Ihr Service-Plus: Die Telefonische Stornoberatung hilft Ihnen, wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen.
Wir empfehlen: Versicherungsschutz erweitern!
Für Reiserückritt und Reiseabbruch bei Erkrankung oder Tod im Zusammenhang mit Covid-19, individueller Quarantäne und anderen Ereignissen.
Endlich mal wieder abschalten, dem Alltagsstress entfliehen und Zeit für sich haben - all jene
und bestimmt noch mehr Aspekte fallen wohl den meisten von uns ein, wenn sie an ihren nächsten
Urlaub denken.
Mögliche Risiken und Gefahren mit denen man sich auch im Urlaub konfrontiert sehen muss, lassen
viele Reisende größtenteils außer Acht.
Auch das Ehepaar B. wollte auf einer 14-tägigen Schiffsrundreise durch Schweden die gemeinsame Zeit geniessen und sich einen lang ersehnten Traum erfüllen. Doch bereits am dritten Tag ereignete sich ein Unfall mit dem niemand gerechnet hätte: Frau B. kam auf einem Granitstein ins Rutschen und fiel so unglücklich, dass ihr Bein gebrochen war.
Da Frau B. und ihr Ehemann mehrmals im Jahr verreisen hat Frau B. bei Ihrer letzten Reise einen
RundumSorglos-JahresSchutz für sich und ihren Ehemann abgeschlossen hatte. Sie erhielt nicht nur
eine gute Erstversorgung vor Ort - inklusive Gipsbein - und einen anschließenden Rücktransport,
sondern auch eine Entschädigung für die verpassten elf Urlaubstage in Höhe von ca. 12.000 Euro -
mehr als die Hälfte des Reisepreises.
Dank des abgeschlossenen Versicherungspaketes bei der ERGO Reiseversicherung wurde die Reise des
Ehepaares zu keinem Horrortrip.
1. Im Schadensfall für Sie da
Sie haben die Wahl: Melden Sie ihren Schadensfall per Post, telefonisch, via E-Mail oder online.
Wir empfehlen Ihnen letzteren Weg, denn unsere Online-Formulare enthalten jede Menge Tipps, die
Ihnen das Ausfüllen erleichtern.
2. Kundenservice
Unsere Mitarbeiter im Service Center helfen Ihnen gern weiter! Aufgrund der vielen Anfragen, die
uns von verunsicherten Reisenden erreichen, kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.
Dafür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und Sie gleichzeitig um Verständnis und Geduld
bitten!
3. Telefonische Stornoberatung vor der Reise
Sie können Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen vielleicht nicht
antreten? Lassen Sie sich von den Storno-Experten der ERGO Reiseversicherung beraten, ob Sie Ihre
Reise antreten können. Und das Risiko höherer Stornokosten tragen wir!
4. Klare Kommunikation...
ist unser Anspruch! Wir erklären Fachausdrücke, überarbeiten alle Unterlagen auf Verständlichkeit
und sagen Ihnen auch, was NICHT versichert ist.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind u.a.:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst
höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.
Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.
Unser Plus für Sie: Telefonische Stornoberatung
Ist Ihre Reise aufgrund von Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen gefährdet? Sind Sie sich
unsicher, ob Sie Ihre Reise antreten können oder doch stornieren müssen? Bei der Entscheidung
zwischen Reise oder Stornokosten lassen wir Sie nicht allein. Unsere Telefonische Stornoberatung
gibt Ihnen hier die richtige Empfehlung!
Es gibt aber auch Risiken, die diese Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Sie Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule Ihrer Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen sind u.a.:
Versicherte Gründe sind:
Versicherungssumme:
Je nach Höhe des von Ihnen gewählten bzw. eingegebenen Gesamtreisepreises, gilt die jeweils nächst
höhere der folgenden Versicherungssummen: 1.000 €, 2.000 €, 4.000 €, 10.000 €.
Für alleinreisende Familienmitglieder/Partner gilt die volle Versicherungssumme.
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reiseabbruchversicherung nicht abdecken kann. Wenn Sie zum Beispiel wegen einer Magenverstimmung zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die mit einer Jahres-Versicherung der ERV (Hauptversicherung) abgesichert sind.
Voraussetzung ist:
Was ist versichert?
Mit dem Jahres-Ergänzungs-Schutz Covid-19 besteht in allen Sparten Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19.
Zudem haben Sie in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung Ihrer Hauptversicherung Versicherungsschutz in diesen Fällen:
- Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19
- Persönliche und individuell von einer Behörde angeordnete Quarantänemaßnahme
- Verweigerung der Beförderung durch berechtigte Dritte
- Verweigerung der Einreise durch berechtigte Dritte
- Zusätzliche Unterkunftskosten aufgrund einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantänemaßnahme
Es gelten die Leistungsvoraussetzungen, die in den
Versicherungsbedingungen Ihrer Hauptversicherung geregelt sind.
Versicherungssumme:
entspricht dem versicherten Reisepreis Ihrer Hauptversicherung.
Wichtig zu wissen:
Es gibt aber auch Risiken, die dieser Jahres-Ergänzungs-Schutz nicht abdeckt. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind beispielsweise Kosten aufgrund von generell
angeordneten Quarantäne-Maßnahmen, die nicht nur Sie selbst betreffen. Weitere Informationen
finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Buchung:
Wählen Sie in Schritt 1 des Buchungsprozesses "ja, Covid-19 versichern" aus. Für den
"Ergänzungs-Schutz Covid-19" wird eine gesonderte Prämie berechnet. Die Höhe der Prämien für
Hauptversicherung und Ergänzungsschutz ist in Schritt 4 "Übersicht" aufgeschlüsselt. Die
Prämientabellen finden Sie in den Tarifübersichten.
Bei Krankheiten und Unfällen, die auf der Auslandsreise eintreten, erstatten wir u.a. die Kosten für:
Unsere Notrufzentrale hilft im 24Stunden-Service Beistandsleistungen bei medizinischen Notfällen wie z.B.
Versicherungssumme: unbegrenzt
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisekranken-Versicherung nicht abdecken kann. So sind beispielsweise Behandlungen, von denen Sie bereits vor Reiseantritt wissen, dass sie aus medizinischen Gründen während der Reise stattfinden müssen (z.B. Dialysen), nicht versichert. Es sei denn, Sie müssen reisen, weil Ihr Ehepartner, Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist. Nähere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Versicherte Leistungen:
Versicherungssumme: 2.000 € pro Einzelperson
Es gibt aber auch Risiken, die diese Reisegepäckversicherung nicht abdecken kann. So ist beispielsweise der Verlust von Bargeld nicht versichert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
Versicherungsschutz besteht für maximal 45 Tage je Reise. Bei einer längeren Reisedauer endet der Versicherungsschutz nach den ersten 45 Tagen der Reise. Dies gilt nicht für die Stornokosten- und die Reiseabbruchversicherung: In der Stornokosten-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Reisedauer. In der Reiseabbruch-Versicherung haben Sie für die gesamte Dauer der Reise Versicherungsschutz, maximal jedoch ein Jahr.
Versichert sind alle Urlaubs- und Geschäftsreisen (einschließlich Tagesreisen), die Sie weltweit unternehmen.
Innerhalb des Landes, in dem die versicherte Person einen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihre Arbeitsstätte hat, sind jedoch nur die Reisen versichert, bei denen die Entfernung zwischen Wohnort bzw. Arbeitsstätte und dem Zielort mehr als 50 Kilometer beträgt oder die Reise mindestens eine Übernachtung beinhaltet. Hauptberufliche Außendiensttätigkeit sowie Gänge und Fahrten zwischen Ihrem Wohnsitz und Ihrer Arbeitsstätte sind nicht versichert.
Bitte beachten Sie die in der Reisekrankenversicherung geänderte Schadensregulierung bei Reisewarnungen zu Ihren Gunsten.
"Schnell und unkompliziert.", 18.01.2023
"einfache und schnelle Buchung einer Reiseversicherung zu guten Konditionen, gute geführte
Ausführung der Bestellung", 16.01.2023
"Das Abschließen unserer Reiserücktrittsversicherung bei ERGO war super einfach, sehr
übersichtlich, und außerdem sehr preisgünstig. Kann ich nur jedem empfehlen.", 16.01.2023
Eine Jahresreiseversicherung stellt einen umfassenden Versicherungsschutz für Familien und Paare im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise dar. Sowohl einzelne Versicherungen als auch Pakete können als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Viele Komplettpakete beispielsweise enthalten eine Stornokosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung.
Eine Jahresreiseversicherung für Familien und Paare lohnt sich, wenn mehrere Reisen im Jahr
geplant sind. Das ist in der Regel günstiger, als jede Reise einzeln abzusichern.
Im Familien-/Paartarif vieler Reiseversicherungen sind alle Familienmitglieder auch dann
abgesichert, wenn sie alleine verreisen, egal ob privat oder geschäftlich. Für alleinreisende
versicherte Personen gilt dabei die gesamte Versicherungssumme.
Reisepläne entstehen oft spontan. Mit einer Jahresversicherung ist man stets auf der sicheren Seite. Denn ab Vertragsbeginn sind alle Reisen, Wochenendtrips und in der Regel auch Tagesausflüge abgesichert.
Viele Komplettpakete im Bereich der Reiseversicherungen enthalten eine Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung sowie eine Reisekranken- und Reisegepäckversicherung. Zu den wichtigsten versicherten Leistungen zählen in der Regel:
Voraussetzung für alle Leistungen ist, dass ein versicherter Grund vorliegt. Nähere Informationen zu den versicherten Gründen sind in den Versicherungsunterlagen und online zu finden.
Als Paar gelten zwei Erwachsene. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Zu den Kindern zählen neben eigenen Kindern auch Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen, alle versicherten Personen müssen namentlich aufgeführt sein.
Grundsätzlich deckt eine Jahresreiseversicherung für Familien und Paare fast alle Notfälle im
Urlaub und bei einer Geschäftsreise ab und sorgt so für ein ungetrübtes Reisevergnügen über das
gesamte Jahr. In der heutigen Situation ist es jedoch hilfreich, alle Eventualitäten zu
berücksichtigen, bspw. einen möglichen Reiseabbruch aufgrund einer Covid-19-Erkrankung.
Viele Reiseversicherungen bieten dafür einen optional hinzubuchbaren Covid-19-Schutz an. Inkludiert
sind dabei die Reisen, die über die Jahresreiseversicherung für Familien und Paare abgesichert
sind. Alle Leistungen entnehmen Sie den Versicherungsunterlagen; bei der Zusatzversicherung gelten
dabei die gleichen Voraussetzungen wie für die Hauptversicherung.
Grundsätzlich gibt es auf dem Markt unterschiedliche Produkte, nicht alle greifen für alle Länder und Reisen. Deshalb ist es wichtig, die Bedingungen genau zu prüfen, um im Ernstfall auch wirklich abgesichert zu sein.