Jahres-Reiseabbruchversicherung inkl. Reiserücktritt
Mit der Jahres-Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen 365 Tage bestens abgesichert. Egal ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch - Sie sind versichert und wir springen ein.
Versicherungsschutz erweitern!
Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.
Ideal für Sie:
Als Urlaubs- und Geschäftsreisende
Ergänzungs-Schutz-Covid-19:
Hiermit erweitern Sie Ihren Reiserücktrittsschutz, um bei Erkrankung oder Tod durch Covid-19,
individueller Quarantäne und anderen Ereignissen versichert zu sein. Lesen Sie dazu mehr in der
Detailbeschreibung unten.
Buchung: Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus. Für die "Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für Hauptversicherung und Ergänzungs-Schutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.
Geografischer Geltungsbereich:
Weltweit
Versicherungssumme:
Entspricht dem versicherten Reisepreis
Abschlussfrist:
Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis.
Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich
unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung
zwischen Reise und Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung
gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Was ist versichert?
Mit dem Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht auch Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und der Reiseabbruch-Versicherung dieser Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Persönliche und individuelle Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und
individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den
Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.
Versicherungssumme: entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell
angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie persönlich betreffen. Weitere
Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
"Schnell und unkompliziert.", 18.01.2023
"einfache und schnelle Buchung einer Reiseversicherung zu guten Konditionen, gute geführte
Ausführung der Bestellung", 16.01.2023
"Das Abschließen unserer Reiserücktrittsversicherung bei ERGO war super einfach, sehr
übersichtlich, und außerdem sehr preisgünstig. Kann ich nur jedem empfehlen.", 16.01.2023
Mit der Jahres-Reiseabbruchversicherung sind Einzelpersonen 365 Tage bestens abgesichert. Egal ob Reiserücktritt oder Reiseabbruch - Sie sind versichert und wir springen ein.
Mit dem Reiseversicherungspaket sind Sie auf Ihrer Reise rundum geschützt. Gehen Sie auf Nummer sicher und genießen den Urlaub in vollen Zügen und vertrauen Sie unserem Reiseversicherungspaket.
Mit dem Komplettpaket der Auslandsreiseversicherung sind Sie ein ganzes Jahr rundum auf Ihren Reisen geschützt. Vom Reiserücktritt über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Gepäckversicherung.
Eine Reiserücktrittsversicherung (abgekürzt auch als RRV bekannt) ist ein umfassendes Schutzpaket für alle Urlauber und Geschäftsreisende, die sich vor Stornogebühren schützen möchten, falls sie eine Reise nicht antreten können. Denn auch bei bester Gesundheit kann es schnell passieren, dass ein unvorhergesehener Grund die Abreise verhindert.
Bei einigen Versicherungsunternehmen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls die
Reiseabbruchversicherung. Bei anderen ist der Reiseabbruchschutz als extra Baustein hinzubuchbar.
Dieser umfassende Versicherungsschutz ist eine gute Möglichkeit, sich für alle möglichen Reisen
gegen unangenehme Eventualitäten abzusichern - sei es ein Unfall, eine unerwartete Erkrankung, die
betriebsbedingte Kündigung oder ein Todesfall innerhalb der Verwandtschaft.
Im Einzelnen kann eine Reiserücktrittsversicherung folgende Leistungen enthalten:
Hinzu kommen weitere Leistungen der Reiseabbruchversicherung, auf die Sie bei einem versicherten Grund Anspruch haben, z.B.:
Oft bieten die Versicherungsgesellschaften ebenfalls Assistance-Leistungen, die z.B. bei Reisewarnungen im Ausland informieren, bei der Organisation einer außerplanmäßigen Rückreise helfen und wertvolle Tipps für Ihre Sicherheit geben.
Nicht jeder Grund reicht dafür aus, Leistungen der RRV erstattet zu bekommen. In der Regel sind folgende Gründe versichert:
Die Reiserücktrittsversicherung bietet den besten Schutz für alle Reisen, beruflich wie privat,
und gilt - je nach festgelegtem Geltungsbereich - auf der ganzen Welt. Eine
Reiserücktrittsversicherung gibt es für Singles oder für Familien und Paare. Auch für
Schülergruppen auf Klassenfahrt haben die verschiedenen Versicherungsgesellschaften preiswerte
Reiserücktrittsversicherungen im Angebot. Möchten Sie zu mehreren verreisen, bietet sich die
Reiserücktrittsversicherung für Gruppen an.
Fahren Sie gerne mehrmals im Jahr in den Urlaub oder auf Geschäftsreise, ist eine
Jahres-Reiserücktrittsversicherung ideal für Sie. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch viel
Zeit, da Sie nicht vor jeder Reise erneut an den Versicherungsschutz denken müssen.
Zu empfehlen ist zudem als Ergänzung ein zusätzlicher Corona-Schutz: So sind Sie auch im Fall einer
Covid-19-Erkrankung vor den entsprechenden Storno-Kosten gefeit. Haben Sie den Zusatzschutz
abgeschlossen, zahlt die Reiseversicherung beispielsweise auch dann, wenn eine Reisewarnung des
Auswärtigen Amtes besteht.
Die beste Versicherung muss nicht unbedingt die teuerste sein - und viele
Reiserücktrittsversicherungen gehören zweifelsohne dazu: Besonders dann, wenn Sie eine Prämie mit
Selbstbeteiligung buchen, bekommen Sie bei fast allen Versicherungsgesellschaften einen günstigen
Versicherungsschutz, der dann sogar weltweit gilt.
Die eigentliche Versicherungssumme basiert auf dem Reisepreis, eine Versicherungsprämie mit
Selbstbehalt ist bei vielen Versicherungsanbietern unabhängig vom Alter des
Versicherungsteilnehmers. Natürlich bekommen Sie eine Reiserücktrittsversicherung zu einem
besonders günstigen Tarif, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren - doch aufgepasst: Besonders
aktive Reisen, z.B. ein Wanderurlaub im Hochgebirge oder der Schnorcheltrip an das Rote Meer birgt
einige Gefahren. Mit einem vollen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt sind Sie vor ungeplanten
Kosten bestens abgesichert.
Jeder Versicherungsschutz ist abhängig von den abgeschlossenen Tarifen und gilt für die versicherten Personen. Sobald die Versicherungsgesellschaft die Leistungspflicht festgestellt hat, veranlasst sie die Zahlung. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Generell zahlen die Versicherungsgesellschaften nur bei den versicherten Gründen und
berücksichtigen lediglich die mitversicherten Personen. Bei einer Familien- bzw. Reiseversicherung
gelten in der Regel zwei Erwachsene als Paar.
Zu einer Familie können bis zu zwei Erwachsene zählen, die nicht unbedingt verwandt sein müssen.
Hinzu kommen Kinder und Enkel. Viele Versicherungsgesellschaften
übernehmen auch Freunde Ihrer Kinder, sobald sie namentlich als versicherte Person aufgeführt sind.
Genaueres erfahren Sie von dem Anbieter Ihrer Wahl.