Schadenmeldung unverzüglich einreichen
Die Schadenmeldung an Ihre Reiseversicherung sollte so früh wie möglich erfolgen. Beachten Sie die vereinbarten Fristen. Sie müssen den Schaden nachweisen (z. B. durch ein ärztliches Attest in der Reiserücktrittsversicherung). Belege müssen zusammen mit der Schadenmeldung eingereicht werden.
Halten Sie folgende Daten bereit:
Name des Geschädigten und gegebenenfalls des Schadensverursachers
Versicherungsnummer
Zeitpunkt und Ort des Schadens
präzise Beschreibung des Schadenshergangs
Fotos vom Schadensfall