Schadenmeldung unverzüglich einreichen

Die Schadenmeldung an Ihre Reiseversicherung sollte so früh wie möglich erfolgen. Beachten Sie die vereinbarten Fristen. Sie müssen den Schaden nachweisen (z. B. durch ein ärztliches Attest in der Reiserücktrittsversicherung). Belege müssen zusammen mit der Schadenmeldung eingereicht werden.

Halten Sie folgende Daten bereit:

  • Name des Geschädigten und gegebenenfalls des Schadensverursachers

  • Versicherungsnummer

  • Zeitpunkt und Ort des Schadens

  • präzise Beschreibung des Schadenshergangs

  • Fotos vom Schadensfall