Junge Frau packt Koffer

Fragen und Antworten zum Zika Virus

Darf ich während der Schwangerschaft in ein Risikogebiet reisen?

Schwangeren Frauen ist dringend von Reisen in Risikogebiete abzuraten. Ist eine Reise in Risikogebiete unvermeidbar, sollten Sie sich unbedingt zu Vorsorgemaßnahmen beraten lassen.

Zum Zeitpunkt der Reisebuchung liegt keine Schwangerschaft vor. Die Schwangerschaft tritt nach Buchung der Reise ein.

Frage: Werden die anfallenden Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung ersetzt, wenn man aufgrund einer eintretenden Schwangerschaft die Reise stornieren möchte?

Antwort: Die Schwangerschaft ist nach Buchung der Reise eingetreten. Es liegt ein versichertes Ereignis vor. Bei Stornierung der Reise werden die anfallenden Stornokosten erstattet.

Zum Zeitpunkt der Reisebuchung liegt eine Schwangerschaft bereits vor. Die bereits gebuchte Reise führt in ein Zielgebiet in dem das Zika Virus nachgewiesen wurde.

Frage: Werden die anfallenden Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung ersetzt?

Antwort: Die Schwangerschaft war bereits diagnostiziert, als die Reise gebucht wurde. Versichert ist der Eintritt einer Schwangerschaft nach der Reisebuchung. Die Befürchtung vor Ansteckung mit dem Zika Virus ist kein versichertes Ereignis. Bei einer Stornierung der Reise werden daher die anfallenden Stornokosten nicht übernommen.

Hier finden Sie tagesaktuelle Informationen zu Risikogebieten

Wichtig bei der Urlaubsplanung: Reiserisiken bedenken!

Kurz vor Ihrer lang ersehnten Reise haben Sie festgestellt, dass Sie schwanger sind und Ihr Reiseziel ein Hochrisikogebiet ist? Informieren Sie sich über Ihr Recht, die Reise zu stornieren. Eine Reiseversicherung schützt Sie vor solchen Risiken und spart Ihnen Geld.