Allein reisen
Single oder Alleinreisend – Dennoch gut versichert
Endlich Urlaub und Ihrem Freundeskreis fehlt die Zeit – kein Grund, zu Hause zu bleiben. Gönne Dir Erholung, finde neue Bekanntschaften oder vielleicht einen Urlaubsflirt. Allein reisen ist populär. Deine Reiseversicherung begleitet Dich dabei weltweit.
Im Urlaub allein verreisen: So versichern sich Singles und Einzelpersonen
Alleinreisende sind unabhängig, entdecken die Welt auf eigene Faust und finden auch ohne Reisebegleitung zu sich selbst. Aber ob Du als Familie, als Paar oder als Einzelperson Deinen Urlaub verbringst – die Risiken hoher Stornogebühren bei Reiserücktritt, Krankheit, Abbruch des Urlaubs, Ärger mit dem Gepäck oder dem Mietwagen ändern sich nicht.
Komplettschutz für Deine Reise
Singles und Alleinreisende kombinieren aus unterschiedlichen Bausteinen ihren individuellen Schutz. Reiserücktritt, falls Du vor dem Urlaub in Stockholm erkrankst, oder Reiseabbruch, wenn Du in Accra einen Anruf wegen eines Todesfalls zu Hause erhältst. Die Auslandskrankenversicherung greift, wenn Du zum Beispiel in Hanoi im Hospital behandelt werden musst. Dein Reisegepäck ist bei Verspätung, Verlust oder Beschädigung versichert. Ebenso der Selbstbehalt von gemieteten Pkws, Wohnmobilen oder Campern, wenn Du die Reisefahrzeugversicherung buchst. Die Leistungen greifen sowohl in Deutschland als auch weltweit und gelten auch dann, wenn Du als Single im Urlaub einen Lieblingsmenschen kennenlernst und Ihr gemeinsam Eure Zeit verbringt.
Allein auf Geschäftsreise
Beachte bei Geschäftsreisen: Innerhalb des Landes, in dem Du Deine Arbeitsstätte hast, muss die Entfernung zwischen Arbeits- und Zielort mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen Deinem Wohnsitz und Deiner Arbeitsstätte gelten nicht als Reise. Wenn Du in Paris tätig bist und Dich mit Deinen Geschäftspartnern zu einem Essen in die Champs-Élysées verabredest, ist das eine stilvolle Angelegenheit, erfüllt aber nicht die Versicherungskriterien. Machst Du Dich dagegen auf den Weg nach Marseille, um in einem Café im Cours Julien bei einem Glas Wein geschäftliche Angelegenheiten zu vertiefen, gilt es als Reise.
Schutz bei Erkrankung von Angehörigen
Familienangehörigen kann immer etwas passieren. Bei einem Notfall ist Dein Platz nicht an einem fernen Urlaubsort, sondern zu Hause. Erkranken Angehörige vor Antritt Deiner Reise, ist dies im Reiserücktrittschutz versichert; während Deiner Reise greift der Reiseabbruchschutz.
Abgesichert für ein komplettes Jahr
Deine Reiseversicherung schützt Dich 365 Tage auf allen Reisen, die Du während des Versicherungszeitraums buchst. Bei Reiserücktritt ist die Reisedauer unbegrenzt. Reiseabbruch, Reisekrankenversicherung, Reisegepäck- und Mietwagenversicherung greifen bei allen Reisen im Versicherungszeitraum mit einer Dauer von maximal 28 Tagen.
3 Gründe für Deine nexible Reiseversicherung
nexible als Dein Schutz auf Reisen
Dein nexible Reiseschutz ist nach Reisebuchung ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn gültig. Schließe ihn rechtzeitig mit dem Erhalt Deiner Reisebestätigung ab. So kannst Du Dich voll auf Deinen Urlaub konzentrieren.
Dein nexible Reiseschutz schützt Dich auf all Deinen Reisen für ein Jahr und verlängert sich automatisch. Wenn Du die Versicherung nicht mehr benötigst, veranlasse spätestens einen Monat vor Vertragsende die Kündigung.
Du reichst Deine Schadenmeldung schnell und bequem über das nexible Kundenportal ein. Alle Schadenmeldungen werden transparent online abgebildet.
Dein individueller nexible Schutz auf einen Blick
Ihr nexible Rundum-Schutz als Einzelperson
Schließe den Schutz am besten gleich mit der Reisebuchung ab. Hast Du vorher gebucht, müssen zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und planmäßigem Reiseantritt mindestens 10 Tage liegen. Bei spontanen Reisen mit weniger als 10 Tagen Vorlaufzeit muss die Versicherung am Tag der Reisebuchung oder spätestens an einem der drei folgenden Werktage abgeschlossen werden.
Wir erstatten Umbuchungskosten, wenn Du Deine Reise nicht stornierst, sondern umbuchst.
nexible ist an Deiner Seite, wenn Du ...
... allein Urlaub machst.
... eine Veranstaltung versäumst.
... auf Geschäftsreise bist.
nexible erstattet Dir ...
... Behandlungskosten im Krankheitsfall.
... vorzeitigen Reiseabbruch oder Verlängerung.
... Stornokosten bei Rücktritt.
Wir erstatten Umbuchungskosten, wenn Du Deine Reise nicht stornierst, sondern umbuchst.