Frau verlässt Wohnung mit Koffer

Hohe Stornokosten fürs Hotel waren gestern – heute haben Sie nexible

Das Reiseziel ist gewählt, ein passendes Hotel gefunden. Die Vorstellungen von einer perfekten Unterkunft sind so individuell wie Ihre Reisepläne. Zentrale Lage und günstiger Preis oder Meerblick mit Zimmerservice – der Fokus variiert je nach Vorlieben und Reiseabsichten. In allen Fällen gilt: Ihre Reiseversicherung erstattet bis zu 100 Prozent der Stornokosten - entsprechend der versicherten Summe.

Falls Sie eine Hotelbuchung aus versichertem Grund stornieren müssen, ist dies innerhalb Ihrer Reiserücktrittsversicherung abgesichert.

Hotel- und Zimmerbuchungen in Ihrer Reiserücktrittsversicherung

Sollten Sie Ihre Hotelbuchung aus versichertem Grund stornieren, erstattet Ihnen die nexible Reiserücktrittsversicherung die Kosten bis zur versicherten Summe. Haben Sie gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht, aber Ihre Begleitung sagt die Reise ab, erstattet Ihre Reiserücktrittsversicherung den Einzelzimmerzuschlag.

Unterstützung auch nach Reiseantritt

Sie haben Ihren Urlaubsort erreicht, geraten auf dem Weg zum Hotel aber in einen Unfall oder erhalten im Taxi einen Anruf, dass ein Familienmitglied verstorben sei. Oder Sie bemerken vor Ihrer Ankunft, dass es Ihnen gesundheitlich nicht gut geht und Sie besser nach Hause oder ins Krankenhaus gehen sollten. Dann müssen Sie den Urlaub absagen und eine Stornierung des Hotels ist unvermeidlich. Die anfallenden Kosten sind durch Ihre Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. So bleibt Ihnen Ihr Geld erhalten, um bei Bedarf später erneut ein Hotel zu buchen.

Kostenübernahme bei Umbuchung des Hotelzimmers

Wenn Sie Ihre geplante Hotelbuchung nicht wahrnehmen können, aber die Reise nachholen wollen, sollten Sie nicht stornieren, sondern umbuchen. Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Kosten, die bei sofortiger Stornierung anfallen würden.

So funktioniert Ihre Stornoversicherung für Hotels

Ihre Reiserücktrittsversicherung für Hotels gilt für Alleinreisende, Reisen mit Freunden, Familien und Paare, Schulkinder und Studierende. Die Versicherungslaufzeit beträgt ein Jahr und greift bei allen Reisen und Hotelbuchungen innerhalb dieses Zeitraumes.

Schutz bei Corona

Mit dem Ergänzungsschutz Plus Rücktritt Covid-19 sind Sie auch bei der Buchung Ihres Hotels oder Reservierung Ihres Zimmers gegen Quarantänemaßnahmen und unerwartete Reisewarnungen im Zusammenhang mit Corona abgesichert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr PCR-Test vor der Abreise positiv ausfällt. Für diese Fälle können Sie vorbeugend den entsprechenden Schutz dazubuchen.

3 Gründe für den nexible Schutz bei Hotelbuchungen

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Hotel und Zimmerbuchung

Ihre Hotelbuchung oder Zimmerreservierung ist durch die nexible Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Bereits ab 29 Euro pro Jahr sind Alleinreisende geschützt, Familien und Paare ab 34 Euro pro Jahr. Müssen Sie aus einem versicherten Grund Ihre Buchung stornieren, erstattet nexible die anfallenden Kosten.

Ihr nexible Vorteil

Erstattung von bis zu 1.000 € Unterkunftskosten pro Person bei Corona-Maßnahmen.

nexible ist Ihr Partner, wenn Sie
  • einen Hotelurlaub planen.

  • in einer Ferienwohnung übernachten.

  • regelmäßig in Hotels übernachten.

nexible erstattet Ihnen
  • die Stornokosten Ihrer Hotelbuchung.

  • Schadenersatzansprüche.

  • zusätzlich entstandene Reisekosten.

Ihr nexible Vorteil

Erstattung von bis zu 1.000 € Unterkunftskosten pro Person bei Corona-Maßnahmen.

Häufig gestellte Fragen

Es gibt immer wieder Gründe, eine Reise nicht anzutreten, sei es aufgrund einer Krankheit wie beispielsweise Corona, einem plötzlichen Unfall oder dem Tod eines Familienmitglieds. Auch wichtige berufliche Gegebenheiten machen den Urlaubsplänen manchmal einen Strich durch die Rechnung und der heiß ersehnte Jahresurlaub muss dann abgesagt werden - eine Urlaubsgarantie gibt es eben leider nicht.

Weiter kann es passieren, dass Sie eine bereits begonnene Reise aus den genannten Gründen abbrechen müssen - ob es sich nun um eine private Urlaubstour handelt oder um eine Geschäftsreise. In jedem Fall können so hohe Kosten anfallen: Abgesehen von den üblichen Reisekosten ist nicht von jedem Hotelier oder jedem Hotelarrangement ein Hotelstorno vorgesehen. In diesem Fall greift eine Reiserücktrittsversicherung, die speziell die Hotelkosten absichert, und schützt vor allzu großen finanziellen Verlusten. Damit sind Sie in Ihrem Urlaub oder auf der Geschäftsreise bestens abgesichert gegen alle Eventualitäten bezüglich des Hotelaufenthalts.

Sollten Sie nicht gerade einen Camping-Urlaub planen, sondern den Aufenthalt im Hotel bevorzugen, so ist eine auf den Hotelaufenthalt spezialisierte Reiserücktrittsversicherung in jedem Fall sinnvoll - ganz gleich, ob es sich um den exklusiven Wellness-Trip handelt, die große Strandsause mit der ganzen Familie im All-Inclusive-Hotel oder die notwendige Geschäftsreise.

Doch: Je teurer der Aufenthalt ist, desto mehr lohnt sich die Hotel-Rücktrittsversicherung. Besonders dann, wenn die Reise sehr kurzfristig abgesagt werden muss, denn dann könnten Stornokosten bis zu 100 Prozent drohen. Haben Sie zudem vor, die Reise relativ langfristig im Voraus zu planen, sollten Sie sich mit den passenden Versicherungen sinnvoll gegen horrende Stornogebühren schützen. Schließlich ist es schwer abzuschätzen, was bis zum Reiseantritt alles passieren könnte. Die passende Zusammenstellung Ihrer Reiserücktrittsversicherung können Sie über einen Online-Rechner schnell und einfach ermitteln.

Grundsätzlich greift eine Reiserücktrittsversicherung für Hotels bei einem Abbruch der Reise aus versicherten Gründen und schützt Sie vor Stornokosten, in der Regel sind auch Hotelmobiliar und -schlüssel im Versicherungspaket enthalten. Versichert sind neben Ihnen auch Ihre Angehörigen.

Eine Reiserücktrittversicherung beinhaltet in der Regel drei verschiedene Teilversicherungen:

  • Stornokostenversicherung: Meist steht am Anfang eine Beratung durch einen Reisemediziner. Die Entschädigung beträgt dann in der Regel maximal die Höhe der Versicherungssumme bei Stornierung der Reise, dem verspäteten Antreten, oder in bestimmten Fällen auch dann, wenn der Urlaubsantritt durch die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels verursacht wurde.

  • Reiseabbruchversicherung: Sollten Sie Ihre Reise aus gegebenen Gründen eher beenden oder unterbrechen müssen, greift die Reiseabbruchversicherung. Sie gilt in der Regel auch bei einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Feuer oder Elementarereignissen während der Reise und sogar dann, wenn Sie Ihren Aufenthalt aus einem triftigen Grund verlängern müssen. Ein gewisser Selbstbehalt ist jedoch zu leisten.

  • Mobiliar- und Schlüsselschutz: Sollten Schäden am Mobiliar entstehen, die Sie nicht vorsätzlich verursacht haben, sind Sie i.d.R. versichert, sofern der Schaden eine gewisse Summe übersteigt. Sollten Sie einen Hotelschlüssel verloren haben, gehören zu den Leistungen der Versicherung die Kosten für einen Ersatzschlüssel, die Inanspruchnahme eines Schlüsselnotdienstes und den notwendigen Austausch von Schlössern.

In einer Hotel-Reiserücktrittsversicherung ist ein Covid-19-Schutz in der Regel nicht automatisch enthalten. Es ist jedoch sinnvoll, diese Ergänzung mit zum Versicherungsschutz hinzuzubuchen.

Bereits bei der Online-Buchung haben Sie die Möglichkeit, die Hotel-Reiserücktrittsversicherung mit dem Covid-19-Schutz zu ergänzen, wodurch die Versicherung auch dann greift, wenn eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht. Der Schutz gilt in der Regel bei einer Corona-Erkrankung, bei einer individuellen Quarantänemaßnahme, die von einer Behörde angeordnet wurde, den daraus entstehenden zusätzlichen Unterkunftskosten sowie bei der Verweigerung zur Einreise und Beförderung aufgrund von Covid-19. Wird jedoch am Reiseort eine generelle Quarantäne angeordnet, gehören die Mehrkosten, die dadurch entstehen, meist nicht mehr zu den Leistungen der Versicherung.

Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung Hotel richtet sich immer nach dem Gesamtreisepreis, der für alle Versicherten gemeinsam gilt. Dieser setzt sich zusammen aus den Kosten für die Unterkunft, der An- und Abreise, für Ausflüge sowie beispielsweise auch für Eintrittskarten.

Bei der Berechnung der Versicherungssumme wird ebenfalls berücksichtigt, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Zudem entstehen bei der zusätzlichen Buchung eines Covid-19-Schutzes weitere Kosten, die sich jedoch im unteren zweistelligen Bereich bewegen. Der Versicherungsschutz greift in der Regel bei jedem Alter und für alle Verkehrsmittel.

Damit die Reiserücktrittsversicherung Hotel im Ernstfall greift, sollten Sie den Versicherungsschutz rechtzeitig abschließen, am besten direkt nach der Buchung des Hotels. Bei den meisten Versicherungsunternehmen gelten Fristen, die Sie den Versicherungsunterlagen entnehmen.

Der Versicherungsschutz beginnt dann bei dem vereinbarten Reiseantritt, vorausgesetzt, die Zahlung der Prämie erfolgt fristgerecht vor Eintreten des Versicherungsfalls und endet automatisch bei Reiseende - es sei denn, Sie konnten aus versicherungstechnisch relevanten Gründen die Reise nicht wie geplant beenden.

Tritt der unschöne Fall ein, dass Sie die Reiserücktrittsversicherung Hotel in Anspruch nehmen müssen, sollten Sie die Stornierung, den Reiseabbruch oder die entstandenen Schäden unverzüglich der Versicherung mitteilen. Wichtig ist ein gültiger Nachweis über den Versicherungsfall. Ist die Versicherungspflicht festgestellt, werden die anstehenden Kosten auf Ihr Konto gebucht.

In vielen Fällen greift eine Reiserücktrittsversicherung Hotel, zum Beispiel bei einer schweren Krankheit oder dem Unfall eines Versicherten oder bei einem Todesfall, ebenfalls bei dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Urlaubssperre, die mit einem neuen Arbeitsplatz einhergeht. Besonders wichtig dafür, dass das Ereignis als Versicherungsfall anerkannt wird, ist es, dass die Umstände unvorhergesehen eingetreten sind. Welche Gründe explizit gelten, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein.

Es gibt jedoch auch Ereignisse und Umstände, bei denen der Schutz nicht greift. So sind bei fast allen Versicherungsunternehmen beispielsweise chronische Krankheiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sorgen Sie auch dafür, dass wirklich alle mitreisenden Personen in der Reiserücktrittsversicherung Hotel inbegriffen sind.

Auch Gründe wie zu schlechtes Wetter oder Flugangst zählen nicht unbedingt zu den versicherten Gründen. Leider ist es auch nicht gewährleistet, dass bei Ereignissen höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Seuchen oder Krieg im Reiseland der Versicherungsschutz greift. Ebenfalls eine Stornierung der Urlaubstage seitens des Arbeitgebers muss nicht zwingend als Versicherungsfall anerkannt werden.