Freundinnen mit Surfbrett am Strand

Tipps in Kurzform (Ausführliche Infos weiter unten)

Versicherungspolice überprüfen

  • Prüfe, wer als Risikoperson eingetragen ist!

  • Checke den versicherten Grund!

Notwendige Dokumente sammeln

  • Nachweise wie ärztliche Atteste, die bestätigen, dass zum Beispiel Dein Reisepartner aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann

  • Alle relevanten Reisedokumente wie Buchungsbestätigungen und die Kommunikation mit Reiseanbietern

Informieren der Reiseanbieter

  • Reiseanbieter (wie Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstalter) über die Situation und Deinen Stornierungswunsch informieren.

  • Eventuell erforderliche Dokumente für die Versicherung anfordern.

Versicherung kontaktieren

  • Erkundige Dich darüber, wie der Prozess genau abläuft und welche weiteren Schritte nötig sind.

Anspruch einreichen

  • Alle erforderlichen Formulare ausfüllen.

  • Zusammen mit den geforderten Dokumenten bei Deiner Versicherung einreichen.

Rückerstattung und weitere Schritte

  • Prüfung Deines Anspruchs durch die Versicherung: Ob und wie viel Geld Dir zurückerstattet wird.

Das macht einen Reisepartner zur Risikoperson

Risikopersonen sind die Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Ein Beispiel: Ria und Carlo haben auf Deiner Reise gemeinsam ein Doppelzimmer gebucht, um Kosten zu sparen. Ria hat eine Reiserücktrittsversicherung. Kurz vor Reiseantritt fällt Carlo wegen Krankheit aus – Carlo ist die Risikoperson. Nun entscheidet sich Ria, die Reise allein anzutreten, aber durch den fälligen Einzelzimmerzuschlag wird die Reise teurer als geplant. Hier erstattet die Versicherung den Einzelzimmerzuschlag und trägt sogar die Stornokosten, falls Ria sich doch entscheidet, die Reise nicht alleine anzutreten. Wir sagen Dir, worauf Du in den Bedingungen (AVB = Allgemeine Versicherungsbedingungen) Deiner Reiserücktrittsversicherung achten solltest:

Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

Hast Du gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus versichertem Grund stornieren? Dann wird der Einzelzimmerzuschlag erstattet. Voraussetzung ist: Du entscheidest Dich, die Reise allein anzutreten.

Risikopersonen bei der Reiserücktrittsversicherung

In jedem Fall solltest Du im Vorfeld einer Buchung in den Versicherungsbedingungen überprüfen, wer in Deiner Reiseversicherung als sogenannte Risikopersonen genannt sind. Bei einer umfassenden Reiseversicherung sind dies Deine Angehörigen und die Angehörigen Deines Lebensgefährten, die Mitreisenden und jeweils deren Angehörige und Betreuungspersonen, die Deine nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen, wie z. B. Kinder oder Großeltern, betreuen. Bei einer guten Reiseversicherung können auch alle nicht mitreisenden Angehörigen den Versicherungsfall auslösen. So kannst Du z. B. von der Reise zurücktreten, wenn die Tante Deines nicht mitreisenden Lebenspartners erkrankt.

Achte bei den Angehörigen darauf, ob es Einschränkungen gibt. Zu den Angehörigen sollten folgende Personen gehören: Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person.

Ausführlichere Tipps

Darauf ist auch zu achten:

Versicherte Gründe

Versicherte Gründe in den AGB definieren alle Ereignisse, die eine Kostenerstattung auslösen. Auch bei den versicherten Gründen gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Reiseversicherern. Überprüfe bei den Rücktrittsgründen, ob diese Deinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen, denn die Standardtarife decken im Ernstfall oft nicht alles ab.

Tipp: Lass Dir die Namen aller Mitreisenden schriftlich bestätigen. Das ist besonders bei Ferienhaus- oder Apartmentbuchungen wichtig, bei denen die Buchungsbestätigung oft nur auf einen Reiseanmeldenden ausgestellt ist.

Für den Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung ist es nicht entscheidend, dass alle Reisenden ihre Versicherung bei der gleichen Reiseversicherung abgeschlossen haben. Du solltest aber nachweisen können, dass Ihr die gebuchte Reise gemeinsam antretet. Dies gilt insbesondere, wenn die Reiseteilnehmer von unterschiedlichen Orten oder Abflughäfen anreisen. Die meisten Reiseversicherer verlangen, dass die Reise beim gleichen Reiseveranstalter oder Hotel gebucht wurde.

Notwendige Dokumente sammeln

Um einen Anspruch geltend zu machen, benötigst Du normalerweise Nachweise wie ärztliche Atteste, die bestätigen, dass Dein Reisepartner aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Halte auch alle relevanten Reisedokumente bereit, wie Buchungsbestätigungen und die Kommunikation mit Reiseanbietern.

Informieren der Reiseanbieter

Informiere Deine Reiseanbieter (wie Fluggesellschaften, Hotels, Reiseveranstalter) über die Situation und Deinen Stornierungswunsch. Sie können zusätzliche Unterstützung bieten oder erforderliche Dokumente für die Versicherung bereitstellen.

Versicherung kontaktieren

Setze Dich so schnell wie möglich mit Deiner Versicherung in Verbindung. Viele Versicherer haben Fristen für die Meldung eines Schadensfalls. Erkundige Dich bei ihnen, wie der Prozess genau abläuft und welche weiteren Schritte nötig sind.

Anspruch einreichen

Fülle alle erforderlichen Formulare aus und reiche sie zusammen mit den geforderten Dokumenten bei Deiner Versicherung ein. Achte darauf, alle Anweisungen genau zu befolgen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen.

Rückerstattung und weitere Schritte

Nachdem Dein Anspruch geprüft wurde, wird die Versicherung entscheiden, ob und wie viel Geld Dir zurückerstattet wird. Dies kann einige Zeit dauern, daher ist Geduld gefragt.