No-show: Gebühren in der Reisebranche

»No-show« stammt aus der englischen Sprache und bedeutet »Nichterscheinen«. Von No-show wird zum Beispiel gesprochen, wenn Sie trotz Buchung eines Hotelzimmers nicht anreisen oder vorab stornieren. Das Hotel kann dann eine No-show-Rechnung stellen. Dabei müssen vom vereinbarten Übernachtungspreis eingesparte Aufwendungen (z. B. Halbpension) abgezogen werden. Airlines bezeichnen Fluggäste als No-show, die zu ihrem reservierten Flug nicht erscheinen und nicht stornieren.

So nutzen Airlines und Hotels No-show aus

  • Fluggesellschaften und Hotels überbuchen ihre Flüge beziehungsweise Hotelzimmer und verkaufen mehr Tickets als es Kapazitäten gibt.

  • Kunden, die nicht planmäßig erscheinen, fallen so nicht ins Gewicht – die Kapazitäten sind dennoch gewinnbringend ausgelastet.

So profitieren Sie von No-show

  • Erscheinen alle Kunden planmäßig, müssen Hotel oder Fluggesellschaft auch bei Überbuchung die gebuchte Leistung erbringen.

  • Ist die Leistung nicht im gebuchten Umfang verfügbar, können Sie ein kostenloses Upgrade erhalten (z. B.: Businessklasse zum Preis von Economy).

  • Kann eine mindestens vergleichbare Leistung nicht erbracht werden oder ist ein Upgrade nicht möglich, behelfen sich vor allem Airlines mit Gutscheinen für den nächsten Flug.