Familie glücklich am Strand

Ein Jahr, alle Reisen – Schutz für Familien und Paare

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Familien und Paaren bei Auslandsreisen lediglich eine grundlegende Absicherung. Arztrechnungen für Paare, Eltern und Kinder werden nur in Ländern übernommen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ihre Auslandskrankenversicherung dagegen leistet weit über diese Regelungen hinaus und ist auch in den Notfällen für Sie da, wenn die gesetzlichen Kassen nicht mehr zuständig sind.

Leistungen, die gesetzlich im Ausland nur unzureichend abgesichert sind, sind zum Beispiel der medizinisch sinnvolle Rücktransport ins Heimatland oder betrifft ambulante und stationäre Behandlungen. Diese und alle weiteren Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung finden Sie in Ihrem Versicherungsschein unter dem Punkt ›Reisekranken-Schutz‹ detailliert aufgelistet.

In diesen Ländern greift Ihre gesetzliche Krankenversicherung

Planen Sie eine Reise innerhalb Europas, müssen Sie sich meist keine großen Gedanken um Ihre Gesundheitsversorgung im Ausland machen. Denn beim Camping in Dänemark, Shopping auf dem Champs Élysées in Frankreich,  Roadtrip über die grüne Insel Irland, Polarlichter beobachten in Finnland und beim Badeurlaub auf der griechischen Insel Mykonos sind Sie über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgesichert. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland mit weiteren Staaten ein Sozialversicherungsabkommen  geschlossen.

Für wen gilt die Auslandskrankenversicherung?

Sobald Sie zu zweit reisen, gelten Sie beim Abschluss Ihrer Auslandskrankenversicherung als Paar. Dabei muss es sich um kein Liebespaar handeln, sondern kann lediglich zwei Personen betreffen, die gemeinsam eine Reise unternehmen möchten. Möchten Sie zusätzlich ein Kind mit auf Reisen nehmen, fallen Sie in den Tarif der Familie. Bei nexible zählen zwei Erwachsene und mindestens ein Kind bis einschließlich 25 Jahre als Familie. Als Kinder zählen allerdings nur die eigenen Kinder oder Enkelkinder.

Unfall im Urlaub

Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner sind auf all Ihren Reisen auf der Suche nach adrenalingeladenen Aktivitäten. Bei einem Ihrer waghalsigen Sprünge von einem Felsvorsprung ins Meer kommen Sie falsch im Wasser auf und prellen sich Ihre Schulter. Zurück im Hotelzimmer können Sie Ihre Schulter kaum noch bewegen und bemerken eine leichte Schwellung. Bis zum nächsten Morgen hat sich die Schwellung verdoppelt und Ihre Schmerzen sind unerträglich. Glücklicherweise hatten Sie bei Ihrer Urlaubsbuchung eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen – diese hilft Ihnen gerne bei der Wahl eines vertrauensvollen Arztes oder Ärztin und übernimmt die Kosten für Ihre Behandlung sowie für die Arzneimittel zur Schmerzlinderung.

Besonderer Schutz für minderjährige Kinder im Ausland

Wenn Ihr minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss, erstattet Ihre Auslandskrankenversicherung die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson in der Klinik, damit Ihr Nachwuchs im Krankenhaus einen vertrauten Menschen an der Seite hat.

Ihre Auslandskrankenversicherung würde auch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport Ihres Kindes nach Deutschland organisieren und hierfür Kosten übernehmen.

Prämien für Ihre Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung begleitet Familien und Paare zuverlässig auf allen Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 28 Tagen, die Sie während des Versicherungszeitraums von einem Jahr unternehmen. Als Familie oder Paar sind Sie bereits ab 12 Euro pro Jahr versichert. Der Schutz verlängert sich automatisch, Sie müssen diesen nicht extra erneuern.

Auslandskrankenschutz bei Corona

Gestern waren Sie noch beim Football-Spiel in Pittsburgh – endlich haben Sie Ihre Lieblingsmannschaft live auf dem Feld erlebt. Doch heute fühlen Sie sich schlapp und fiebrig. Sie schleppen sich ins Krankenhaus, wo festgestellt wird, dass Sie sich mit Covid-19 infiziert haben. Für die Erstattung von Kosten, die aufgrund Ihrer Corona-Erkrankung entstehen, benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung.

3 Gründe für Ihre nexible Auslandskrankenversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung für Familien & Paare

Ihr weltweiter Auslandskrankenschutz für Familien und Paare übernimmt unter anderem die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen. Bei Unfällen in den Bergen erstattet nexible die Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie erreichbar, um Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit einzuleiten. Außerdem organisiert das geschulte Team von nexible den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport.

Ihr nexible Vorteil

Der Ticketschutz Ihrer Reiseversicherung erstattet die Karten, wenn Sie eine Veranstaltung versäumen.

nexible ist Ihr Partner, wenn
  • Sie mit Ihrer Familie verreisen.

  • Sie zu zweit eine Reise planen.

  • Sie einen Krankenrücktransport benötigen.

nexible erstattet Ihnen
  • Mehrkosten bei krankheitsbedingter Rückreise.

  • Behandlungskosten während Ihres Urlaubs.

  • Kosten für Arznei- und Verbandsmittel.

Ihr nexible Vorteil

Der Ticketschutz Ihrer Reiseversicherung erstattet die Karten, wenn Sie eine Veranstaltung versäumen.

Häufig gestellte Fragen

Keiner wird unterwegs gern krank. Egal, ob ein verstauchter Knöchel, eine Virusinfektion wie Corona oder eine allergische Reaktion - medizinische Hilfe wird oft völlig unerwartet benötigt. Der Ärger ist dann umso größer, wenn sich herausstellt, dass die gesetzliche Krankenkasse die notwendigen Behandlungskosten im Ausland nicht gänzlich oder gar nicht (wie z. B. in den USA) übernimmt. Neben der Erkrankung sind es dann auch die zusätzlichen Kosten, die die Urlaubsstimmung verderben. Eine Reisekrankenversicherung schützt Sie und Ihre Liebsten unterwegs, sodass Sie nicht auf hohen Behandlungskosten für Heilbehandlungen im Ausland sitzen bleiben. Eine Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien und Paare ist die beste Möglichkeit, das ganze Jahr über sicher unterwegs zu sein: egal ob Tagesausflug an die Ostsee, ein Wochenende bei Freunden, der jährliche Familienurlaub in der Toskana oder die erste Reise allein als Geschenk zum 18. Geburtstag des Kindes. Alle Familienmitglieder sind auch dann abgesichert, wenn jeder alleine verreist.

Es gibt keinen Unterschied, beide Begriffe können synonym verwendet werden. Viele Versicherungen bieten eine Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien und Paare an. Einmal abgeschlossen sind alle namentlich aufgeführten Personen das ganze Jahr über auf allen Reisen, Wochenendausflügen und Tagestrips versichert. Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte jeweils den Versicherungsunterlagen.

Eine Auslandskrankenversicherung für Familien und Paare schützt alle namentlich in der Police aufgeführten Personen vor hohen Behandlungskosten im Ausland. Der Versicherungsschutz gilt meist auch dann, wenn jeder alleine verreist. Als Familie gelten in der Regel maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

Das sichert eine Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien und Paare in den meisten Fällen ab: - Familienurlaub, Pärchen-Trip oder Solo Geschäftsreise: Die Jahres-Reisekrankenversicherung schützt alle in der Police namentlich genannten Familienmitglieder auf ihren Reisen – unabhängig davon, in welcher Konstellation und ob sie privat oder geschäftlich unterwegs sind. - Die Kosten für notwendige stationäre und ambulante Heilbehandlungen sowie für den Krankenrücktransport nach Hause werden erstattet. - Die Versicherungssumme für notwendige medizinische Behandlungen, Hilfsmittel und den Krankenrücktransport ist oft unbegrenzt. - Such-, Rettungs- und Bergungskosten werden erstattet. - Viele Reiseversicherungen organisieren auch die Rückholung von minderjährigen Kindern, wenn sich z.B. deren Eltern wegen eines Unfalls nicht mehr kümmern können. Dann werden auch die Mehrkosten der Rückreise übernommen.

Eine Auslandskrankenversicherung kann entweder als einmaliger Reiseschutz für eine bestimmte Reise oder als Jahrespolice abgeschlossen werden. Diese gilt dann für ein Jahr für alle Reisen in dem gewählten geografischen Geltungsbereich. Eine Jahrespolice lohnt sich besonders für Familien, die mehr als einmal im Jahr verreisen.

In der Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien und Paare können sich in der Regel maximal zwei Erwachsene – unabhängig von deren Verwandtschaftsverhältnis – und Kinder bis einschließlich 25 Jahre absichern. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen, aber alle versicherten Personen müssen in der Police namentlich aufgeführt werden. Alleinreisende Kinder sind meist auch dann versichert, wenn sie die eigenen Kinder oder die Enkelkinder der Hauptversicherten sind.

Nein, ein extra Corona-Schutz ist in den meisten Fällen nicht notwendig, da auch bei einer Corona-Erkrankung im Urlaub die Kosten von notwendigen medizinischen Behandlungen von den Reiseversicherungen erstattet werden.

Die Kosten einer Jahres-Reisekrankenversicherung hängen vom Alter der zu versichernden Personen ab. Maßgeblich für die Wahl des Tarifs bei Paaren/Familien ist das Alter der ältesten zu versichernden Person. Zudem kann oft zwischen einem Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt werden. Die konkreten Kosten für eine weltweit gültige Jahres-Reisekrankenversicherung für Familien/Paare erfahren Sie ganz einfach mit dem Online-Rechner auf der Website Ihres Versicherungsunternehmens.