Camper-Versicherung
Mietwagenversicherung – sicher reisen mit Wohnmobil, Camper und Caravan
Campingurlaub steht bei der Urlaubsplanung hoch im Kurs – nicht erst seit Corona. Diese Art des flexiblen Reisens erlaubt Unabhängigkeit und bietet zudem einen Hauch von Abenteuer – ideal für junge Menschen und Familien. Damit Sie bereits im Vorfeld gut für Ihren Urlaub im Wohnmobil gerüstet sind, beantwortet nexible die wichtigsten Fragen dazu.
Risikofrei campen im gemieteten Wohnmobil
Auf Ihrer Reise mit dem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan kann es beispielsweise durch einen Unfall zur Beschädigung des Wagens kommen. In dieser Situation müssen Sie mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen. Eine separate Mietwagenversicherung übernimmt im abgedeckten Versicherungsfall diese Kosten und schont so Ihr Urlaubsbudget.
Im Falle eines Schadens an Ihrem angemieteten Reisefahrzeug übernehmen wir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt. Eine Voraussetzung muss zwingend erfüllt sein: Sie müssen das Fahrzeug bei einem gewerblichen Anbieter angemietet haben.
Reisefreiheit nach Ihren Vorstellungen
Ein Wohnmobil, Camper oder Caravan ist im Urlaub Ihr zweites Zuhause. Sie können sich frei nach Ihren Vorstellungen einrichten und es sich gemütlich machen. Während Ihres Urlaubs ist alles an Bord, was Sie auf der Reise benötigen. Abfahrtszeiten von Zügen und Bussen oder lange Wartezeiten am Flughafen betreffen Sie nicht. Sie wählen Ihr Reiseziel und bleiben solange Sie möchten und verlegen Ihren Standort dorthin, wo es Sie spontan hinzieht. Beachten Sie allerdings, dass die Reiseversicherung nur für Reisen bis zu 28 Tagen innerhalb des versicherten Zeitraums anwendbar ist.
Treffen Sie Vorbereitungen
Wenn Sie mit einem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan reisen, treffen Sie zunächst die üblichen Vorbereitungen. Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis und beachten Sie die nachfolgenden Punkte:
Parkmöglichkeiten
Wohnmobile, Camper oder Caravans dürfen Sie an allen dafür gekennzeichneten Rast- und Parkplätzen abstellen. Oft gibt es auch eigene Zonen für Campingfahrzeuge an Autobahnraststätten. Generell sind diese Bereiche weitläufig, sodass Sie problemlos einparken können. Achten Sie jedoch darauf, dass längeres Parken über Stunden oder gar Tage an vielen Rast- und Parkplätzen sowie allen anderen öffentlichen Plätzen, die nicht als Campingplatz ausgeschrieben sind, nicht gestattet ist.
Übernachtung und Ruhepausen
Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan an offizielle Campingplätze gebunden, auf denen eine Übernachtung gestattet ist. Sollten Sie es aber zum Beispiel wegen eines Staus nicht auf einen Campingplatz schaffen, gibt es bestimmte Ausnahmen. An gekennzeichneten Rast- und Parkplätzen dürfen Sie übernachten, wenn Sie eine Ruhepause benötigen, um wegen Übermüdung sich selbst und Ihre Mitreisenden nicht zu gefährden. Sie dürfen allerdings kein festes Lager aufschlagen. Die Regelung gilt ebenso für mehrere Nächte am selben Park- oder Rastplatz. Denn das würde als Campen gelten und kann von den Behörden entsprechend geahndet werden.
Tempolimits
Informieren Sie sich über die landesüblichen Gesetze, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden. Beachten Sie unterschiedliche Regelungen von Land zu Land, teilweise variieren diese zusätzlich je nach Wettersituation. Bedenken Sie außerdem, dass je nach Gewicht Ihres gemieteten Wohnmobils, Campers oder Caravans auch herstellerbedingte Höchstgeschwindigkeiten gelten. Zu finden sind diese in der Betriebsanleitung oder in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs.
So buchen Sie Ihre Mietwagenversicherung für Wohnmobil, Camper und Caravan
Sie buchen die Versicherung als Teil des ›Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge‹. Der Schutz kostet für Singles und Alleinreisende ab 119 Euro pro Jahr. Für Familien und Paare betragen die Kosten ab 149 Euro pro Jahr.
Wenn Sie sich für einen Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung entscheiden, tragen Sie einen Teil des gemeldeten Schadens aus eigener Tasche. Dieser Eigenanteil beträgt pro Versicherungsfall 250 Euro.
3 Gründe für die nexible Mietwagenversicherung
Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick
Mietwagenversicherung für Wohnmobil, Camper und Caravan
Geschützt sind alle versicherten Personen, die zum Führen des gemieteten Wagens berechtigt sind. Der Schutz gilt für beliebig viele Anmietungen, die Sie im Versicherungszeitraum tätigen, bei einer Mietdauer von bis zu 28 Tagen. Wird Ihnen der vertraglich geschuldete Selbstbehalt berechnet, übernimmt nexible die Kosten bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.
Im Schadensfall übernimmt nexible die vertraglich geschuldeten Reparaturkosten.
Sinnvoll, wenn Sie
mit dem Mietwagen unterwegs sind.
in einem Wohnmobil oder Camper reisen.
zu Hause oder am Urlaubsort Carsharing nutzen.
nexible erstattet Ihnen
den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt.
Beschädigungen am Fahrzeug.
Diebstahl des Mietfahrzeugs.
Im Schadensfall übernimmt nexible die vertraglich geschuldeten Reparaturkosten.