Frau mit Surfbrett im Meer

Überblick Reisekrankenversicherung in Kuba

Auslandskrankenversicherung

Jeder Kubareisende ist seit 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Keine gesetzliche Versicherung

Es werden die privaten Reisekrankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Nachweispflicht

Führen Sie vor allem bei älteren Policen sicherheitshalber eine Bestätigung Ihrer Reiseversicherung in spanischer Sprache mit sich. Wenden Sie sich im Zweifel vor der Reise an die kubanische Botschaft in Deutschland (E-Mail: recepcion@botschaft-kuba.de, Tel.: +49 30 44 79 31 09). Zur Nachweispflicht genügen ansonsten Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung.

Konsequenzen bei fehlender Versicherung

Sofern Sie keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben oder ein Nachweis nicht vorliegt, müssen Sie an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts abschließen. Das kann auf Kuba teuer werden. Sie haben irgendeine Vorerkrankung? Zuschlag. Sie üben eine Risikosportart aus? Zuschlag. Sie sind über 70 Jahre alt? Zuschlag. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig vor der Reise um Ihre Auslandskrankenversicherung.

Mehr Informationen: Einreisebestimmungen Kuba vom Auswärtigen Amt