Freunde schlendern durch die Stadt

Reisepreisminderung wegen Dreharbeiten auf Kreuzfahrtschiff

Kulissenbauarbeiten stören die Erholung

Ein Senioren-Ehepaar hatte eine 26-tägige Reise von Vietnam nach Neuseeland auf dem Kreuzfahrtschiff MS Amadea gebucht. Leider wurde ihnen vorher nicht mitgeteilt, dass ihr Schiff als Drehort für die Fernsehserie „Das Traumschiff“ genutzt werden würde. Während manche Reisende vielleicht erfreut gewesen wären, den Protagonisten der Serie zu begegnen oder einen Blick hinter die Kulissen einer TV-Produktion zu werfen, war dies für das Ehepaar nicht der Fall. Häufig konnten sie das Promenadendeck oder andere Bereiche des Schiffes nicht betreten. Die Kulissenbauarbeiten, begleitet von Hämmern und Sägen, sowie die lauten Anweisungen der Filmcrew über Megafone störten den Urlaub erheblich. Aus diesem Grund forderte das Paar eine Minderung des Reisepreises vom Reiseveranstalter.

Amtsgericht auf Seite der Urlauber

Das Amtsgericht Bonn zeigte für das Ehepaar Verständnis und gestand den Senioren für die zwölf Drehtage eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu, was immerhin 1.022 Euro ausmachte. Das Gericht betonte, dass eine Reise nur dann vertragsgemäß sei, wenn die Reisenden ständig die Möglichkeit hätten, die zugesagten Freizeitmöglichkeiten und Einrichtungen zu nutzen. Da Bereiche wie das Promenadendeck regelmäßig nicht zugänglich waren, entsprach die Reise nicht mehr den Vereinbarungen. Ein weiterer Vorteil für die Kläger war die Tatsache, dass es sich um ein relativ kleines Schiff mit nur 600 Passagieren handelte, wodurch die Senioren den Dreharbeiten kaum ausweichen konnten.

Hotel unzumutbar? So holst Du Dir Geld zurück.

Nicht nur bei Kreuzfahrten solltest Du darauf achten, dass der Reiseveranstalter sich an die bei der Buchung vereinbarten Vertragsbestandteile hält. Ist zum Beispiel das Hotel weit von der Katalogbeschreibung entfernt, der Pool schmutzig oder der Lärm verhindert die erhoffte Erholung, kannst Du nach dem Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Abhilfe fordern. Werden die Missstände nicht beseitigt, kannst Du nach dem Urlaub eine Minderung des Reisepreises oder sogar Schadenersatz verlangen. Wichtig ist, dass Du bereits vor Ort Abhilfe forderst und Beweismittel sicherst. Mach Fotos von den Missständen oder lass Dir Deine Aussagen von Zeugen bestätigen. Wichtig dabei: Das Problem muss den Urlaub erheblich beeinträchtigt haben, um einen Anspruch geltend machen zu können.