Insolvenzversicherung ist Pflicht für Reiseveranstalter
Die Insolvenzversicherung ist eine Pflichtversicherung für Reiseveranstalter und Reisevermittler. Sie schützt den Kunden, dessen Zahlung dadurch bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Zum anderen schützt sie das Unternehmen vor Regressforderungen, sollte es zu einer Insolvenz kommen. Wir sagen Dir, was Du bei Deiner Urlaubsplanung darüber wissen musst.
So schützt Dich die Insolvenzversicherung
Reiseveranstalter und Reisevermittler müssen eingenommene Kundengelder gegen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz absichern.
Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen nur gegen Übergabe des Sicherungsscheins Zahlungen von Dir fordern oder annehmen.
Der Sicherungsschein ist der Nachweis der Absicherung von Kundengeldern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz.
Der Sicherungsschein dient Deinem unmittelbaren Anspruch auf Erstattung von vor Reisebeginn geleisteten Zahlungen sowie Rückreisekosten bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz.
Buchungsbestätigung, aber kein Sicherungsschein
Sei wachsam. Unterschreibe nichts und bezahle keinen Cent, solange Dir nicht der Sicherungsschein vorliegt.
Für wen gelten Ausnahmen?
Veranstalter, die Pauschalangebote ohne Beförderung anbieten, können die Insolvenzsicherungspflicht umgehen, indem sie den vereinbarten Pauschalpreis erst nach Erbringung aller vertraglich geschuldeten Reiseleistungen verlangen. In diesem Fall wurden bereits alle Leistungen, für die Zahlungen des Reisenden getätigt wurden, erbracht.
Handelt es sich um eine Kurzreise, die weniger als einen Tag dauert, keine Übernachtung einschließt und günstiger als 75 Euro ist, kann der Veranstalter auf die Versicherung und damit den Sicherungsschein verzichten.
Gelegenheitsveranstalter sind ebenfalls nicht versicherungspflichtig – etwa ein Sportverein, der einmal im Jahr eine Mitgliederreise organisiert.
Eine Ausnahme macht auch der Staat: Organisiert die öffentliche Hand Ausflüge, Klassenfahrten einer Schule oder eine Bildungsreise für Mitarbeiter, muss auch sie die Teilnehmergebühren nicht gegen Insolvenz versichern.