Reiseversicherung: Das sind Angehörige

Angehörige sind Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Für Ihre Reiseversicherung zählen zu den Angehörigen:

  • der Ehe- bzw. Lebenspartner

  • Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft

  • Kinder und Adoptivkinder

  • Eltern und Adoptiveltern

  • Pflegekinder

  • Cousins, Cousinen

  • Pflegeeltern

  • Stiefkinder

  • Stiefeltern

  • Großeltern

  • Geschwister

  • Enkel

  • Tanten, Onkel

  • Nichten, Neffen

  • Schwiegereltern

  • Schwiegerkinder

  • Schwägerinnen und Schwäger.

Reiseversicherung nicht vergessen

Teaser Icon Headline

Reiseversicherung

Sorgenfrei verreisen

Sie haben das passende Reiseziel gefunden, alles ist geplant – aber Sie werden krank und können nicht reisen oder müssen Ihre Reise früher als geplant beenden? Ihr Gepäck geht während Ihrer Reise verloren? Sie verletzen sich vor Ort und brauchen medizinische Versorgung? All das (und noch ein bisschen mehr) können Sie mit Ihrem individuellen Reiseversicherungspaket von nexible absichern.