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Reisekrankenversicherung
Ihr Rundum-Gesundheitsschutz
Von A bis Z versorgt: Wir zahlen, wenn Sie im Ausland eine medizinische Behandlung benötigen
Akute Hilfeleistungen: Wir übernehmen medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten, z. B. nach einem Unfall in den Bergen
Grenzenlos versichert: Unser Reisekranken-Schutz gilt weltweit bei unbegrenzter Versicherungssumme – und lohnt sich schon bei einem Urlaub in Europa
Warum ist der Reisekranken-Schutz sinnvoll?
Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung – vor allem der Krankenrücktransport - ist sehr wichtig. Immer wieder müssen Reisende ungeplant zum Arzt oder ins Krankenhaus. Hier können Kosten entstehen, die weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung übernehmen. Wichtig ist, dass auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland abgesichert ist, weil hier hohe Kosten entstehen können.
Mit dem Reisekranken-Schutz sind Sie für jeden Fall abgesichert. Das ist gut für Ihre Gesundheit und Ihr Portemonnaie: Als Einzelperson unter 25 Jahren starten die Kosten für den Reisekranken-Schutz von nexible bei nur 7 €/Jahr. Ein Paar profitiert schon ab 15 €/Jahr. Außerdem sind in unserem Tarif alle Reisen von bis zu 28 Tagen Länge innerhalb eines Jahres abgesichert. Bedeutet: Eine Versicherung – unbegrenzt reisen.
Diese Leistungen sind abgedeckt
Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen im Ausland
Übernahme von Medikamenten- und Heilbehandlungskosten
Übernahme von Krankenhauskosten
Kostenübernahme für einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Hause
Organisation und Kostenübernahme wenn Sie eine nahestehende Person im Krankenhaus besuchen will
Unterstützung bei der Arztsuche
Alle Details finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Lohnt sich der Reisekranken-Schutz für Sie?
Der Reisekranken-Schutz lohnt sich für alle, die auch im Ausland medizinisch optimal versorgt sein wollen, ohne dafür privat tief in die Tasche greifen zu müssen. Besonders sinnvoll ist er, wenn …
Sie zwei oder mehr Reisen im Jahr geplant haben
Sie auch außerhalb der EU unterwegs sind
Sie sich ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis wünschen.
Das Wichtigste im Überblick
Was wird von dem nexible Reisekranken-Schutz abgedeckt?
Wenn Sie während Ihrer Reise erkranken, sich Ihre bereits vor Reisebeginn bestehende Erkrankung verschlechtert oder Sie einen Unfall erlitten haben, erstatten wir Ihnen die Kosten für:
Heilbehandlungen im Ausland
Kranken- und Gepäckrücktransporte
Bestattung im Ausland oder die Überführung.
Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.
Für mehr Infos sehen Sie unsere Versicherungsbedingungen.
Was wird erstattet bei Heilbehandlungen im Ausland?
Die Versicherung deckt medizinisch notwendige Heilbehandlungen und verschriebene Medikamente durch anerkannte Ärzte ab. Alternativmedizin und -medikamente sind ebenfalls versichert, wenn sie sich als gleich erfolgreich wie Schulmedizin bewährt haben oder keine anderen Methoden verfügbar sind. Die Versicherung erstattet die Kosten für verschiedene Behandlungen, Operationen, Arzneimittel, Zahnersatz, Hilfsmittel und Telefonkosten. Wenn eine Behandlung den angemessenen Umfang überschreitet, kann die Erstattung reduziert werden.
Mehr Infos finden Sie hier
Was wird bei Schwangerschaft im Ausland erstattet?
Wir erstatten die im Ausland angefallenen Kosten für:
A) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
B) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsabbrüche.
C) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
D) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche.
E) Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche.
Was leistet nexible bei Krankenrücktransport und Krankentransport?
Wir organisieren Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Wir übernehmen hierfür die Kosten. Wir bringen Sie an Ihren Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.
Wir bringen Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort, sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt.
Wir erstatten die Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei:
A) Stationärem Aufenthalt
B) Ambulanter Erstversorgung
Was wird im Todesfall erstattet?
Auf Wunsch Ihrer Angehörigen organisieren wir Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen wir die Kosten.
Alternativ organisieren wir die Bestattung im Ausland. Wir übernehmen die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet. Wir bringen Ihr Gepäck an Ihren vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Wie helfen wir bei Krankenhausaufenthalten?
Über einen von uns beauftragten Arzt stellen wir den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, ziehen wir Ihren Hausarzt hinzu. Wir sorgen für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Wenn Sie es wünschen, informieren wir Ihre Angehörigen.
Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im Krankenhaus? Dann organisieren wir auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohnort. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise.
Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, eine Kostenübernahmegarantie bis zu €15.000 ab. Wir übernehmen die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit wir nicht erstattungspflichtig sind, müssen von uns verauslagte Kosten von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückgezahlt werden. Sind wir erstattungspflichtig, werden wir die Kostenübernahmegarantie bei Bedarf erhöhen.