Kleines mädchen wartet am Flughafen

Reiseveranstalter muss bei verspätetem Fluggepäck keine Kosten für Ersatzkleidung erstatten

Frau mit Maske am Flughafen mit Gepäckwagen

Spanienurlaub: Koffer mit 3 Tagen Verspätung

Wer nach der Landung seines Fliegers am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer wartet, für den beginnt der Urlaub definitiv nicht wie geplant. In der Regel taucht der Koffer nach einiger Zeit wieder auf. Bis dahin müssen Sie jedoch ohne Gepäck auskommen. Das erlebte eine Urlauberin, die für eine Woche eine Pauschalreise nach Spanien gebucht hatte. Bereits der Abflug verzögerte sich um 24 Stunden. Doch damit nicht genug. Vor ihrem Hotelfenster war eine Baustelle und ihr Koffer landete mit drei Tagen Verspätung. Um die Zeit zu überbrücken, kaufte sie einige Kleidungsstücke guter Qualität, Duschgel, Cremes, Haarbürste und Schuhe für insgesamt 464,74 Euro. Nach ihrer Rückkehr bot Ihr der Reiseveranstalter als Ausgleich für die Probleme Erstattungen an. Anteilig für den Koffer 26 Euro und für die Ersatzkäufe 150 Euro. Da die Frau aber mehr ausgegeben hatte, klagte sie vor Gericht.

Kein Schadenersatz für hochwertige Alltagskleidung

Der Reiseveranstalter hatte die zuvor angebotenen 150 und 26 Euro erneut anerkannt. Das Amtsgericht sprach der Reisenden zusätzlich eine Minderung des Reisepreises zu, für jeden von ihr beanstandeten Reisemangel. Also auch für die Verspätung des Koffers. Hier gilt der Grundsatz: Wenn einem Reisenden während des Urlaubs teilweise sein Gepäck nicht zur Verfügung steht, ist die Reise beeinträchtigt. Der Grad der Beeinträchtigung ist davon abhängig, inwieweit der Reisende durch Ersatzkäufe Abhilfe schaffen kann. Da die Klägerin alles Nötige kaufen konnte, setzte der Richter eine Reisepreisminderung von 15 Prozent des Reisepreises für jeden Tag ohne Koffer an. Die vom Veranstalter zugestandenen 26 Euro sind hier bereits inkludiert. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Ersatzkleidung sieht das Gericht nicht. Durch die Zukäufe ist kein Schaden entstanden. Die Klägerin besitzt nun zusätzlich hochwertige Kleidung, die sie im Alltag nutzen kann. Schadensersatz hätte sie nur bei einem echten Vermögensnachteil fordern können. Zum Beispiel durch den Kauf für den Alltag nicht nutzbarer Notkleidung. Den freiwillig zugestandenen Betrag von 150 Euro überließ ihr der Veranstalter für die Ersatzkleidung – zusätzlich zur Reisepreisminderung für die Wartezeit auf den Koffer und die weiteren Mängel der Reise.

So schützen Sie sich vor Kosten für Ersatzkäufe

Eine Reisegepäckversicherung beinhaltet unter anderem auch Ersatzkäufe für verspätet ankommende Koffer. Sie können diesen Schutz entweder einzeln oder im praktischen Rundum-sorglos-Paket buchen.