Junge Frau packt Koffer

Warum ist der Reiserücktritts-Schutz sinnvoll?

Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten und meist genutzten Reiseversicherungen. Aus gutem Grund: Können Sie Ihren geplanten Urlaub nicht antreten, bleiben Sie oft auf hohen Kosten sitzen. Vor allem, wenn Sie kurzfristig stornieren müssen. Und das kommt schneller vor als gedacht. Zum Beispiel, wenn Sie oder Angehörige plötzlich krank werden oder es in der Wohnung einen Wasserrohrbruch gibt. Dann springt die Reiserücktrittsversicherung ein und fängt Sie finanziell auf.

Diese Fälle sind abgedeckt:

  • Sie werden vor dem Urlaub krank

  • Sie haben eine Impfung nicht vertragen

  • Sie müssen eine nahestehende Person pflegen, die krank geworden ist

  • Ihre Schwangerschaft durchkreuzt die Reisepläne

  • Es gibt einen Schaden in Ihrem Zuhause oder an Ihrem Eigentum, um den Sie sich kümmern müssen

  • Sie wurden in Kurzarbeit geschickt

  • Sie haben Konzerttickets und können, z. B. krankheitsbedingt, nicht hingehen.

    Alle Details finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Lohnt sich der Reiserücktritts-Schutz für Sie?

Der Reiserücktritts-Schutz lohnt sich immer dann, wenn Sie nicht auf möglichen Stornokosten sitzen bleiben wollen. Besonders sinnvoll ist er, wenn …

  • Sie Ihre Reise lange im Voraus buchen

  • Sie mit der Familie reisen und Kinder dabei sind

  • Sie aktuell Angehörige, z. B. Ihre Großeltern, pflegen

  • die Stornobedingungen Ihrer Reiseanbieter sehr streng sind.

Das Wichtigste im Überblick

Wir entschädigen Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

  • Sie stornieren Ihre Reise.

  • Sie können die Veranstaltung nicht besuchen, für die Sie eine Eintrittskarte erworben haben.

  • Sie treten Ihre Reise verspätet an.

  • Während Ihrer Hinreise verspätetet sich ein öffentliches Verkehrsmittel oder fällt ersatzlos aus.

Weitere Informationen können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenn Sie Ihre Reise wegen eines versicherten Ereignisses nach stornieren müssen, erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten, die Sie als Reisender dem Leistungsträger (Beispiel: Reiseveranstalter; Vermieter einer Ferienwohnung) schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren.

  • Damit Sie die aufgeführte Leistung erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.

  • Bei Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag bei Buchung der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.

  • Sie haben die Reise storniert, weil dieses Ereignis eingetreten ist.

  • Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen.

Weitere Informationen können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Versicherte Ereignisse sind:

Erkrankungen einschließlich der Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung

  1. Eine versicherte Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Eine psychische Erkrankung gilt dann als versichertes Ereignis, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

    • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.

    • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.

    • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

  2. Tod.

  3. Eine Unfallverletzung.

  4. Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.

  5. Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.

  6. Adoption eines minderjährigen Kindes.

  7. Impfunverträglichkeit.

  8. Bruch von Prothesen.

  9. Lockerung von implantierten Gelenken

  10. Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.

  11. Die betriebsbedingte Kündigung.

  12. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.

  13. Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.

  14. Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.

  15. Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.

  16. Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.

  17. Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.

  18. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.

  19. Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.

Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel?

Dann erstatten wir Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu €500,– pro Person. Wir erstatten diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstatten wir die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft).

Maximal erhalten Sie dafür €100,– pro Person.

Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstatten wir Ihnen die Umbuchungsgebühren. Wir leisten höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten

Wir erstatten Ihnen den Preis Ihrer Eintrittskarte einschließlich Gebühren, wenn

  • sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet oder ersatzlos ausfällt und sie dadurch mehr als die Hälfte der Veranstaltung versäumen.

  • Sie die Veranstaltung nicht besuchen können, weil ein versichertes Ereignis eingetreten ist.

Weitere Informationen können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wir leisten nicht:

  • Bei einer psychischen Reaktion

  • Bei Suchterkrankungen.

  • Bei Erkrankungen oder Tod infolge von Pandemien.

  • Für Stornoentgelte; Beispiel: Bearbeitungsgebühren für eine Reisestornierung oder Servicegebühren, die Ihnen Ihr Reisevermittler berechnet, weil Sie Ihre Reise stornieren.

  • Für sonstige Bearbeitungsgebühren; Beispiel: Bearbeitungsgebühren der Fluggesellschaft, die nicht schon bei Buchung ausgewiesen und mitversichert sind.

  • Für die Gebühren zur Erteilung eines Visums.

  • Für Abschussprämien bei Jagdreisen.

Weitere Ereignisse können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben, tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Ihr Eigenanteil beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens; mindestens aber €25,– je Person. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind

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