Reiseversicherung: Das sind Angehörige
Angehörige sind Personen, die den Versicherungsfall auslösen können. Für Deine Reiseversicherung zählen zu den Angehörigen:
der Ehe- bzw. Lebenspartner und Lebensgefährten in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
Kinder, auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder,
Eltern, auch Adoptiv-, Stief- und Adoptiveltern,
Geschwister
Großeltern
Enkelkinder,
Tanten und Onkel,
Nichten und Neffen,
Cousins und Cousinen
Schwiegereltern und -kinder,
Schwägerinnen und Schwäger.