Familie glücklich am Strand

Ein Jahr, alle Reisen – Schutz für Familien und Paare

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Familien und Paaren bei Auslandsreisen lediglich eine grundlegende Absicherung. Arztrechnungen für Paare, Eltern und Kinder werden nur in Ländern übernommen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ihre Auslandskrankenversicherung dagegen leistet weit über diese Regelungen hinaus und ist auch in den Notfällen für Sie da, wenn die gesetzlichen Kassen nicht mehr zuständig sind.

Leistungen, die gesetzlich im Ausland nur unzureichend abgesichert sind, sind zum Beispiel der medizinisch sinnvolle Rücktransport ins Heimatland oder betrifft ambulante und stationäre Behandlungen. Diese und alle weiteren Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen unter dem Punkt ›Reisekranken-Schutz‹ detailliert aufgelistet.

In diesen Ländern greift Ihre gesetzliche Krankenversicherung

Planen Sie eine Reise innerhalb Europas, müssen Sie sich meist keine großen Gedanken um Ihre Gesundheitsversorgung im Ausland machen. Denn beim Camping in Dänemark, Shopping auf dem Champs Élysées in Frankreich,  Roadtrip über die grüne Insel Irland, Polarlichter beobachten in Finnland und beim Badeurlaub auf der griechischen Insel Mykonos sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland mit weiteren Staaten ein Sozialversicherungsabkommen  geschlossen.

Für wen gilt die Auslandskrankenversicherung?

Sobald Sie zu zweit reisen, gelten Sie beim Abschluss Ihrer Auslandskrankenversicherung als Paar. Dabei muss es sich um kein Liebespaar handeln, sondern kann lediglich zwei Personen betreffen, die gemeinsam eine Reise unternehmen möchten. Möchten Sie zusätzlich ein Kind mit auf Reisen nehmen, fallen Sie in den Tarif der Familie. Bei nexible gelten 2 Erwachsene als Paar. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu 5 sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. In der Jahres-Versicherung gilt zusätzlich: Wenn Familienmitglieder oder Partner alleine reisen, gilt im Familien- / Paartarif die volle Versicherungssumme. Alleinreisende Kinder, die nicht eigene Kinder oder Enkelkinder sind, sind nicht versichert.

Unfall im Urlaub

Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner sind auf all Ihren Reisen auf der Suche nach adrenalingeladenen Aktivitäten. Bei einem Ihrer waghalsigen Sprünge von einem Felsvorsprung ins Meer kommen Sie falsch im Wasser auf und prellen sich Ihre Schulter. Zurück im Hotelzimmer können Sie Ihre Schulter kaum noch bewegen und bemerken eine leichte Schwellung. Bis zum nächsten Morgen hat sich die Schwellung verdoppelt und Ihre Schmerzen sind unerträglich. Glücklicherweise hatten Sie bei Ihrer Urlaubsbuchung eine Auslandskrankenversicherungabgeschlossen – diese hilft Ihnen gerne bei der Wahl eines vertrauensvollen Arztes oder Ärztin und übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung sowie für die Arzneimittel zur Schmerzlinderung.

Besonderer Schutz für minderjährige Kinder im Ausland

Wenn Ihr minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss, erstattet Ihre Auslandskrankenversicherungdie Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson in der Klinik, damit Ihr Nachwuchs im Krankenhaus einen vertrauten Menschen an der Seite hat.

Ihre Auslandskrankenversicherung würde auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport Ihres Kindes nach Deutschland organisieren und hierfür Kosten übernehmen.

Prämien für Ihre Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherungbegleitet Familien und Paare zuverlässig auf allen Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 28 Tagen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen. Als Familie oder Paar sind Sie bereits ab 12 Euro pro Jahr versichert. Der Schutz verlängert sich automatisch, Sie müssen diesen nicht extra erneuern.

Auslandskrankenschutz bei Corona

Gestern waren Sie noch beim Football-Spiel in Pittsburgh – endlich haben Sie Ihre Lieblingsmannschaft live auf dem Feld erlebt. Doch heute fühlen Sie sich schlapp und fiebrig. Sie schleppen sich ins Krankenhaus, wo festgestellt wird, dass Sie sich mit Covid-19 infiziert haben. Für die Erstattung von Kosten, die aufgrund Ihrer Corona-Erkrankung entstehen, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.

3 Gründe für Ihre nexible Auslandskrankenversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung für Familien & Paare

Ihr weltweiter Auslandskrankenschutz für Familien und Paare übernimmt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Bei Unfällen in den Bergen erstattet nexible die Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie erreichbar, um Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit einzuleiten. Außerdem organisiert das geschulte Team von nexible den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.

Ihr nexible Vorteil

Der Ticketschutz Ihrer Reiseversicherung erstattet die Karten, wenn Sie eine Veranstaltung versäumen.

nexible ist Ihr Partner, wenn

  • Sie mit Ihrer Familie verreisen.

  • Sie zu zweit eine Reise planen.

  • Sie einen Krankenrücktransport benötigen.

nexible erstattet Ihnen

  • Mehrkosten bei krankheitsbedingter Rückreise.

  • Behandlungskosten während Ihres Urlaubs.

  • Kosten für Arznei- und Verbandsmittel.

Ihr nexible Vorteil

Der Ticketschutz Ihrer Reiseversicherung erstattet die Karten, wenn Sie eine Veranstaltung versäumen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien und Paare?

Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandskrankenversicherung und einer Reisekrankenversicherung?

Warum eine extra Familien-Reisekrankenversicherung?

Vergleich: Welche Auslandskrankenversicherung ist die beste für Familien? Jährlich oder einmalig?

Wer kann familienversichert werden?

Ist ein extra Corona-Schutz bei der Jahres-Auslandskrankenversicherung für Familien und Paare notwendig und sinnvoll?

Was kostet eine Reisekrankenversicherung für Familien und Paare?