Mädchen glücklich am Auto

Die zehn wichtigsten Versicherungsgründe

1. Kein Stornorisiko

Die Reiserücktrittsversicherung sichert das Risiko der Stornierung der Reise ab und gilt sogar bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die nicht mitfahren.

2. Kostenerstattung bei Verspätung

Wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (mindestens zwei Stunden) Ihren Flieger verpassen, ersetzt Ihnen die Reiseversicherung die entstandenen Mehrkosten der verspäteten Hinreise – und zwar bis zu 1.500 Euro.

3. Schutz für Mitreisende und Angehörige zu Hause

Mitreisende versicherte Personen sowie Angehörige zu Hause sind im Reiseschutz der Reiseversicherung miteingeschlossen, sofern sie nicht selbst versichert sind.

4. Medizinische Beratung

Die medizinische Stornoberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie vor Ihrer Reise plötzlich krank werden und nicht wissen, ob Sie stornieren sollen. Dort informiert Sie ein unabhängiger Reisemediziner, ob Sie wirklich unverzüglich stornieren müssen oder den Reisebeginn abwarten und im besten Fall doch noch reisen können. Das Risiko der steigenden Stornokosten übernimmt in diesem Falle die Reiseversicherung.

5. Rücktransport nach Hause

Mit der Reisekrankenversicherung wird der Rücktransport nicht nur bei medizinischer Notwendigkeit bei voller Kostenübernahme durchgeführt, sondern sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das bedeutet: Auch Ihr Wunsch, nach Hause zu kommen, wird berücksichtigt

6. Medizinische Hilfe weltweit

Krankenhäuser im Ausland fordern meistens einen Vorschuss oder die kompletten Kosten in bar. Die 24-Stunden-Notfall-Zentrale Ihrer Reiseversicherung organisiert Hilfsmaßnahmen weltweit. Sprachkundige Ärzte und Mitarbeiter kümmern sich um medizinische Hilfe und die Suche nach dem für Sie geeigneten Krankenhaus und erteilen eine Kostenübernahmezusage.

7. Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck

Mit der Reisegepäckversicherung können Sie Ersatzkäufe bis zu 250 Euro tätigen, wenn Ihr Gepäck nicht am selben Tag wie Sie am Urlaubsort eintrifft.

8. Kostenerstattung bei Reiseabbruch

Mit der Reiseabbruchversicherung erstattet Ihnen die Reiseversicherung die zusätzlichen Rückreisekosten sowie die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie die Reise vorzeitig aus versichertem Grund abbrechen müssen.

9. Schutz für Reisebegleitung

Wenn Ihre Reisebegleitung erkrankt und die Reise deshalb nicht planmäßig beendet werden kann, übernimmt die Reiseversicherung anteilig die Ihnen entstandenen Mehrkosten für die Unterkunft.

10. Weltweites Netzwerk für Ihren Schutz

Die Reiseversicherung verfügt über ein weltweites Netzwerk aus Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen und Korrespondenten. Rundum-Sorglos-Schutz ist beim Abschluss Ihrer Reiseversicherung daher keine Phrase, sondern erprobter Anspruch unserer Profis.