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Reisegepäck, Tecknik und Geräte
Gepäck versichern – und entspannt reisen
Keine Angst vor verlorenem Gepäck: Gehen Gepäckstücke unterwegs verloren, fängt nexible Sie finanziell auf
Reparaturkosten-Erstattung: Wird Ihr Gepäck beim Transport beschädigt, übernehmen wir die Reparaturkosten
Zusatz-Absicherung von Sportgeräten: Sportgeräte sind automatisch mitversichert – egal, ob diese verloren gehen oder beschädigt werden
Warum ist die Absicherung von Gepäck, Technik und Sportgeräten sinnvoll?
Will man den Urlaub rundum genießen, packt man in der Regel das ein, was einem lieb und wichtig ist. Neben Lieblingskleidungsstücken kann das auch eine teure Kamera, ein Surfbrett, das Mountainbike oder ein Mitbringsel sein. Und geht davon etwas verloren, ist das nicht nur ärgerlich, sondern vor allem teuer. Mit der Gepäckversicherung von nexible sichern Sie sich optimal ab.
Diese Fälle sind abgedeckt
Gepäckstücke, Sportgeräte oder Technik gehen während des Transports verloren.
Gepäckstücke, Sportgeräte oder Technik werden während des Transports beschädigt, sodass Reparaturkosten entstehen.
Ihr Gepäck kommt mindestens 12 Stunden verzögert an. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten für notwendige Ersatzkäufe.
Sie verlieren Kredit-, EC- oder Handykarte. In diesem Fall helfen wir Ihnen bei der Kartensperrung.
Alle Details finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Lohnt sich die Reisegepäckversicherung für Sie?
Die Absicherung von Reisegepäck, Technik und Sportgeräten lohnt sich immer dann, wenn Ihnen Ihr Gepäck wichtig ist und sie zusätzliche Kosten vermeiden wollen. Besonders sinnvoll ist sie, wenn …
Sie eigene Sportgeräte, z. B. Fahrräder oder ein Surfboard, dabei haben
Ihr Reisegepäck wertvolle Gegenstände enthält
Sie mit hochpreisiger Technik reisen – z. B. einer Foto- oder Videokamera, oder einem Notebook.
Das Wichtigste im Überblick
Was ist vom nexible Reisegepäck-Schutz abgedeckt?
Versichert ist Ihr Reisegepäck während Ihrer Reise. Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann muss die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Zielort mehr als 50 km betragen.
Reisen Sie innerhalb des Landes, in dem Sie Ihre Arbeitsstätte haben, muss die Entfernung zwischen dieser und dem Zielort ebenfalls mehr als 50 km betragen. Hauptberufliche Außendiensttätigkeiten sowie Gänge und Fahrten zwischen
Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte gelten nicht als Reise.
Zum Reisegepäck gehören:
Ihr persönlicher Reisebedarf
Sportgeräte
Geschenke
Reiseandenken.
Weitere Informationen können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Wann besteht Versicherungsschutz?
Wir entschädigen Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
Straftat eines Dritten.
Unfall des Transportmittels.
Feuer oder Elementarereignisse.
Wir entschädigen Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist: Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:
Eines Beförderungsunternehmens.
Eines Beherbergungsbetriebes.
Einer Gepäckaufbewahrung.
Weitere Informationen können sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck verspätet ankommt?
Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattenwir Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu €250,– je Person.
Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstatten wir bis zu €250,– je Person für Ersatzkäufe.
Was ist nicht oder nur eingeschränkt versichert?
Nicht versichert sind:
Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-, Stehenlassen; Verlieren.
Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen.
Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa.
Sportgeräte, einschließlich Zubehör, soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
Vermögensfolgeschäden.
Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen.
Eingeschränkt versichert sind:
Video- und Fotoapparate; Handys; Smartphones; Drohnen; EDV-Geräte; Software einschließlich Zubehör. Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50% der Versicherungssumme versichert. Sind sie als Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versicherungsschutz.
Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Wir leisten Entschädigung bis insgesamt 50% der Versicherungssumme.
Geschenke und Reiseandenken sind bis insgesamt 10% der Versicherungssumme versichert.
Wie helfen wir bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?
Wir stellen den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
Soweit es erforderlich ist, helfen wir bei der Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
Ist es uns nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu €500, –. Sie müssen den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung an uns zurückzahlen.
Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verloren haben, helfen wir Ihnen bei der Sperrung der Karten.
Wir haften nicht:
Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung.
Für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden.
Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung
Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, helfen wir Ihnen bei der Ersatzbeschaffung
Haben Sie eine Selbstbeteiligung zu tragen?
Sie haben einen Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen? Dann tragen Sie einen Teil des Schadens selbst. Dieser Eigenanteil beträgt €100,– je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind