Freunde schlendern durch die Stadt

Reisepreisminderung wegen Dreharbeiten auf Kreuzfahrtschiff

Kulissenbauarbeiten stören die Erholung

Ein Senioren-Ehepaar hatte eine 26 Tage lange Reise von Vietnam nach Neuseeland auf einem Kreuzfahrtschiff gebucht. Leider wurde Ihnen vorher nicht mitgeteilt, dass ihr Schiff, die MS Amadea, als Drehort für die Fernsehserie »Das Traumschiff« genutzt wird. Manch Reisender mag erfreut gewesen sein, wenn ihm die Protagonisten der Serie leibhaftig begegnen oder er einen Blick hinter die Kulissen einer TV-Produktion werfen kann. Nicht so dieses Ehepaar. Oftmals konnten die beiden Senioren das Promenadendeck oder andere Teile des Schiffes nicht betreten. Die mit Hämmern und Sägen verbundenen Kulissenbauarbeiten und die durch Megafone schallenden Anweisungen der Filmcrew störten den Urlaub. Aus diesem Grund forderte das Paar vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises.

Amtsgericht auf Seite der Urlauber

Das Amtsgericht Bonn zeigte für das Ehepaar Verständnis. Für zwölf Drehtage gestand es den Senioren eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zu, immerhin 1.022 Euro. Denn eine Reise sei nur dann vertragsgemäß, wenn die Reisenden ständig die Möglichkeit hätten, die zugesagten Freizeitmöglichkeiten und Einrichtungen zu nutzen. Wenn Bereiche wie das Promenadendeck regelmäßig nicht nutzbar sind, entspricht die Reise nicht mehr den Vereinbarungen. Ein weiterer Vorteil für die Kläger war die Tatsache, dass es sich um ein relativ kleines Schiff mit nur 600 Passagieren gehandelt hatte. So konnten die Senioren den Dreharbeiten nicht aus dem Weg gehen.

Hotel unzumutbar? So holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Nicht nur bei Kreuzfahrten sollten Sie achtsam sein, dass der Reiseveranstalter sich an die bei der Buchung vereinbarten Vertragsbestandteile hält. Ist zum Beispiel das Hotel von der im Katalog angegebenen Beschreibung weit entfernt, der Pool schmutzig oder Lärm verhindert die erhoffte Erholung, können Sie nach dem Reiserecht des Bürgerlichen Gesetzbuches Abhilfe fordern. Sollten die Missstände nicht beseitigt werden, können Sie nach dem Urlaub eine Minderung des Reisepreises oder gar Schadenersatz verlangen. Wichtig ist dabei, dass die Betroffenen bereits vor Ort Abhilfe fordern und Beweismittel sichern. Machen Sie Fotos oder lassen Sie sich ihre Aussagen von Zeugen bestätigen. Wichtig: Das Problem muss den Urlaub erheblich beeinträchtigt haben.