Bei Abschluss einer Jahresversicherung erhalten Sie kostenlos unsere ERV travel & care App. Echtzeit-Warnfunktion mit Länder- und Risikoinformationen inklusive aktueller Corona-Bestimmungen, Medikamenten-Suche, Notfallnummern, nächstgelegene Apotheken, Botschaften und Krankenhäuser im Reiseland.
Unsere Reisekrankenversicherten finden mit unserem Service Air Doctor den richtigen Arzt und buchen online einen Praxis- oder Hausbesuch bzw. Videotermin. Den Schaden brauchen sie nicht einzureichen, denn die Kosten rechnen wir direkt mit dem Arzt ab! Mehr informationen finden Sie hier.
Einmal abgeschlossen – bei jeder Privat- und Geschäftsreise bis 45 Tage Dauer weltweit krankenversichert.
Die Reisekrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe für Reisen in Europa oder weltweit. Individuell nach Reisedauer buchbar.
Einmal abgeschlossen – als Urlauber und Geschäftsreisender mit Familie sind Sie bis 45 Tage Dauer weltweit krankenversichert.
Die Auslandskrankenversicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe für Familienreisen in Europa oder weltweit.
Günstiger Schutz bei akuten Krankheiten und Unfällen für Studenten, Au Pairs, Sprachschüler, Praktikanten usw. Für Einzelpersonen bis 55 Jahre.
Wenn Sie als Gruppenmitglied unterwegs schwer erkranken, erhalten Sie die Kosten für Heilbehandlungen zurück. Auch übernehmen wir den Krankenrücktransport nach Hause.
Auf alles vorbereitet: Unsere Mitarbeiter und Ärzte sprechen über 25 Sprachen und helfen Ihnen sofort im Krankheitsfall.
Versicherungsschutz bei akuten Krankheiten und Unfällen inkl. 24-Stunden-Service.
Die attraktive Auslandskrankenversicherung inkl. Medizinischer Notfall-Hilfe für Dienst- und Geschäftsreisen für kleine und mittelständische Unternehmen.
"Schnell und unkompliziert.", 18.01.2023
"einfache und schnelle Buchung einer Reiseversicherung zu guten Konditionen, gute geführte
Ausführung der Bestellung", 16.01.2023
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übersichtlich, und außerdem sehr preisgünstig. Kann ich nur jedem empfehlen.", 16.01.2023
Mit einer Auslandskrankenversicherung sichern Sie Behandlungskosten bei Heilbehandlungen im Ausland ab und können so Ihren Urlaub sorgenfrei genießen. Ein Unfall im Ausland oder eine Erkrankung auf Reisen ist mehr als nur unangenehm. Der Ärger über die verlorene Erholungszeit und die verpassten Erlebnisse werden jedoch zur Nebensache, wenn im Ausland medizinischer Rat eingeholt werden muss und sich herausstellt, dass die gesetzliche oder auch private Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung im Ausland nicht, oder nicht vollständig, übernimmt. Denn: Die Kostenübernahme von medizinischen Heilbehandlungen im Ausland ist stets vom Reiseland und von den Leistungen abhängig. In vielen Fällen müssen Sie die Kosten selbst tragen. So kann eine Rechnung für eine einfache, jedoch notwendige ärztliche Behandlung schnell im vierstelligen Bereich liegen - in den USA z.B. ist dies keine Seltenheit. Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen einen zuverlässigen Versicherungsschutz für berufliche und private Reisen weltweit.
In Deutschland sichert die gesetzliche Krankenversicherung medizinische Leistungen ab, die
aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls notwendig werden, außerdem die meisten
Vorsorgeuntersuchungen. In Ländern der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen Deutschland
ein Sozialversicherungsabkommen (wie z. B. Norwegen) abgeschlossen hat, können sich Versicherte
auch im Ausland behandeln lassen und die Kosten werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Wichtig
ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Krankenkassen meist nur die Kosten übernehmen, die auch
von den Kassen im jeweiligen Land erstattet werden. Dadurch können selbst in Ländern wie Österreich
oder Italien Kosten entstehen, die der Behandelte selbst tragen muss. Auch ein Krankenrücktransport
wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, auch Verbraucherschützer
raten dazu. In manchen Ländern ist sie (neben dem Visum) sogar verpflichtend, um einreisen zu
dürfen. Für Kuba beispielsweise wird ein für die gesamte Reisedauer gültiger Nachweis über eine
Auslandskrankenversicherung benötigt.
Viele Abenteurer reisen durch die Welt ohne ausreichenden Versicherungsschutz - sorgenfrei und grenzenlos, allein das Erlebnis im Blick. Und wenn doch etwas passieren sollte? Innerhalb der EU sind Sie bis zu einem gewissen Maß geschützt, wobei Behandlungen in Privatkliniken, zahnärztliche Leistungen, Bergungs- und Rettungskosten sowie ein medizinischer Rücktransport im Leistungskatalog der meisten Krankenkassen ausgeschlossen sind. Im außereuropäischen Ausland müssen Sie als gesetzlich Versicherter die Kosten aller medizinischen Behandlungen selbst tragen - egal, um welchen Eingriff es sich handelt. Die Folgen? Unvorhersehbar hohe Kosten selbst für kleinere Behandlungen (bspw. stationärer Aufenthalt pro Tag 5.000 €, Krankenrücktransport bis zu 50.000 €) können auf Sie zukommen. Diese müssen oft direkt vor Ort und manchmal sogar in bar bezahlt werden.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung richten sich nach unterschiedlichen
Faktoren:
● Jahres-Auslandskrankenversicherung (Jahrespolice) für mehrere Reisen innerhalb
des Versicherungsjahres oder einmaliger Schutz für eine bestimmte Reise (Einmalpolice)?
● Welche Personen(-gruppen) sollen versichert werden? Einzelpersonen oder
Familien/Paare? Schüler & Studenten, Gruppen, Au-Pairs, Angestellte von
kleinen/mittelständischen Firmen etc.?
● Wohin soll die Reise gehen? In das EU-Ausland oder sind Ziele weltweit
geplant?
● Wie lange dauert die Reise? Ist ein Langzeitaufenthalt vorgesehen?
● Wünschen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit oder ohne
Selbstbeteiligung?
Konkrete Preise für Ihre Auslandskrankenversicherung können über die Website des Anbieters
berechnet werden.
Eine Wanderreise in British Columbia auf Vancouver Island - ein Traum für alle Nordamerika-Fans. Dann der Schock: Ein unachtsamer Schritt im nassen Laub führt zu einem Sturz, wenige Stunden später läuft der Knöchel am Fußgelenk blau an. Ein Arzt ist in Vancouver schnell gefunden, die Diagnose lautet Bänderriss! Zum Abschluss werden Sie zur Kasse gebeten - die Kreditkarte wandert über den Tresen. Was nun? Bei kleineren Behandlungskosten ist der Normalfall, die Kosten vorerst selbst zu tragen. Nun heißt es, alle Rechnungen der Behandlung gut aufzubewahren, um diese dann der Versicherung weiterzuleiten. Dies geht inzwischen meist einfach online, sodass Sie auch während des Auslandsaufenthalts Ihre Rechnungen einreichen können. Größere Summen, z. B. bei Krankenhausaufenthalten, werden meist direkt mit der Versicherung abgerechnet. Die Notfallnummern der Reiseversicherungen sind in der Regel rund um die Uhr erreichbar, geben eine Kostenübernahmegarantie ab und organisieren bei Bedarf einen Krankenrücktransport.
Die Leistungen der Auslandskrankenversicherung umfassen alle wichtigen medizinischen
Behandlungen im Ausland, damit Sie auch unterwegs bestmöglich versorgt werden können:
● Notwendige ambulante und stationäre medizinische Behandlungen bei Erkrankung
oder Unfall
● Krankenrücktransport im geeigneten Transportmittel, wenn medizinisch
sinnvoll
● Zahnbehandlungen bei akuten Beschwerden
● Kostenübernahme bei Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen
Gut zu wissen: Im EU-Ausland zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur den deutschen
Krankenkassensatz, weshalb sich eine Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Reisen in EU-Länder
lohnt.
Eine Erkrankung durch das Coronavirus wird bei den meisten Versicherungsgesellschaften automatisch über eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt, die Kosten für notwendige Heilbehandlungen werden in der Regel von der Auslandsreisekrankenversicherung getragen.
Eine einmalige Auslandskrankenversicherung gilt für den abgeschlossenen Zeitraum, eine
Jahresversicherung ist für 365 Tage gültig. Die Anzahl der Reisen innerhalb eines Jahres und die
maximale Reisedauer pro Reise können sich je nach Versicherung unterscheiden.
Junge Menschen, die die Welt entdecken möchten und einen längeren Auslandsaufenthalt planen, können
bei einigen Anbietern eine spezielle Versicherung für Auslandsaufenthalte von bis zu zwei Jahren
abschließen. Die Auslandskrankenversicherung für Langzeit-Auslandsaufenthalte kann durch weitere
Bausteine (z.B. Reiserücktrittsversicherung) ergänzt werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Sie ist in der Regel ab Vertragsabschluss gültig, somit können Sie eine Auslandskrankenversicherung auch noch kurz vor der Abreise abschließen.