchversicherung schützt Sie bei betriebsbedingter Kündigung.

Geld zurück für verpasste Veranstaltungen und Aktivitäten

Reisen bildet. Das British Museum in London, das Freilichtmuseum Sovereign Hill westlich von Melbourne oder das Nationalmuseum in Tokio ziehen Reisende geradezu magisch an. Umso ärgerlicher, wenn Sie Ihre geplanten Museumsbesuche nicht wahrnehmen können, weil Sie vorzeitig abreisen müssen. Sie hatten sich bereits so sehr auf den exklusiven Rundgang bei Nacht in Ihrem Lieblingsmuseum gefreut und lange auf diese und viele weitere Rundgänge hin gespart. Doch ein Todesfall in der Familie zwingt Sie dazu, Ihre Reise abzubrechen und die Tickets für die Museen verfallen zu lassen. Das Geld ist damit aber nicht verloren, denn die nexible Reiseabbruchversicherung übernimmt sämtliche Kosten für verfallene Tickets und gebuchte Aktivitäten, die Sie aufgrund der verfrühten Abreise nicht antreten können.

Reiseabbruch oder -verlängerung wegen Covid-19

Eine Reisewarnung wegen Covid-19 wird für Ihr Urlaubsgebiet während Ihres Aufenthalts ausgesprochen. Sie oder Ihre Reisebegleitung erkranken an Corona und können aufgrund von Quarantänemaßnahmen Ihren Rückflug nicht wahrnehmen. Glücklicherweise ist dies nur ein Beispiel, aber auch hierfür gibt es eine Lösung. Mit dem Ergänzungsschutz Covid-19, den Sie ganz einfach gleichzeitig zu Ihrer nexible Reiseabbruchversicherung hinzubuchen können, sind Sie auch für diese Fälle abgesichert. Der Plus Abbruch Covid-19 übernimmt für Sie die Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt und die Umbuchungskosten für einen späteren bzw. früheren Rückflug.

Absicherung für all Ihre Reisen im Jahr

Die nexible Reiseabbruchversicherung schützt Sie auf beliebig vielen Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen, die Sie während des versicherten Zeitraums unternehmen. Der Schutz gilt in Deutschland sowie weltweit und schließt auch Tagesausflüge oder Kurzreisen ein. Ihre Reiseabbruchversicherung greift, sobald Sie Ihre gebuchte Reise vorzeitig abbrechen müssen.

So lange schützt Sie Ihre Reiseabbruchversicherung

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reiseabbruchversicherung sofort mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung Ihrer Reise abzuschließen. Denn nur dann können Sie sich voll und ganz auf Ihre Reiseplanung konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um unerwartete Mehrkosten machen. Ihr Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ab dem vereinbarten Vertragsbeginn - frühestens aber mit dem Antritt der gebuchten Reise. Der Schutz der Reiseabbruchversicherung endet dann, wenn Sie Ihre Reise beendet haben - spätestens aber mit dem vereinbarten Vertragsende. Können Sie Ihre Reise nicht, wie ursprünglich vorgesehen, beenden, weil Gründe eingetreten sind, die Sie nicht zu vertreten haben? Solange, bis Ihnen die Rückreise möglich ist, verlängert sich auch Ihr Versicherungsschutz. Sollten Sie Ihre Versicherung nicht einen Monat im Voraus gekündigt haben, gehen wir davon aus, dass Sie den zuverlässigen nexible Reiseabbruchschutz auch weiterhin in Anspruch nehmen möchten und verlängern diesen automatisch um ein Jahr.

So beantragen Sie bei nexible Ihre Kostenerstattung

Bei nexible müssen Sie sich nicht lange mit Papierkram und endlosen Formularen herumärgern. Melden Sie einfach online Ihren Schaden – das können Sie bereits von unterwegs aus erledigen. Während Sie noch am Urlaubsort festsitzen oder auf dem Rückweg sind, kann nexible sich bereits um Ihre Schadenmeldung kümmern und die Kostenerstattung in die Wege leiten. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie außerdem jederzeit online einsehen.

3 Gründe für Ihre nexible Reiseabbruchversicherung

nexible ist Ihr Versicherer bei Reiseabbruch

Sofortiger Schutz

Ihr nexible Reiseschutz ist nach Reisebuchung ab dem nächsten Tag um 12:00 Uhr mittags gültig. Schließen Sie ihn rechtzeitig mit dem Erhalt Ihrer Reisebestätigung ab.

Schutz für ein Jahr

Ihre nexible Reiseversicherung schützt Sie auf all Ihren Reisen während eines Jahres und verlängert sich automatisch. Wenn Sie kündigen möchten, können Sie dies einen Monat vor Vertragsende unkompliziert tun

Online-Schadenmeldung

Sie warten nicht lange auf Ihre Kostenerstattung, sie reichen Ihre Schadenmeldung schnell und bequem über das nexible Kundenportal ein. Alle Schadenmeldungen sind online verfügbar.

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Ihre nexible Reiseabbruchversicherung

Ihr Reiseabbruch-Schutz lässt Sie nicht im Regen stehen. Ob Sie ein Urlaubsziel in Deutschland oder an einem anderen Ort in der Welt gewählt haben: Müssen Sie den Urlaub aus einem versicherten Grund abbrechen oder führen unerwartete Ereignisse zu einer außerplanmäßigen Verlängerung des Aufenthaltes, informieren Sie einfach Ihre Reiseabbruchversicherung. nexible führt Sie transparent durch die Schadenmeldung und erstattet die entstandenen Kosten.

Ihr nexible Vorteil

Bei Abbruch in der ersten Urlaubs-Hälfte wird der gesamte Reisepreis erstattet, in der zweiten Hälfte 50%.

Add-Ons
+ Covid-19 Schutz
nexible ist an Ihrer Seite, wenn
  • Sie Ihre Reise abbrechen müssen.

  • Sie erst verspätet zurückreisen können.

  • Angehörige zu Hause Ihre Hilfe benötigen.

nexible erstattet Ihnen
  • Mehrkosten bei frühzeitiger Rückreise.

  • entgangene Reiseleistungen.

  • zusätzliche Hotelkosten bei verlängertem Aufenthalt.

Ihr nexible Vorteil

Bei Abbruch in der ersten Urlaubs-Hälfte wird der gesamte Reisepreis erstattet, in der zweiten Hälfte 50%.

Häufig gestellte Fragen

Wir erstatten die "verlorene" Reisezeit, wenn Sie wegen eines Notfalls die Reise abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen. Müssen Sie schon in der ersten Hälfte Ihres Urlaubs abbrechen, zahlen wir Ihnen 100 % zurück – damit Sie bald einen neuen Urlaub buchen können.

Versichert ist u.a.: Mehrkosten für z.B. Umbuchung des Rückflugs bzw. Quarantänehotel, bei persönlicher und individuell von einer Behörde angeordneter Quarantäne Mehrkosten Hotel, Rückreise, entgangene Reiseleistungen wegen Einreiseverbot beispielsweise aufgrund erhöhter Temperatur am Zielflughafen Mehrkosten/nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseabbruch wegen Erkrankung Risikoperson (zuhause oder mitreisend).

Für die Tarife mit Selbstbeteiligung gilt folgendes:

  • Reiserücktritts-Schutz: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person. 

  • Reiseabbruch-Schutz: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Reisekranken-Schutz: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

  • Reisegepäck-Schutz: 100 € je Versicherungsfall.

  • Reisefahrzeug-SB-Schutz: 250 € je Versicherungsfall.

Zu den versicherten Gründen bei einer Stornokosten- und der Reiseabbruchversicherung gehören eine unerwartete schwere Erkrankung sowie die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, sofern diese innerhalb des letzten halben Jahres nicht behandelt wurde (Kontrolluntersuchungen ausgenommen). Ebenfalls bei Tod, einem Unfall oder Schwangerschaftsproblemen greifen beide Versicherungen. Bekommen Sie auf Ihrer Reise einen nicht eingeplanten Termin zum Empfang oder der Spende eines Organs, gelten die Versicherungen ebenso wie bei betriebsbedingter Kündigung und dem daraus resultierenden Arbeitsplatzverlust. Auch bei erheblichem Schaden am Eigentum springt die Reiseversicherung i.d.R. ein.

In Zeiten der Pandemie ist ein Ergänzungsschutz für Covid-19 durchaus sinnvoll. Der Jahres-Ergänzungsschutz für Covid-19 gilt meist ergänzend für alle Bestandteile der Hauptversicherung, auch wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wegen Covid-19 besteht. Versichert sind somit auch folgende Fälle:

  • Krankheit/Tod durch Covid-19

  • Behördlich angeordnete Quarantänemaßnahmen (persönlich und individuell)

  • Verweigerung der Beförderung oder der Einreise durch berechtigte Dritte

  • Nicht eingeplante Unterkunftskosten, die durch eine persönlich und individuell angeordnete Quarantänemaßnahme zustande gekommen sind.

Wünschen Sie neben der Storno- und der Reiseabbruchversicherung auch eine Reisekrankenversicherung, können Sie diese im attraktiven Paketpreis mit abschließen.