Öffentliche Verkehrsmittel im Urlaub

Gerade bei Reisen oder im Urlaub sind wir auf öffentliche Verkehrsmittel oft angewiesen. Bereits das Flugzeug für die An- und Abreise zählt zu diesen. Auch wenn Sie mit dem Auto anreisen, wird besonders in Großstädten die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bevorzugt. Denn der Verkehr und die Suche nach einem Parkplatz in den Metropolen sind meist sehr stressig und nicht für jeden geeignet. Eine sorgenlose Stadtbesichtigung ist daher mit einem Bus oder einer U-Bahn am bequemsten. Diese halten meist in unmittelbarer Nähe zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten und Hotspots. Neben den öffentlichen Verkehrsmitteln gönnt man sich im Urlaub auch gerne mal ein Taxi oder mietet sich ein Fahrrad oder einen Roller für eine sportliche Erkundung. Wir klären kurz auf, welche Verkehrsmittel zu den öffentlichen zählen und welche nicht.

Was ist ein Öffentliches Verkehrsmittel?

Als Öffentliches Verkehrsmittel zählen alle Transportmittel, die in die Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden sind und der öffentlichen Personenbeförderung dienen. Dazu zählen alle zugelassenen Luft-, Land- und Wasserfahrzeuge.

Das können je nach Urlaubsort zum Beispiel sein:

  • Bus

  • S-Bahn

  • U-Bahn

  • Straßenbahn

  • Flugzeuge

  • Amphibienbusse

  • Schiffe & Barkassen

  • Mieträder des ÖPNV

Was ist kein Öffentliches Verkehrsmittel?

Nicht zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln zählen alle Transportmittel, die nicht in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingebunden sind. Das sind je nach Urlaubsort zum Beispiel:

  • Fahrzeuge im Rahmen von Rundfahrten

  • Fahrzeuge im Rahmen von Rundflügen

  • Mietwagen

  • Taxis

  • Kreuzfahrtschiffe

  • Privatfahrzeuge

  • Mietroller privater Unternehmen

  • Mieträder privater Unternehmen