Frauen unterhalten sich mit Berglandschaft im Hintergrund

Reiseschutz bei ungeplanter Urlaubsverlängerung

Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein traumhafter Urlaub. Eine Woche Malediven, die Kinder blieben zu Hause bei Oma. Heute sollte es wieder zurück nach Deutschland gehen. Zuerst um 17 Uhr mit dem Wasserflugzeug nach Malé und von da aus um 23:55 Uhr weiter über Dubai nach Düsseldorf.

Doch nur eine halbe Stunde vor Abflug wurde es stürmisch und das Wasserflugzeug konnte nicht starten. Auch die Überfahrt mit einem Boot kam wegen der hohen Wellen nicht infrage.

Damit standen Florian und seine Lebensgefährtin gleich vor mehreren Problemen: »Wir mussten eine Nacht länger auf der Insel bleiben, da der nächste Flug erst für den nächsten Morgen um 8 Uhr angesetzt war. Außerdem brauchten wir auch einen neuen Flug nach Düsseldorf, doch die gehen nur alle 24 Stunden. Was sollten wir also den ganzen Tag mit unserem Gepäck am Flughafen auf Malé machen?«

Mit diesen Fragen wandte sich Florian zunächst an den Veranstalter, über den er die Reise gebucht hatte. Dieser organisierte eine weitere Übernachtung im Hotel und buchte den neuen Rückflug für den nächsten Tag. Sogar für das Problem mit dem Gepäck gab es eine Lösung. Der Veranstalter buchte von 8 bis 22 Uhr ein Zimmer in einem Hotel auf Malé, so konnte das Paar tagsüber die Stadt ohne Sorge um das Gepäck erkunden.

»Das klingt nach einer guten Lösung. Doch der verlängerte Aufenthalt für den einen Tag hat uns circa 1.200 Euro gekostet. Davon hat zwar der Veranstalter 500 Euro übernommen, aber es blieben immer noch 700 Euro offen«, erzählt Florian.

Glücklicherweise hatte er bereits bei der letzten Urlaubsreise eine Reiseversicherung für die ganze Familie gebucht. Darin war auch eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Abbruchschutz enthalten. Diese deckte die zusätzlichen Ausgaben für die verzögerte Rückreise ab und erstattete Florian die Mehrkosten.