Manchmal kommt alles anders als geplant: Krankheit, Unfall oder ein Notfall in der Familie können Ihre Reisepläne durchkreuzen. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten und sorgt dafür, dass ein unvorhergesehenes Ereignis nicht zum finanziellen Risiko wird. Erfahren Sie, wann sich der Abschluss lohnt und was genau abgesichert ist.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Dies kann beispielsweise durch eine unerwartete schwere Erkrankung, einen Unfall oder einen Todesfall in der Familie der Fall sein.
Die Versicherung greift ausschließlich bei klar definierten, versicherten Ereignissen. Dazu zählen unter anderem:
- Eine plötzliche schwere Erkrankung oder die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit, sofern diese in den letzten sechs Monaten vor Buchung bzw. Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde.
- Ein Todesfall oder ein schwerer Unfall einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen.
- Komplikationen in der Schwangerschaft oder eine neu festgestellte Schwangerschaft.
Welche Ereignisse konkret versichert sind, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
- Schäden durch Streik, höhere Gewalt oder kriegerische Ereignisse: Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt keine Kosten für Schäden, die durch Streiks, Eingriffe von hoher Hand (z. B. Maßnahmen von Regierungen oder internationalen Institutionen) oder durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse verursacht werden. Dies betrifft sowohl geplante als auch plötzliche Ereignisse, die den Reiseantritt unmöglich machen oder die Reise stören.
- Bearbeitungs- oder Servicegebühren bei der Stornierung: Falls durch die Stornierung der Reise Bearbeitungsgebühren oder Servicegebühren anfallen (z. B. für die Umbuchung oder Stornierung von Flügen, Hotelbuchungen oder anderen Reiseleistungen), werden diese nicht von der Versicherung übernommen. Diese Gebühren müssen vom Reisenden selbst getragen werden, da sie nicht zu den versicherten Stornokosten zählen.
- Psychische Reaktionen auf extreme Ereignisse: Psychische Reaktionen, wie Angstzustände oder traumatische Belastungen, die infolge von Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Terrorakten, Flugunglücken oder der Befürchtung eines dieser Ereignisse entstehen, sind nicht versichert. Dies gilt insbesondere, wenn eine psychische Reaktion zu einer Reiseabsage führt, ohne dass ein tatsächlicher medizinischer Notfall vorliegt.
- Suchterkrankungen: Suchterkrankungen (wie Alkohol- oder Drogenmissbrauch) sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Reiseabsage aufgrund gesundheitlicher Probleme, die durch Suchtverhalten verursacht wurden, nicht abgedeckt ist. Auch die Folgen von Suchtkrankheiten, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Welche Ereignisse genau nicht versichert sind, können Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.
- Die Reise teuer ist: Bei hohen Reisekosten (z. B. Fernreisen, Familienurlaub, Kreuzfahrten) können Stornogebühren schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro betragen.
- Sie frühzeitig buchen: Je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt, desto größer das Risiko, dass etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt (z. B. Krankheit, Unfall, Jobverlust).
- Kinder oder ältere Mitreisende dabei sind: Bei Familienreisen, Reisen mit Kindern oder Senioren steigt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand kurzfristig erkrankt oder ausfällt.
- Sie gesundheitlich vorbelastet sind: Wenn Sie oder ein naher Angehöriger eine chronische Erkrankung haben, kann eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten schützen.
- Geschäftsreisen oder wichtige private Anlässe betroffen sind: Auch bei Reisen zu Hochzeiten, wichtigen Terminen oder Geschäftsreisen kann eine Absage teure Folgen haben.
- Die Reise teuer ist: Bei hohen Reisekosten (z. B. Fernreisen, Familienurlaub, Kreuzfahrten) können Stornogebühren schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro betragen.
- Sie frühzeitig buchen: Je länger der Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt, desto größer das Risiko, dass etwas Unvorhergesehenes dazwischenkommt (z. B. Krankheit, Unfall, Jobverlust).
- Kinder oder ältere Mitreisende dabei sind: Bei Familienreisen, Reisen mit Kindern oder Senioren steigt die Wahrscheinlichkeit, dass jemand kurzfristig erkrankt oder ausfällt.
- Sie gesundheitlich vorbelastet sind: Wenn Sie oder ein naher Angehöriger eine chronische Erkrankung haben, kann eine Reiserücktrittsversicherung vor hohen Stornokosten schützen.
- Geschäftsreisen oder wichtige private Anlässe betroffen sind: Auch bei Reisen zu Hochzeiten, wichtigen Terminen oder Geschäftsreisen kann eine Absage teure Folgen haben.
Die Kosten einer einmaligen Reiserücktrittsversicherung richten sich nach dem Reisepreis, dem Reiseziel und dem Alter der versicherten Personen. Bereits ab einem Reisewert von ca. 1.000 € kann sich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung lohnen – besonders für Vielreisende.
Ein Beispiel: Sie planen eine Reise nach Sardinien – zwei Wochen Sonne, Strand und Erholung. Doch was, wenn Sie kurzfristig absagen müssen? Eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie nicht nur in diesem Fall, sondern bei allen Reisen innerhalb eines Jahres – ganz gleich ob Fernreise, Wochenendtrip oder Städtetour.
Was kostet der Schutz? Für nur 119 € pro Jahr sichern Sie sich gegen Stornokosten für mehrere Reisen – weltweit und ohne Selbstbeteiligung.
Kriterium | Details |
---|---|
Reiseziele | Weltweit |
Versicherte Personen | Familientarif: Bis zu 2 Erwachsene, eigene Kinder, Enkelkinder sowie bis zu 5 mitreisende Kinder (bis 25 Jahre), unabhängig von Verwandtschaft oder gemeinsamem Wohnsitz |
Gültigkeit | Für alle Reisen innerhalb eines Jahres |
Alter der Versicherten | Alle Reisenden bis einschließlich 40 Jahre |
Teuerste Reise im Jahr | 2.900 € |
Selbstbeteiligung | Keine |
Jahresprämie | 119 € |