Pärchen mit Hund auf Berg

Risikofrei campen im gemieteten Wohnmobil

Auf Ihrer Reise mit dem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan kann es beispielsweise durch einen Unfall zur Beschädigung des Wagens kommen. In dieser Situation müssen Sie mit einer hohen Selbstbeteiligung rechnen. Eine separate Mietwagenversicherung übernimmt im abgedeckten Versicherungsfall diese Kosten und schont so Ihr Urlaubsbudget.

Im Falle eines Schadens an Ihrem angemieteten Reisefahrzeug übernehmen wir den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt. Eine Voraussetzung muss zwingend erfüllt sein: Sie müssen das Fahrzeug bei einem gewerblichen Anbieter angemietet haben.

Reisefreiheit nach Ihren Vorstellungen

Ein Wohnmobil, Camper oder Caravan ist im Urlaub Ihr zweites Zuhause. Sie können sich frei nach Ihren Vorstellungen einrichten und es sich gemütlich machen. Während Ihres Urlaubs ist alles an Bord, was Sie auf der Reise benötigen. Abfahrtszeiten von Zügen und Bussen oder lange Wartezeiten am Flughafen betreffen Sie nicht. Sie wählen Ihr Reiseziel und bleiben solange Sie möchten und verlegen Ihren Standort dorthin, wo es Sie spontan hinzieht. Beachten Sie allerdings, dass die Reiseversicherung nur für Reisen bis zu 28 Tagen innerhalb des versicherten Zeitraums anwendbar ist.

Treffen Sie Vorbereitungen

Wenn Sie mit einem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan reisen, treffen Sie zunächst die üblichen Vorbereitungen. Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Führerscheins bzw. der Fahrerlaubnis und beachten Sie die nachfolgenden Punkte:

Parkmöglichkeiten

Wohnmobile, Camper oder Caravans dürfen Sie an allen dafür gekennzeichneten Rast- und Parkplätzen abstellen. Oft gibt es auch eigene Zonen für Campingfahrzeuge an Autobahnraststätten. Generell sind diese Bereiche weitläufig, sodass Sie problemlos einparken können. Achten Sie jedoch darauf, dass längeres Parken über Stunden oder gar Tage an vielen Rast- und Parkplätzen sowie allen anderen öffentlichen Plätzen, die nicht als Campingplatz ausgeschrieben sind, nicht gestattet ist.

Übernachtung und Ruhepausen

Grundsätzlich sind Sie mit Ihrem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan an offizielle Campingplätze gebunden, auf denen eine Übernachtung gestattet ist. Sollten Sie es aber zum Beispiel wegen eines Staus nicht auf einen Campingplatz schaffen, gibt es bestimmte Ausnahmen. An gekennzeichneten Rast- und Parkplätzen dürfen Sie übernachten, wenn Sie eine Ruhepause benötigen, um wegen Übermüdung sich selbst und Ihre Mitreisenden nicht zu gefährden. Sie dürfen allerdings kein festes Lager aufschlagen. Die Regelung gilt ebenso für mehrere Nächte am selben Park- oder Rastplatz. Denn das würde als Campen gelten und kann von den Behörden entsprechend geahndet werden.

Tempolimits

Informieren Sie sich über die landesüblichen Gesetze, um Geschwindigkeitsüberschreitungen zu vermeiden. Beachten Sie unterschiedliche Regelungen von Land zu Land, teilweise variieren diese zusätzlich je nach Wettersituation. Bedenken Sie außerdem, dass je nach Gewicht Ihres gemieteten Wohnmobils, Campers oder Caravans auch herstellerbedingte Höchstgeschwindigkeiten gelten. Zu finden sind diese in der Betriebsanleitung oder in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs.

So buchen Sie Ihre Mietwagenversicherung für Wohnmobil, Camper und Caravan

Sie buchen die Versicherung als Teil des ›Reisefahrzeug-SB-Schutz für Miet- und Carsharing-Fahrzeuge‹. Der Schutz kostet für Singles und Alleinreisende ab 119 Euro pro Jahr. Für Familien und Paare betragen die Kosten ab 149 Euro pro Jahr.

Wenn Sie sich für einen Versicherungsschutz mit Selbstbeteiligung entscheiden, tragen Sie einen Teil des gemeldeten Schadens aus eigener Tasche. Dieser Eigenanteil beträgt pro Versicherungsfall 250 Euro.

3 Gründe für die nexible Mietwagenversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Mietwagenversicherung für Wohnmobil, Camper und Caravan

Geschützt sind alle versicherten Personen, die zum Führen des gemieteten Wagens berechtigt sind. Der Schutz gilt für beliebig viele Anmietungen, die Sie im Versicherungszeitraum tätigen, bei einer Mietdauer von bis zu 28 Tagen. Wird Ihnen der vertraglich geschuldete Selbstbehalt berechnet, übernimmt nexible die Kosten bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.

Ihr nexible Vorteil

Im Schadensfall übernimmt nexible die vertraglich geschuldeten Reparaturkosten.

Sinnvoll, wenn Sie
  • mit dem Mietwagen unterwegs sind.

  • in einem Wohnmobil oder Camper reisen.

  • zu Hause oder am Urlaubsort Carsharing nutzen.

nexible erstattet Ihnen
  • den vertraglich geschuldeten Selbstbehalt.

  • Beschädigungen am Fahrzeug.

  • Diebstahl des Mietfahrzeugs.

Ihr nexible Vorteil

Im Schadensfall übernimmt nexible die vertraglich geschuldeten Reparaturkosten.

Tipps für Ihre Reise im Wohnmobil, Camper oder Caravan

Immer mehr Reisende planen einen unabhängigen Urlaub mit einem gemieteten Wohnmobil, Camper oder Caravan. Wir geben Ihnen wichtige Tipps, die auch für Profis interessant sind.

Häufig gestellte Fragen

Camping- oder Caravaning-Urlaube gehören mittlerweile zu den beliebtesten Reiseformen und das nicht ohne Grund: Unterwegs mit dem Wohnmobil oder dem Zelt schnuppern Sie den verführerischen Duft der Freiheit. Besonders für Naturverbundene ist das eine optimale Reiseform: Zelt statt Hotelkette, beim Aufwachen ein Blick auf Wald und Wiesen statt der Aussicht auf die Fenster des gegenüberliegenden Hochhauses.

Auch diese Form von Reisen unterstützen viele Versicherungsgesellschaften mit attraktiven Angeboten und gehen dabei oft noch einen Schritt weiter: Ob Sie nun mit dem Caravan unterwegs sind oder lieber zelten - die passende Absicherung liefert maßgeschneiderte Reiseversicherungs-Pakete.

Egal, ob Sie per Schiff, im Flugzeug oder mit dem eigenen Auto verreisen - damit aus dem heiß ersehnten Jahresurlaub kein großer Reinfall wird, sollten Sie sich gegen verschiedene Unwägbarkeiten absichern. Dazu gehören bspw. eine Reisegepäckversicherung, eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die natürlich auch bei der Stornierung der Campingplatz-Buchung gelten sollte. Wichtig ist zudem eine Reisekrankenversicherung für alle Mitreisenden.

Neben den verschiedenen Reiseversicherungen wie Reiserücktrittsversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Reisekrankenversicherungen oder Versicherungspaketen – für eine Reise oder als Jahresversicherungen – bieten verschiedene Anbieter auch Versicherungen an, die ganz speziell die Risiken von Camping- und Caravaning-Urlauben abdeckt.

Die Versicherungen sind für Campingurlauber geeignet, die mit einem gemieteten oder dem eigenen Wohnwagen oder Campingmobil auf Reisen gehen. Abgesichert sind in der Regel die persönlichen Reiseutensilien und bei gemieteten Fahrzeugen auch das fest installierte Inventar. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind jedoch Pkws und Motorräder.

In der Regel gibt es zwei verschiedene Versicherungspakete für Camping-Urlauber, die mit gemieteten Fahrzeugen unterwegs sind. Einmal die Reiserücktritts-Versicherung einschließlich einer Abbruch-Versicherung (RRV) und einer Absicherung von Covid-19-Risiken. Dann gibt es ein Versicherungspaket, das spezielle Wohnmobil-Absicherungen bündelt, wie zum Beispiel die Innenraum-Haftpflicht-Versicherungen für Mietwohnmobile und eine Gepäck- und Inhaltsversicherung. In diesem Zusammenhang wird auch oft eine Selbstbehalt-Versicherung für Mietwohnmobile angeboten.

Oftmals ist es auch sinnvoll, beide Versicherungspakete zu kombinieren.

Die Camping-Urlauber, die mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, können neben dem RRV-Paket ein Versicherungspaket abschließen, indem eine Reisekranken- und eine Reisegepäckversicherung enthalten ist.

Sie können Ihre Reise nicht antreten und haben den Stellplatz bereits gebucht? Oder ist Ihr Stellplatz wegen Überbuchung nicht mehr zu haben? Im ersten Fall übernimmt die Camping-Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren und erstattet sogar die gebuchten Reiseleistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden. Bei Überbuchung übernimmt sie in der Regel die Kosten für die ersten Nächte für einen Ersatz der Unterbringung.

Etwas komfortabler reisen Sie mit einem Wohnmobil. Je nach Ausstattung fahren Sie mit Ihrem mobilen Heim direkt zum Reiseziel. Eine spezielle Reiseversicherung für die Tour mit einem Caravan ist in jeder Hinsicht sinnvoll, besonders dann, wenn Sie in einem Mietfahrzeug unterwegs sind, denn: Auch ohne eigene Schuld entstehen schnell Schäden am Caravan, die durch die normale Kfz-Kaskoversicherung nicht abgesichert sind.

Schnell passiert es, dass auf der abenteuerlichen Urlaubsfahrt mit dem Wohnmobil etwas kaputt geht - sei es durch einen Steinschlag oder auch eine Reifenpanne. Sind die Schäden durch einen Unfall entstanden, übernimmt eine Selbstbehalt-Versicherung für das Wohnmobil einen Teil des Schadens, wenn die Mietfahrzeug-Kaskoversicherung diesen nicht zahlt. Diese Teilversicherung greift ebenfalls bei Vandalismus und Diebstahl.

Ein Reiseschutz ergänzt eine Selbstbehalt-Versicherung für das Wohnmobil. Ebenfalls versichert sind mit der Ergänzung oft auch alle Schäden an der beweglichen Einrichtung des Caravans, Schäden am Gepäck sowie die Sportgeräte. Meist ist eine Innenraum-Haftpflichtversicherung mit inbegriffen, die Sachschäden am fest verbauten Inventar und im Innenraum berücksichtigt.

Eine Reiseversicherung für Camping oder Caravaning gilt für eine bestimmte Anzahl an Personen und ist dabei meist unabhängig vom Verwandtschaftsgrad oder Alter. Exakte Auskünfte finden Sie auf der Website Ihres Anbieters. Bei einer Selbstbehalt-Versicherung für das Wohnmobil gilt der Schutz für alle im Mietvertrag des Wohnmobils eingetragenen Fahrer.