Auslandsreisekrankenversicherung für 1 Jahr
Seien Sie ein Jahr lang geschützt mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Ihren Auslandsreisen gut krankenversichert sind. Von Finanztest prämiert.
Mit der Reisekrankenversicherung ist die Erkrankung an Covid-19 versichert. Für Reiseversicherungen, die eine Reiserücktrittsversicherung enthalten, empfehlen wir, die Ergänzungsversicherung Covid-19 gleich mit abzuschließen. In unserem Buchungstool können Sie die Kombination selbst wählen.
Für Taucher ist Mexiko ein wahres Paradies. Leonhard M. hatte die faszinierende Unterwasserwelt bereits mehrfach erforscht.
Bei seinem vierten Tauchgang in Mexiko überschätzte er jedoch sein Können. Er tauchte begeistert
von der vielfältigen Meeresfauna immer weiter hinab und geriet in zu tiefes Wasser.
Auftauchen nach Vorschrift - mit den entsprechenden Zwischenstopps - war nicht mehr möglich.
Leonhard M. kam viel zu schnell an die Meeresoberfläche und kollabierte.
Seine Begleiter ergriffen sofort die richtige Maßnahme und versuchten die nächstgelegene Dekompressionskammer zu erreichen. Insgesamt 17 Stunden musste Leonhard M. dort behandelt werden. Inzwischen wurde die Notrufzentrale der ERGO Reiseversicherung informiert. Diese faxte im Handumdrehen eine Kostenübernahmegarantie nach Mexiko und organisierte die deutschsprachige Betreuung des Patienten.
Auf schlappe 15.452 Euro beliefen sich die Behandlungskosten in Mexiko. Darum musste sich Leonhard M. aber keine Sorgen machen - die ERGO Reiseversicherung hat geholfen!
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Deutschland hat mit fast allen europäischen Ländern (Schengen-Staaten) ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Bei Unfall oder plötzlicher Krankheit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, genau wie in Deutschland, die Behandlungskosten. In Deutschland gibt es für bestimmte Behandlungen Standardsätze. Im Ausland können die tatsächlichen Behandlungskosten wesentlich höher sein. Die Differenz müssen die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung erstattet sämtliche Kosten für medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlungen. Auch für Operationen und Arzneimittel. Besonders wichtig ist die Extra-Absicherung bei schweren Unfällen im Urlaub: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht den Rücktransport von Patienten. Unser Tipp für alle, die mehr als einmal pro Jahr verreisen: Die günstigste Variante ist eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung.
Für Australien und Neuseeland bieten die gesetzlichen Krankenkassen keinen Versicherungsschutz. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Bitte achten Sie darauf, dass dabei ein "medizinisch sinnvoller" Krankenrücktransport abgesichert ist. Dieser ist umfangreicher im Schutz als ein "medizinisch notwendiger".
Ja. Eine Reisekrankenversicherung können Sie bis zum Antritt Ihrer Reise abschließen.
Sofern Sie eine Reisekrankenversicherung mit einem medizinisch sinnvollen Rücktransport abgeschlossen haben, übernimmt die Versicherung die entstehenden Kosten.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Bei auf Reisen in Deutschland akut eintretenden Krankheiten und Unfällen:
Unsere Notrufzentrale erbringt im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.:
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
EUR 100,- je Versicherungsfall bei Heilbehandlungskosten im Ausland.
Bitte beachten Sie die in der Reisekrankenversicherung geänderte Schadensregulierung bei Reisewarnungen zu Ihren Gunsten.
"Schnell und unkompliziert.", 18.01.2023
"einfache und schnelle Buchung einer Reiseversicherung zu guten Konditionen, gute geführte
Ausführung der Bestellung", 16.01.2023
"Das Abschließen unserer Reiserücktrittsversicherung bei ERGO war super einfach, sehr
übersichtlich, und außerdem sehr preisgünstig. Kann ich nur jedem empfehlen.", 16.01.2023
Seien Sie ein Jahr lang geschützt mit unserer Auslandsreisekrankenversicherung für Einzelpersonen. Wir sorgen dafür, dass Sie auf Ihren Auslandsreisen gut krankenversichert sind. Von Finanztest prämiert.
Mit dem Reiseversicherungspaket sind Sie auf Ihrer Reise rundum geschützt. Gehen Sie auf Nummer sicher und genießen den Urlaub in vollen Zügen und vertrauen Sie unserem Reiseversicherungspaket.
Mit dem Komplettpaket der Auslandsreiseversicherung sind Sie ein ganzes Jahr rundum auf Ihren Reisen geschützt. Vom Reiserücktritt über die Auslandskrankenversicherung bis hin zur Gepäckversicherung. Die Auslandsreiseversicherung verschafft Ihnen ein rundum sicheres Gefühl.
Nicht immer geht auf Reisen alles glatt: So kommt beispielsweise ein Sturz bei der Wanderung völlig unerwartet und kann gravierende Folgen haben, die einen Arztbesuch unabdinglich machen. Auch eine Zahnentzündung ist vor der Buchung nicht vorhersehbar - und wird ohne ärztliche Hilfe in vielen Fällen nicht von alleine gut. In solchen Fällen greift eine Reisekrankenversicherung, ganz gleich, ob Sie nun die Hilfe eines Zahnarztes benötigen, oder ob sogar eine größere Operation notwendig ist.
Mit einer Reisekrankenversicherung sind Sie bestens geschützt, sollten Sie im Urlaub krank werden oder einen Unfall haben. Denn: Werden Sie im Ausland krank, ist die Behandlung von der gesetzlichen Krankenversicherung im außereuropäischen Raum nicht gedeckt. Je nachdem, was passiert, können so schnell einige tausend Euro zusammenkommen, die dann von der Reisekrankenversicherung übernommen werden.
Sicher werden Sie sich fragen: Wer braucht bei einer Urlaubsfahrt innerhalb Europas eine
Reisekrankenversicherung, wenn in diesen Ländern die gesetzliche Krankenversicherung bestehen
bleibt?
Haben Sie lediglich die gesetzliche Krankenvollversicherung, sollten Sie auf jeden Fall eine
Reisekrankenversicherung abschließen, sobald Sie ins Ausland fahren. Das gilt auch für Reisen
innerhalb der Europäischen Union: Dank eines Sozialversicherungsabkommens bleibt der
Versicherungsstatus der gesetzlichen Krankenkasse bestehen Die gesetzlichen Krankenkassen
übernehmen zwar die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der Europäischen Union und in
Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, jedoch nur bis zu einer
bestimmten Höhe und für Behandlungen von festgelegten Vertragsärzten. Kosten von privaten
Gesundheitsdienstleistern werden nicht erstattet. Dadurch können selbst in Ländern wie Österreich
oder Italien Kosten entstehen, die der Reisende selbst tragen muss.
Die Leistungen einer Reisekrankenversicherung sind umfangreich. Folgende Zuwendungen sind z. B. enthalten:
Die Kosten einer Reisekrankenversicherung hängen von mehreren Faktoren ab. So ist eine
Reisekrankenversicherung, die nur in Europa gilt, natürlich günstiger als eine weltweit gültige
Reisekrankenversicherung. Möchten Sie bei den Versicherungskosten sparen, können Sie eine
Reisekrankenversicherung mit Selbstbeteiligung abschließen.
Zudem ist es ausschlaggebend, ob Sie einen Schutz nur einmalig für eine einzige Reise benötigen
oder für ein ganzes Jahr; oft ist eine Jahresversicherung deutlich günstiger als ein einmaliger
Schutz. Reisen Sie alleine oder mit der ganzen Familie? Auch die Anzahl der zu versicherten
Personen und deren Alter sind für die Preisgestaltung der Reisekrankenversicherung relevant.
Konkrete Preise können einfach über den Online-Rechner berechnet werden. So können Sie auch ohne
Aufwand von Zuhause aus die Tarife vergleichen und Ihren Wunschtarif wählen.
Die Höchstdauer für eine Reisekrankenversicherung beträgt in der Regel ein Jahr, wenn Sie eine
Jahresversicherung gewählt haben. Diese verlängert sich meist automatisch um ein weiteres Jahr,
wenn Sie den Jahrestarif nicht fristgerecht kündigen. So können Sie zu jeder Zeit getrost in den
Urlaub fahren oder Ihre Geschäftsreise antreten, ohne den Versicherungsschutz immer wieder erneuern
zu müssen.
Haben Sie eine Reisekrankenversicherung für nur eine Reise abgeschlossen, gilt sie für alle Tage
der gebuchten Reisezeit.
Sie möchten last minute buchen? Das ist kein Problem, allerdings nur bis kurz vor der Abreise.
Befinden Sie sich also bereits im Ausland, ist ein Versicherungsabschluss nicht mehr möglich.
Auch die Frage, wie lange vorher der Reisekrankenschutz gebucht werden muss, ist einfach zu
beantworten: Eine Reisekrankenversicherung können Sie bis zum letzten Tag vor der Abreise
abschließen. Der Schutz beginnt dann an dem Tag, der als Versicherungsbeginn festgelegt wurde und
endet am letzten Reisetag, bzw. bei einer Jahresversicherung nach einem Jahr, wenn sie fristgerecht
gekündigt wurde.
Die regelmäßigen Behandlungen von bekannten Vorerkrankungen, wie beispielsweise eine Schwächung des Immunsystems, Diabetes oder eine Krebserkrankung, sind nicht versichert (z.B. Dialyse). Haben Sie beispielsweise Ihre notwendigen Medikamente vergessen, müssen Sie den Ersatz am Urlaubsort aus eigener Tasche zahlen. Verschlechtert sich hingegen Ihr Gesundheitszustand wider Erwarten, übernimmt die Reiseversicherung i.d.R. die Kosten der daraus resultierenden notwendigen Behandlungen.