Selbstbeteiligung im Schadensfall

Die Selbstbeteiligung ist der Eigenanteil, den Sie im Schadensfall zu tragen haben. Beispiel: Sie erkranken im Urlaub. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung müssen Sie einen Teil Heilbehandlungskosten selbst tragen. Unsere Produkte können wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Tarife mit Selbstbeteiligung sind günstiger. Die Höhe ist in den Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt.

Höhe der Selbstbeteiligung bei Ihrer Reiseversicherung

  • Reiserücktritts-Schutz je Versicherungsfall: 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Reiseabbruch-Schutz je Versicherungsfall: 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.

  • Reisekranken-Schutz: 100 € je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.

  • Reisegepäck-Schutz: 100 € je Versicherungsfall.

  • Reisefahrzeug-SB-Schutz: 250 € je Versicherungsfall

  • Plus Covid-19: Wenn Ihre bei uns bestehende Hauptversicherung eine Selbstbeteiligung enthält, müssen Sie für Plus Covid-19 ebenfalls den Tarif mit Selbstbeteiligung abschließen.