Reisegepäckversicherung – einfach erklärt

Die Reisegepäckversicherung schützt Sie, wenn Ihr Gepäck auf Reisen abhandenkommt, beschädigt wird oder verspätet ankommt. Je nach Schaden werden Ihnen entweder der Zeitwert oder die Reparaturkosten ersetzt.

Was gehört zum versicherten Reisegepäck?

Zum versicherten Reisegepäck zählen:

  • Ihr persönlicher Reisebedarf (Kleidung, Kosmetik, Hygieneartikel)
  • Sportgeräte (Sportgeräte sind alle Gegenstände, die Sie zum Ausüben einer Sportart benötigen, einschließlich Zubehör.)
  • Geschenke und Reiseandenken
  • Elektronische Geräte wie Kamera oder Smartphone (eingeschränkt versichert)

Welche Ereignisse konkret versichert sind, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Sie sind versichert, wenn Ihr Gepäck während der Reise:

  • gestohlen wird (z. B. durch Einbruch oder Diebstahl),
  • bei einem Unfall des Transportmittels beschädigt wird,
  • durch Feuer oder Unwetter beschädigt wird.

Auch wenn Ihr aufgegebenes Gepäck beim Transport, im Hotel oder bei einer Gepäckaufbewahrung abhandenkommt oder beschädigt wird, greift der Schutz.

Wie viel bekommen Sie im Schadensfall erstattet?

Sie erhalten maximal die vereinbarte Versicherungssumme:

  • Für verlorene oder zerstörte Gegenstände: den Zeitwert.
  • Für beschädigte Sachen: die Reparaturkosten, ggf. abzüglich einer Wertminderung.
  • Für Datenträger wie USB-Sticks oder SD-Karten: den Materialwert.
  • Für verlorene Ausweise oder Visa: die Gebühren für die Wiederbeschaffung.

Was ist versichert, wenn Ihr Gepäck verspätet ankommt?

  • Wenn Ihr Gepäck mindestens 12 Stunden nach Ihnen am Zielort eintrifft, erhalten Sie bis zu 250 € pro Person für notwendige Ersatzkäufe (z. B. Kleidung oder Hygieneartikel)
  • Bei einer Kreuzfahrt gelten besondere Regeln: Wenn Ihr Gepäck nicht rechtzeitig zum Schiff kommt, erhalten Sie zusätzlich bis zu 250 € pro Person für Ersatzkäufe.

Was passiert, wenn Sie Ihre Reisezahlungsmittel verlieren?

  • Wir helfen Ihnen, den Kontakt zu Ihrer Hausbank herzustellen.
  • Falls das nicht innerhalb von 24 Stunden möglich ist, erhalten Sie ein Darlehen bis zu 500 €.
  • Sie müssen den Betrag innerhalb eines Monats zurückzahlen.
  • Wir helfen Ihnen auch bei der Sperrung Ihrer verlorenen Karten und bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten.

Was ist nicht oder nur eingeschränkt versichert?

Nicht versichert sind:

  • Verlieren, Vergessen oder Liegenlassen von Gegenständen
  • Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Prothesen
  • Bargeld, Fahrkarten, Wertpapiere, Dokumente (außer Ausweise & Visa)
  • Vermögensfolgeschäden
  • Sportgeräte während des Gebrauchs
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Eingeschränkt versichert sind:

  • Elektronik (z. B. Kamera, Laptop, Smartphone): nur bis 50 % der Versicherungssumme, nicht versichert bei Aufgabe des Gepäcks
  • Schmuck: nur im Safe oder sicher am Körper mitgeführt – ebenfalls bis 50 %
  • Geschenke und Reiseandenken: bis 10 % der Versicherungssumme
  • Camping: nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen
  • Im Auto: Versicherungsschutz nur bei Diebstahl aus verschlossenem Fahrzeug zwischen 6 und 22 Uhr

Was müssen Sie tun, wenn etwas passiert?

  • Melden Sie Diebstähle umgehend bei der örtlichen Polizei
  • Melden Sie Schäden an aufgegebenem Gepäck beim Beförderer, Hotel oder der Gepäckaufbewahrung
  • Reichen Sie alle Belege und Nachweise bei uns ein (z. B. Polizeibericht, Bestätigung der Verspätung, Einkaufsbelege)
  • Zeigen Sie nicht erkennbare Schäden innerhalb von 7 Tagen schriftlich an
  • Reichen Sie eine Liste der verlorenen Gegenstände ein

Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung?

  • Haben Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung abgeschlossen? Dann tragen Sie 100 € je Schadenfall selbst – auch wenn eine Höchstsumme für die Erstattung gilt.