Junge Frau auf Bergspitze ist am Handy

Auch in der Schule oder im Studium weltweit abgesichert

Umfassender Schutz für junge Menschen

Schulpflichtige und Studierende sind in Deutschland in der Regel durch die gesetzliche Krankenversicherung gut geschützt. Doch bei der Reise ins Ausland herrscht häufig Unsicherheit, welche Leistungen zum Beispiel in Spanien, Island oder auf Hawaii durch die Kassen abgedeckt sind und was aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke und erstattet Schulpflichtigen und Studierenden den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, ambulante und stationäre Behandlungskosten oder auch Zahnbehandlungen.

So sind Sie im Ausland bei Krankheit geschützt

Generell sind Schulpflichtige und Studierende beim Auslandsurlaub durch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt. Das betrifft die Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz sowie alle Länder, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Mit beliebten Reisezielen wie Kanada, Australien, den USA oder Japan bestehen meist aber nur Abkommen zur Rentenversicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Schulpflichtige und Studierende daher im Notfall auf der finanziell sicheren Seite, da der Schutz weltweit greift. Hier finden Sie eine Übersicht, welche Vereinbarungen Deutschland mit Ihrem Urlaubsland getroffen hat.

Versichert trotz schmalem Budget

Während die meisten Schulpflichtigen über die Eltern mitversichert werden, kennen viele Studierende das Problem: Eltern und Großeltern schießen zwar die Semestergebühren hinzu, doch ist trotz eines Nebenjobs das Geld ständig knapp. Ist dann zwischen den Semestern eine Reise geplant, gilt es zu kalkulieren.

  • Lösung 1: Fragen Sie Ihre Eltern, ob Sie möglicherweise bereits in deren Auslandskrankenversicherung mitversichert sind oder eine bestehende Reiseversicherung entsprechend angepasst werden kann. Bis zum Alter von 25 Jahren können Sie durch Ihre Eltern als Kind mitversichert werden.

  • Lösung 2: Sie müssen die Auslandskrankenversicherung nicht selbst abschließen, sondern sie kann auch durch eine andere Person auf Ihren Namen eingetragen werden. In diesem Falle übernimmt die andere Person die fällige Jahresprämie, während Sie den Schutz genießen.

Tipp, wie Sie optimal vorsorgen: Gehen Sie vor einem Urlaub in den USA zur Kontrolluntersuchung zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Trotz der Gesundheitsreform unter Barack Obama hat sich für deutsche Urlauber an den Kosten für eine medizinische Versorgung nicht viel geändert. Sie müssen bereits für eine Wurzelbehandlung mit einer Rechnung von weit über 1.000 Dollar rechnen, die umgehend von Ihrer Kreditkarte abgebucht oder in bar bezahlt werden müssen.

Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie gegen diese Preise bereits ab 7 Euro pro Jahr geschützt.

Noch drastischer ist das Verhältnis der günstigen Versicherungsprämie im Vergleich zu den Kosten bei einem Krankenrücktransport. Selbst innerhalb Europas müssen Sie mit deutlich fünfstelligen Beträgen rechnen, wenn Sie so schwer erkranken, dass es medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, Sie nach Hause zu verlegen. Ihre Versicherung organisiert und zahlt für den Rücktransport, auch wenn er zum Beispiel aus Asien oder Neuseeland mit bis zu 80.000 Euro zu Buche schlagen kann.

Schutz, wenn Sie die Altersgrenze überschreiten

Bis zum Alter von 25 Jahren können Sie sich über die Auslandskrankenversicherung Ihrer Eltern als Kind mitversichern lassen. Überschreiten Sie die Altersgrenze, wird Ihr Versicherungsschutz in den Schutz für Einzelpersonen ab 26 Jahren übertragen. Selbstverständlich informieren wir Sie spätestens sechs Wochen vor dem Ende des laufenden Versicherungsjahres über die dann bevorstehende Änderung. Sie können so in Ruhe entscheiden, ob Sie gegebenenfalls von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen oder mit den Prämien für Einzelpersonen ab 26 Jahren einverstanden sind.

Gültigkeit Ihrer Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung begleitet Schulpflichtige und Studierende zuverlässig auf ihrer Reise. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands und weltweit bei allen Reisen mit einer Dauer von bis zu 28 Tagen. Schulpflichtige und Studierende sind bereits ab 7 Euro pro Jahr versichert.

In Ihrem Versicherungsschein finden Sie alle Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung unter dem Punkt ›Reisekranken-Schutz‹ detailliert aufgelistet.

Gründe für Ihre nexible Auslandskrankenversicherung

Ihr individueller nexible Schutz auf einen Blick

Auslandskrankenversicherung

Ihr weltweiter Auslandskrankenschutz für Schulpflichtige und Studierende übernimmt die Kosten für eine Vielzahl von Ereignissen, die Ihren Urlaub durchkreuzen können. Sorgen Sie sich nicht um Ihr Reisebudget, auch wenn eine Bergrettung in den Alpen oder ein Krankenrücktransport aus Neuseeland ausgesprochen kostenintensive Maßnahmen sind. Schützen Sie sich und Ihre Gesundheit, damit Sie fit und erholt nach Hause zurückkehren.

Ihr nexible Vorteil

Wir erstatten nachgewiesene Kosten für notwendige Anrufe in unserer Notrufzentrale.

nexible ist an Ihrer Seite, wenn
  • Sie im Ausland mit Schmerzen zum Zahnarzt müssen.

  • Sie ambulant behandelt werden müssen.

  • Sie längere Zeit im Krankenhaus verbringen müssen.

nexible erstattet Ihnen
  • Mehrkosten bei krankheitsbedingter Rückreise.

  • Behandlungskosten während Ihres Urlaubs.

  • Arznei- und Verbandsmittel.

Ihr nexible Vorteil

Wir erstatten nachgewiesene Kosten für notwendige Anrufe in unserer Notrufzentrale.