Dienst- und Geschäftsreisen
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Dienst- und Geschäftsreisen im Ausland
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Dienst- und Geschäftsreisen im Bundesgebiet und weltweit geschützt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben aus arbeitsrechtlicher Fürsorgepflicht eine besondere Gefährdungshaftung während einer Dienstreise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Geschäftlich ins Ausland reisen
Versicherungen für Dienst- und Geschäftsreisen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland zählen derzeit nicht zu den Leistungen von nexible.
Wenn Sie Fragen zur Fürsorgepflicht von Unternehmen bei Dienstreisen haben, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular und sprechen Sie uns an.
3 Pflichten von Unternehmen bei Dienstreise
Ihr nexible Informationspaket auf einen Blick
In Gebieten mit hoher Kriminalitätsrate obliegt Unternehmen ein besonderer Schutz für Leib und Leben Ihres Personals. nexible informiert Sie gerne zu den Optionen einer Dienstreiseversicherung, mit der Sie Kolleginnen und Kollegen auf Dienst- oder Geschäftsreise absichern.
nexible versichert Reisegepäck und Mietwagen auf Dienst- oder Geschäftsreisen weltweit.
Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Dienstreise sind.
Sie Leib und Leben Ihres Personals schützen wollen.
zu Ihrer Fürsorgepflicht als Unternehmen.
zum Schutz Ihres Personals auf Dienst- oder Geschäftsreise.
zu Leistungen, die Ihr Personal bei nexible abschließen kann.
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