Reiseabbruchversicherung – einfach erklärt

Die Reiseabbruchversicherung ist bei der ERGO Reiseversicherung automatisch in der Reiserücktrittsversicherung integriert. Das bedeutet, dass nicht nur bei einer Stornierung vor Reiseantritt Versicherungsschutz besteht, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch, einer Unterbrechung oder einer vorzeitigen Beendigung der Reise. Im Falle von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen werden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten übernommen, um den finanziellen Schutz während der Reise sicherzustellen.  

Was ist bei einer Reiseabbruchversicherung versichert?

Wir entschädigen Sie, wenn Sie:

  • Ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder vorzeitig beenden müssen.
  • Ihre Rück- oder Weiterreise sich verspätet.
  • Ihr Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall hat.
  • Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
  • Eine Rundreise unterbrechen müssen.
  • Ihre Reise durch Feuer oder Naturereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser) beeinträchtigt wird.

In welchen Fällen erhalten Sie eine Entschädigung?

Wir erstatten:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen (anteilig).
  • Kosten für Nachreisen (z. B. bei Rundreisen).
  • Mehrkosten für eine außerplanmäßige Rückreise in gebuchter Qualität.

Was ist ein versichertes Ereignis?

  • Unerwartet schwere Erkrankung (inkl. Covid-19)
  • Unfall, Schwangerschaft, Todesfall
  • Schaden am Eigentum (Feuer, Einbruch etc.)
  • Verlust von Reisedokumenten
  • Gerichtliche Ladung, Jobwechsel, Kurzarbeit
  • Erkrankung/Tod eines mitreisenden Haustiers
  • Eine vollständige Liste finden Sie in den Versicherungsbedingungen (Teil B).

Wer gilt als Risikoperson?

Versicherungsschutz besteht auch bei Ereignissen, die betreffen:

  • Ihre Angehörigen oder die Ihres Lebenspartners
  • Betreuungspersonen
  • Mitreisende (bei gemeinsamer Buchung bis 4 Erwachsene + 2 Kinder) und deren Angehörige

Welche Leistungen gibt es bei Panne oder Unfall?

Wenn Ihr Fahrzeug ausfällt:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
  • Übernahme der Rückreisekosten bis 500 € pro Person

Welche Leistungen gibt es bei verspäteter Weiter- oder Rückreise?

Bei über 2 Stunden Verspätung:

  • Erstattung der Mehrkosten für Weiter-/Rückreise (max. 500 € p. P.)
  • Bis zu 100 € zusätzlich für Verpflegung und Unterkunft
  • Voraussetzung: Die Verspätung war nicht länger als 24 Stunden vorher bekannt.

Sind zusätzliche Unterkunftskosten versichert?

Ja – bei Reiseverlängerung oder -unterbrechung durch ein versichertes Ereignis: Bis zu 1.000 € pro Person (Quarantäne ausgeschlossen)

Was ist nicht versichert?

  • Psychischen Reaktionen auf politische Ereignisse
  • Suchterkrankungen
  • Ereignissen durch bekannte Pandemien (Ausnahme: Covid-19 bei Krankheit)
  • Jagdabschüsse, Mautgebühren, verlorene Punktekarten

Was müssen Sie im Schadenfall tun?

Bitte einreichen:

  • Versicherungsnachweis, Buchungsbelege
  • Nachweise wie Atteste, Polizeiberichte, Rechnungen
  • Bei psychischen Erkrankungen: Attest vom Facharzt oder stationäre Aufnahme

Was passiert bei Pflichtverletzungen?

  • Vorsatz: Kein Versicherungsschutz
  • Grobe Fahrlässigkeit: Kürzung möglich
  • Keine Auswirkungen, wenn Pflichtverletzung ohne Einfluss auf Schaden

Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung?

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst – mindestens jedoch 25 € pro versicherter Person.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme sollte den gesamten Reisepreis einschließlich der vermittelten Leistungen abdecken.