Flugreisen
Verspätetes Reisegepäck: Das sind Deine Rechte, wenn der Koffer nicht ankommt
Du genießt bereits die Sonne, aber Dein Koffer ist irgendwo zwischen Abflug- und Zielflughafen verloren gegangen? Wenn Gepäck verloren geht oder erst ein paar Tage verspätet am Urlaubsort ankommt, ist das äußerst ärgerlich. Welche Rechte Du in solchen Fällen hast, haben wir für Dich zusammengefasst.
Koffer nicht angekommen – wer haftet?
Wenn Dein Koffer verschwindet, verspätet ankommt oder auf dem Flug beschädigt wird, haftet die Fluggesellschaft. So sieht die Rechtslage aus:
Gemäß dem Montrealer Übereinkommen sind die Airlines während des Transports für das Gepäck verantwortlich. Sie haften also, wenn Dein Gepäck verloren geht, zu spät ankommt oder beschädigt wird.
Wann gilt Gepäck als verloren? Wenn Dein Koffer nach 21 Tagen noch nicht wiederaufgetaucht ist, gilt er als verloren. In diesem Fall kannst Du Schadenersatz von der Fluggesellschaft in Höhe des Zeitwerts fordern. Das bedeutet, die Airline muss Dir den Wert des Kofferinhalts zum Zeitpunkt des Verlustes erstatten.
Wird Dein Koffer hingegen schnell wiedergefunden, muss die Airline oder der Reiseveranstalter ihn kostenlos in Deine Urlaubsunterkunft oder an Deinen Wohnort liefern.
Kommt Dein Koffer nicht mit Dir am Urlaubsort an, kannst Du wichtige Utensilien wie Zahnbürste, Sonnencreme oder Unterwäsche auf Kosten der Airline nachkaufen. Dabei hast Du jedoch eine Schadenminderungspflicht, was bedeutet, dass Du nur das Nötigste kaufen darfst – eine Luxus-Shoppingtour auf Kosten der Airline ist nicht erlaubt.
Die maximale Erstattung pro Reisendem beträgt etwa 1.500 Euro.
Hast Du einen Pauschalurlaub gebucht, kannst Du den Reisepreis mindern, wenn Dein Koffer nicht ankommt.
Möchtest Du mehr als nur den gesetzlichen Schutz? Keine Lust, Dich mit der Flug- oder Reisegesellschaft um Schadenersatz zu streiten? Dann könnte die nexible Reisegepäckversicherung das Richtige für Dich sein! Sie schützt Dein Gepäck das ganze Jahr über auf all Deinen Reisen – egal ob mit dem Flugzeug, Bus oder Kreuzfahrtschiff.
Fluggastrechte bei verspätetem Gepäck – das solltest Du tun
Das Gepäck ist nicht dort, wo Du bist? Hier ist, was Du in dem Fall unternehmen solltest:
1. Gepäck als vermisst melden: Wenn Dein Gepäck am Flughafen nicht auftaucht, melde es sofort bei der Airline als vermisst. Bei einer Pauschalreise solltest Du auch den Reiseveranstalter informieren.
2. Wichtige Dokumente aufbewahren: Hefte alle wichtigen Dokumente rund um den Flug gut auf. Dazu gehören Deine Bordkarte, der Gepäckabschnitt (der Aufkleber, der meist auf der Bordkarte klebt) und die Bescheinigung, die Du bei der Verlustmeldung am Flughafen erhältst.
3. Kaufbelege aufheben: Falls Du Ersatzartikel am Urlaubsort kaufen musst, bewahre alle Kaufbelege sorgfältig auf. Diese benötigst Du später, um die Kosten erstattet zu bekommen.
4. Nach sieben Tagen schriftlich melden: Sollte Dein Koffer nach sieben Tagen immer noch nicht aufgetaucht sein, musst Du der Airline zusätzlich schriftlich Bescheid geben. Dies lässt sich meist über ein Online-Formular erledigen.
5. Frist für Ansprüche: Du hast zwei Jahre Zeit, um die Kosten gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Danach verjähren die Ansprüche.
Reisegepäckversicherung – Dein Schutz bei verspätetem Reisegepäck
Zwar ist die Fluggesellschaft für Dein Gepäck verantwortlich, allerdings kann es mühsam sein, sich mit ihr um einen angemessenen Schadenersatz zu streiten. Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, in denen Du Dein Gepäck zusätzlich schützen solltest. Zum Beispiel, wenn Du nicht mit dem Flugzeug verreist, teures Equipment transportierst oder geschützt sein möchtest, falls Dein Gepäck im Hotel oder auf dem Weg dorthin gestohlen oder beschädigt wird. In solchen Fällen bietet eine umfassende Reisegepäckversicherung zusätzlichen Schutz und sorgt dafür, dass Du auf der sicheren Seite bist.