Wenn Ihr Reisepartner ausfällt und Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen, folgende Schritte zu beachten.
Versicherungspolice prüfen
- Prüfen Sie, wer als Risikoperson eingetragen ist.
- Achten Sie darauf, ob der Rücktrittsgrund in Ihrer Police abgedeckt ist.
Wichtige Dokumente sammeln
- Ärztliche Atteste für die Erkrankung der Begleitperson
- Buchungsbestätigungen und E-Mail-Korrespondenz mit Anbietern
Reiseanbieter informieren
- Melden Sie den Rücktritt so früh wie möglich bei Fluggesellschaft, Hotel oder Veranstalter.
- Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung für die Versicherung geben.
Versicherung kontaktieren
- Fragen Sie nach dem genauen Ablauf.
- Beachten Sie mögliche Fristen zur Schadenmeldung.
Anspruch einreichen
- Reichen Sie Formulare und Nachweise vollständig bei der Versicherung ein.
Rückerstattung abwarten
- Die Versicherung prüft Ihren Antrag. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Risikopersonen sind Menschen, deren unerwartete Ereignisse – etwa Krankheit oder Unfall – einen versicherten Rücktrittsgrund darstellen können.
Beispiel: Ria und Carlo buchen gemeinsam ein Doppelzimmer. Ria schließt eine Reiserücktrittsversicherung ab. Kurz vor der Reise wird Carlo krank. Da er als Risikoperson gilt, kann Ria kostenfrei zurücktreten oder sich bei Alleinreise den Einzelzimmerzuschlag erstatten lassen.
Worauf Sie achten sollten:
- Ist der Einzelzimmerzuschlag in Ihrer Police enthalten?
- Haben Sie gemeinsam mit der Begleitperson gebucht? Dann gilt diese in der Regel als Risikoperson.
- Prüfen Sie die Definition von „Risikoperson“ in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wer zählt als Angehöriger?
Überprüfen Sie im Vorfeld einer Buchung in den Versicherungsbedingungen, wer in Ihrer Reiseversicherung als sogenannte Risikopersonen gilt. Bei einer umfassenden Reiseversicherung sind dies in der Regel:
- Ehe- oder Lebenspartner(in)
- Lebensgefährte/in einer eheähnlichen Gemeinschaft
- Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern
- Pflegekinder, Pflegeeltern
- Stiefkinder, Stiefeltern
- Großeltern, Geschwister, Enkelkinder
- Tanten, Onkel, Nichten, Neffen
- Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger(innen)
Achten Sie darauf, ob es Einschränkungen gibt, z. B. im Hinblick auf nicht mitreisende Angehörige oder Betreuungspersonen.
Versicherte Gründe prüfen
Die versicherten Rücktrittsgründe sind in den AGB Ihrer Versicherung definiert. Nicht jeder Tarif deckt alle Fälle ab – etwa bei psychischen Erkrankungen oder Erkrankung entfernter Verwandter.
Tipp: Lassen Sie sich bei Gruppenreisen die Namen aller Mitreisenden schriftlich bestätigen. Gerade bei Ferienwohnungen wird häufig nur der Hauptreisende auf der Buchungsbestätigung genannt.
Wichtige Dokumente sammeln
Um Ihren Anspruch geltend zu machen, benötigen Sie in der Regel:
- Ärztliche Atteste (z. B. bei Erkrankung der Begleitperson)
- Buchungsbestätigungen
- Schriftverkehr mit Reiseanbietern (z. B. Stornierungsanfragen)
Reiseanbieter informieren
Melden Sie Ihren Rücktritt möglichst früh. Reiseanbieter stellen oft benötigte Unterlagen für die Versicherung aus oder helfen bei der Stornierung.
Versicherung kontaktieren
Setzen Sie sich zügig mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Viele Versicherer verlangen eine zeitnahe Schadenmeldung. Erkundigen Sie sich nach dem genauen Ablauf.
Anspruch einreichen
Füllen Sie alle Formulare sorgfältig aus und reichen Sie alle angeforderten Dokumente ein. Achten Sie darauf, dass keine Unterlagen fehlen.
Rückerstattung und weitere Schritte
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen entscheidet die Versicherung, ob und in welcher Höhe Sie Geld zurückbekommen. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Tagen bis Wochen.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie gut abgesichert – auch, wenn Ihr Reisepartner plötzlich ausfällt. Wichtig ist, dass Sie zügig handeln, alle nötigen Dokumente sammeln und sich genau an die Vorgaben Ihrer Versicherung halten.