Reiseversicherung: Das sind Angehörige
Angehörige sind Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Für Ihre Reiseversicherung zählen zu den Angehörigen:
der Ehe- bzw. Lebenspartner
Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft
Kinder und Adoptivkinder
Eltern und Adoptiveltern
Pflegekinder
Cousins, Cousinen
Pflegeeltern
Stiefkinder
Stiefeltern
Großeltern
Geschwister
Enkel
Tanten, Onkel
Nichten, Neffen
Schwiegereltern
Schwiegerkinder
Schwägerinnen und Schwäger.