Reiseversicherung: Das sind Angehörige

Angehörige sind Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Für Ihre Reiseversicherung zählen zu den Angehörigen: der Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Kinder und Adoptivkinder, Eltern und Adoptiveltern, Pflegekinder, Cousins, Cousinen, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwägerinnen und Schwäger.