Eingriffe von hoher Hand

Als »Eingriff von hoher Hand« werden in Ihrer Reiseversicherung behördliche Verfügungen und Maßnahmen staatlicher Gewalt bezeichnet.

Hohe Hand: Beispiele

  • Der Zoll beschlagnahmt exotische Souvenirs

  • Die Einreise wird aufgrund fehlender Einreisepapiere verweigert

  • Vorübergehendes Flugverbot z. B. wegen eines Vulkanausbruchs

Was zahlt die Versicherung?

Der durch Eingriffe von hoher Hand entstehende Schaden ist in der Regel nicht durch die Reiseversicherung abgedeckt. Sprechen Sie vorab mit Ihrem Versicherer über die genauen Bedingungen.