Auto Beine Berge

Kostenfreie Stornierung bei gesundheitlichen Problemen

Reisen ist ein Erlebnis – als Familie, Paar oder allein, ob Sie zur Schule gehen oder studieren. Ihre Reiseversicherung hat für alle Reiselustigen zwei wichtige Bausteine im Portfolio, die bei keiner Urlaubsplanung fehlen sollten: Mit der Reiserücktrittsversicherung sichern Sie sich bereits vor Antritt der Reise gegen hohe Stornokosten ab. Die Reiseabbruchversicherung hingegen schützt Sie, wenn Sie vorzeitig abreisen müssen oder an Ihrem Urlaubsort unverschuldet festsitzen.

So schützt Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung greift bei allen Reisen, egal ob zu Land, zu Wasser oder in der Luft. Ein Beispiel: Sie planen eine Schiffsreise entlang der Anrainerstaaten der Nordsee. Sie nehmen den Zug nach Calais und gehen dort an Bord, ehe Sie nach der Kreuzfahrt von Oslo aus nach Hause fliegen. Bahn, Boot, Flieger – aber nur eine Versicherung. Mehr benötigen Sie nicht. Können Sie die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, werden vor Reisebeginn auf Kurzarbeit gesetzt oder ereignet sich in der Familie ein Todesfall, übernimmt Ihre Reiserücktrittsversicherung im Falle einer Stornierung die Kosten.

So schützt Sie Ihre Reiseabbruchversicherung

Bahn, Boot, Flieger – eine Versicherung. Das gilt auch für Ihren Reiseabbruchschutz, der in unterschiedlichen Situationen greift. Erfahren Sie im Zug nach Calais von einem Wasserschaden zu Hause und müssen dringend zurück, kommt die Versicherung für die Kosten der vorzeitigen Beendigung auf. Zwingt Sie eine Lungenentzündung auf der Nordsee im nächsten Hafen von Bord, sodass Sie alle Annehmlichkeiten der Reise verpassen, werden Ihnen die entgangenen Leistungen erstattet. Müssen Sie in Oslo umbuchen, weil schweres Unwetter den Start Ihrer Maschine verhindert, sind Sie gegen die damit verbundenen Mehrkosten geschützt. Außerdem erstattet die Reiseabbruchversicherung notwendige Übernachtungskosten, wenn Sie wegen des ausgefallenen Fluges länger als geplant in Oslo bleiben müssen.

Coronaschutz zusätzlich buchen

Sie können sowohl zur Reiserücktrittsversicherung als auch zur Reiseabbruchversicherung einen Ergänzungsschutz gegen Covid-19 hinzubuchen. Damit sind Sie auf allen Reisen bereits ab 8 Euro jährlich bei Erkrankung, Tod, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen im Zusammenhang mit Covid-19 gegen unnötige Kosten abgesichert.

3 Gründe für Ihr nexible Versicherungspaket

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Rücktritt und Abbruch in einem Paket

Die Prämien für Ihre Reiserücktrittsversicherung beginnen für Einzelpersonen ab 29 Euro jährlich, für Familien und Paare ab 34 Euro. Die Reiseabbruchversicherung schlägt für Einzelpersonen ab 4 Euro jährlich zu Buche, für Familien und Paare ab 5 Euro. Sie können beide Versicherungen zusammen nach dem Baukastenprinzip als Paket abschließen.

Ihr nexible Vorteil

Bei Reiseabbruch in der ersten Urlaubshälfte erstattet Ihnen nexible 100 % vom Reisepreis, danach 50 %

nexible ist an Ihrer Seite, wenn Sie
  • mehrere Reisen im Jahr planen.

  • sich vor und während des Urlaubs schützen.

  • mit der ganzen Familie verreisen möchten.

Sie erhalten eine Kostenerstattung wenn Sie
  • wegen plötzlicher Krankheit nicht reisen können.

  • Ihre Reise wegen Krankheit abbrechen müssen.

  • Reiseleistungen nicht nutzen können.

Ihr nexible Vorteil

Bei Reiseabbruch in der ersten Urlaubshälfte erstattet Ihnen nexible 100 % vom Reisepreis, danach 50 %

Häufig gestellte Fragen

Eine Reiserücktrittsversicherung (abgekürzt auch als RRV bekannt) ist ein umfassendes Schutzpaket für alle Urlauber und Geschäftsreisende, die sich vor Stornogebühren schützen möchten, falls sie eine Reise nicht antreten können. Denn auch bei bester Gesundheit kann es schnell passieren, dass ein unvorhergesehener Grund die Abreise verhindert.

Bei einigen Versicherungsunternehmen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung ebenfalls die Reiseabbruchversicherung. Bei anderen ist der Reiseabbruchschutz als extra Baustein hinzubuchbar. Dieser umfassende Versicherungsschutz ist eine gute Möglichkeit, sich für alle möglichen Reisen gegen unangenehme Eventualitäten abzusichern - sei es ein Unfall, eine unerwartete Erkrankung, die betriebsbedingte Kündigung oder ein Todesfall innerhalb der Verwandtschaft. Im Einzelnen kann eine Reiserücktrittsversicherung folgende Leistungen enthalten:

  • Die Stornokostenversicherung übernimmt die vertraglich festgelegten Stornokosten bei einem versicherten Grund.

  • Können Sie die Reise nicht rechtzeitig antreten, bekommen Sie die Mehrkosten der Hinreise sowie die nicht genutzten Reiseleistungen erstattet.

  • Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug auf der Reise oder maximal einen Tag vor Reisebeginn einen Unfall oder eine Panne haben, übernimmt Ihre Reiseversicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug. Hinzu kommen weitere Leistungen der Reiseabbruchversicherung, auf die Sie bei einem versicherten Grund Anspruch haben, z.B.:

  • Versichert sind in der Regel nicht genutzte Reiseleistungen wie gebuchte Ausflüge oder Eintrittskarten sowie die Rückreisekosten bei Reiseabbruch.

  • Ebenfalls werden Leistungen, die Sie bei einer Urlaubsunterbrechung aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, z. B., nicht in Anspruch nehmen können, erstattet.

  • Wenn das Mietfahrzeug aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrtauglich ist, übernimmt Ihr Versicherungsanbieter die Kosten hierfür sowie die entstandenen Reiseauslagen. Oft bieten die Versicherungsgesellschaften ebenfalls Assistance-Leistungen, die z.B. bei Reisewarnungen im Ausland informieren, bei der Organisation einer außerplanmäßigen Rückreise helfen und wertvolle Tipps für Ihre Sicherheit geben.

Nicht jeder Grund reicht dafür aus, Leistungen der Reiserücktrittsversicherung erstattet zu bekommen. In der Regel sind folgende Gründe versichert:

  • Schwere Unfallverletzungen

  • Eine schwere Ersterkrankung oder auch die Verschlechterung der Krankheiten, die seit ca. einem halben Jahr vor Abschluss der Versicherung nicht mehr behandelt wurden

  • Schwangerschaft

  • Arbeitsplatzverlust bei betriebsbedingter Kündigung

  • Unerwarteter Termin zur Organspende oder -empfang

  • Feuer- und Wasserschäden sowie Schäden durch Elementarereignisse an der eigenen Immobilie

Die Reiserücktrittsversicherung bietet den besten Schutz für alle Reisen, beruflich wie privat, und gilt - je nach festgelegtem Geltungsbereich - auf der ganzen Welt. Eine Reiserücktrittsversicherung gibt es für Singles oder für Familien und Paare. Auch für Schülergruppen auf Klassenfahrt haben die verschiedenen Versicherungsgesellschaften preiswerte Reiserücktrittsversicherungen im Angebot. Möchten Sie zu mehreren verreisen, bietet sich die Reiserücktrittsversicherung für Gruppen an. Fahren Sie gerne mehrmals im Jahr in den Urlaub oder auf Geschäftsreise, ist eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung ideal für Sie. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit, da Sie nicht vor jeder Reise erneut an den Versicherungsschutz denken müssen. Zu empfehlen ist zudem als Ergänzung ein zusätzlicher Corona-Schutz: So sind Sie auch im Fall einer Covid-19-Erkrankung vor den entsprechenden Storno-Kosten gefeit. Haben Sie den Zusatzschutz abgeschlossen, zahlt die Reiseversicherung beispielsweise auch dann, wenn eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Die beste Versicherung muss nicht unbedingt die teuerste sein - und viele Reiserücktrittsversicherungen gehören zweifelsohne dazu: Besonders dann, wenn Sie eine Prämie mit Selbstbeteiligung buchen, bekommen Sie bei fast allen Versicherungsgesellschaften einen günstigen Versicherungsschutz, der dann sogar weltweit gilt. Die eigentliche Versicherungssumme basiert auf dem Reisepreis, eine Versicherungsprämie mit Selbstbehalt ist bei vielen Versicherungsanbietern unabhängig vom Alter des Versicherungsteilnehmers. Natürlich bekommen Sie eine Reiserücktrittsversicherung zu einem besonders günstigen Tarif, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren - doch aufgepasst: Besonders aktive Reisen, z.B. ein Wanderurlaub im Hochgebirge oder der Schnorcheltrip an das Rote Meer birgt einige Gefahren. Mit einem vollen Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt sind Sie vor ungeplanten Kosten bestens abgesichert.

Jeder Versicherungsschutz ist abhängig von den abgeschlossenen Tarifen und gilt für die versicherten Personen. Sobald die Versicherungsgesellschaft die Leistungspflicht festgestellt hat, veranlasst sie die Zahlung. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Generell zahlen die Versicherungsgesellschaften nur bei den versicherten Gründen und berücksichtigen lediglich die mitversicherten Personen. Bei einer Familien- bzw. Reiseversicherung gelten in der Regel zwei Erwachsene als Paar. Zu einer Familie können bis zu zwei Erwachsene zählen, die nicht unbedingt verwandt sein müssen. Hinzu kommen Kinder und Enkel. Viele Versicherungsgesellschaften übernehmen auch Freunde Ihrer Kinder, sobald sie namentlich als versicherte Person aufgeführt sind. Genaueres erfahren Sie von dem Anbieter Ihrer Wahl.