„Reiseversicherung? Hab ich doch in meiner Kreditkarte!“ Das denken viele – bis im Schadenfall plötzlich klar wird: Die Leistungen sind eingeschränkt oder greifen gar nicht. Denn Kreditkarten-Reiseversicherungen decken oft nur bestimmte Risiken oder setzen Bedingungen voraus (z.B. Kartenzahlung der Reise). Damit Sie im Ernstfall nicht überrascht werden, haben wir die häufigsten Leistungslücken für Sie zusammengestellt. Machen Sie den Schnell-Check – was ist bei Ihrer Kreditkarte wirklich versichert?
Reisen Sie mit Partner und ggf. mit Familie sollten Sie unbedingt einen Blick in die Versicherungsbedingungen Ihres Kreditkartenanbieters werfen um zu prüfen, wer über Ihre Kreditkarte mitversichert ist. Oftmals ist nur der Kreditkarteninhaber versichert.
Kreditkarte
Kreditkarteninhaber ist versichert
Partner & Familie sind oft nicht mitversichert
Reiseversicherung
Sie entscheiden, wen Sie mitversichern
Was bedeutet das?
Ist nur der Kreditkarteninhaber versichert, bedeutet das, dass bei einem Reiserücktritt der mitreisende Partner bzw. die mitreisenden Familienmitglieder auf den Stornokosten sitzen bleiben - auch wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde. Gleiches gilt für entstehende Kosten bei einem Reiseabbruch bzw. in der Auslandskrankenversicherung bei Arzt- oder Krankenhauskosten.
Bei der Reiseversicherung entscheiden Sie, wer mitversichert sein muss, damit keine Deckungslücken entstehen.
Nur wer als Karteninhaber oder als Angehöriger im selben Haushalt eingetragen ist, kann bei vielen Kreditkartenversicherungen den Versicherungsfall auslösen.
Check 2: Wer kann Versicherungsfall auslösen
Kreditkarte
meist nur der Karteninhaber & dessen Angehörige
mit gleichem Wohnsitz
Reiseversicherung
sehr viele Personen aus Ihrem Umfeld, z.B. auch Angehörige wie Oma und Opa oder Lebensgefährten, die nicht den gleichen Wohnsitz haben
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass mit Kreditkarte oft nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis den Versicherungsfall auslösen kann, die alle den gleichen Wohnsitz haben müssen. Können Sie beispielsweise nicht reisen, weil ein nicht mitreisendes Großelternteil oder ihr in einem anderen Haushalt lebendes Kind plötzlich erkrankt, so wären die Stornokosten wegen des nicht gemeinsamen Wohnsitzes nicht versichert.
Bei der Reiseversicherung ist der Umfang der Risikopersonen deutlich größer, weil in der Praxis häufig auch nicht mitreisende Angehörige die Ursache für den Rücktritt einer Reise sind.
Check 3: Wird der Krankenrücktransport übernommen?
Kreditkarte
meist nur der medizinisch notwendige und von den Ärzten vor Ort angeordnete
Reiseversicherung
ja, der medizinisch sinnvolle - sofern der Patient transportfähig ist
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer Kreditkarte nur dann nach Hause transportiert werden, wenn Sie vor Ort nicht adäquat behandelt werden können z.B. weil es keinen Facharzt gibt oder die medizinische Ausstattung nicht ausreichend ist. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte vor Ort.
Medizinisch sinnvoll bedeutet, dass Sie unter der Voraussetzung, dass Sie transportfähig sind, nach Hause transportiert werden. Die Entscheidung über die Transportfähigkeit treffen die Ärzte der Notrufzentrale. In diesem Fall können Sie selbst wählen, ob Sie die Behandlung im Ausland fortsetzen oder Ihre Genesung in der Nähe Ihrer Familie fortsetzen möchten.
Check 4: Welche Kosten müssen Sie tragen?
Kreditkarte
oft sind Leistungsbegrenzungen, und Selbstbeteiligungen festgelegt
oder die Versicherungssumme reicht nicht aus
Reiseversicherung
Sie entscheiden, ob Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung wählen und geben die Höhe der Versicherungssumme an
Was bedeutet das?
Insbesondere die Leistungsbeschränkungen Ihrer Kreditkarten-Reiseversicherung sollten Sie kennen: Oft gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Reisedauer, der Reiseländer (z.B. kein Schutz für USA/Kanada-Reisen, der Reiseart (z.B. kein Schutz für Kreuzfahrten/Seereisen). Außerdem sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der Selbstbeteiligung legen, diese ist oft sehr hoch. Teilweise muss die Reise aber auch mit der Kreditkarte bezahlt worden sein und/oder die Reise im Vorfeld angemeldet werden, damit im Leistungsfall die Kosten erstattet werden.
Bei einer Reiseversicherung sichern Sie Ihre individuelle Reise ab und entscheiden lediglich, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung möchten. In der Reisekranken-Versicherung wird unbegrenzt bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause gezahlt.