Frau macht Yoga

So funktioniert die Auslandskrankenversicherung

Erfahrene Mediziner in der Notrufzentrale

Bei akuter Erkrankung oder einem Unfall rufen Sie die Notrufzentrale an. Stellen Sie noch vor Abreise sicher, dass Sie die Notruf- und die Versicherungsnummer Ihres Versicherers immer bei sich haben – machen Sie sich eine Kopie der Versicherungspolice. Über die Notrufzentrale erhalten Sie Hilfe und Beratung für die weitere Behandlung: Die Mediziner und Mitarbeiter in der Notrufzentrale haben gute Ortskenntnisse und helfen bei der Suche nach Ärzten oder einem geeigneten Krankenhaus. Die Notrufzentrale organisiert den Krankentransport zur ambulanten oder stationären Behandlung ins Krankenhaus. Kommt es zum stationären Krankenhausaufenthalt, nehmen die Ärzte der Notrufzentrale Kontakt zu den Ärzten vor Ort auf, übersetzen dem Patienten die Diagnose und halten Kontakt mit dem Hausarzt. Für Kinder, die nicht mehr betreut werden können, weil Mama oder Papa im Krankenhaus liegen, organisiert und bezahlt eine gute Auslandskrankenversicherung deren Betreuung bzw. die betreute Heimreise oder zahlt Anreise und Unterbringung eines Verwandten. Wie es weitergeht, entscheiden dann die Ärzte vor Ort zusammen mit den Medizinern in der Notrufzentrale. Auch Bergungsaktionen, zum Beispiel bei einem Ski- oder Wanderunfall können so besser koordiniert werden.

Rücktransport nach Deutschland

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Rücktransport prinzipiell nicht. Ihre Auslandskrankenversicherung hingegen beinhaltet den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Das bedeutet, dass Sie unter der Voraussetzung, dass Sie transportfähig sind, nach Hause transportiert werden. Können Sie ohne medizinische Hilfe transportiert werden, organisiert die Notrufzentrale Hilfsmittel wie Rollstuhl, Krücken oder auch zusätzlichen Sauerstoff für Sie und reserviert Extrasitze im Flieger, damit Sie bequem Platz nehmen können. Benötigen Sie spezielle Betreuung, so entscheidet der Medizinische Dienst gemeinsam mit dem Arzt vor Ort, welches medizinische Personal und Equipment für den Transport notwendig sind. Zum Rücktransport zählt nicht nur der Flug selbst, sondern auch der An- und Abtransport vom Krankenhaus im Ausland bis zum Heimatkrankenhaus in Deutschland sowie die Bettreservierung im aufnehmenden Krankenhaus.

Übernahme der Behandlungskosten

Damit die Kosten von der Versicherung übernommen werden, müssen Sie die Versicherung unverzüglich informieren. Schon aus diesem Grund ist es ratsam, dass Sie sich bei gesundheitlichen Problemen direkt an die Notrufzentrale zu wenden. Viele Krankenhäuser verlangen eine Vorauszahlung oder eine Bestätigung, dass die Behandlungskosten übernommen werden. Die gibt es nur nach entsprechender Rücksprache. Bewahren Sie Rezepte und Rechnungen sorgfältig auf. Sie müssen nach der Reise als Beleg für die Behandlung bei der Versicherung eingereicht werden. Nur dann werden die Kosten erstattet. Bei ambulanten Behandlungen, zum Beispiel wegen einer Erkältung, reicht es hingegen, wenn Sie nach dem Urlaub die entsprechenden Belege wie Rezepte, Rechnungen und Quittungen im Original einreichen.

Kostenabrechnung mit der Versicherung

Kleinere Behandlungen im Ausland zahlen Sie zunächst selbst. Das Geld bekommen Sie zuhause vom Versicherer erstattet. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik. In EU-Ländern verlangen manche Auslandskrankenversicherungen außerdem, dass Sie die Behandlung zuerst mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Erst nach dieser Abrechnung können die Unterlagen bei der Auslandskrankenversicherung eingereicht werden, die dann den Differenzbetrag erstattet. Andere Versicherungen rechnen hingegen selbst mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab, was Ihnen den Aufwand erspart.